muvovidaja
24.02.2007, 15:52
Hallo
Die Probleme begannen schon, als mein Partner sich Selbstständig machte u. Überbrückungsgeld erhielt.
Damit wurden meine ALG II Zahlung eingestellt ( Auch KV u.auch meiner Kinder ) Legten Widerspruch ein! Abgelehnt !
Obwohl wir Gerichtsurteilevorlegten, die aussagten, d. das Überbrückungsgeld damit zweckentfremdet werde u.nur dazu diene, die Firma gründen/halten.
Die finanziellen Probleme führten irgendwann zu einer Trennung!!!
D.h.mein Partner war auf Wohnungssuche u. ich stellte bei der Arge Antrag auf getrennt lebend.Dieser wurde wieder abglehnt
mit der Begründung, d. keine räuml. Trennung vorliegt u. damit eine eheähnl. Gemeinsch. besteht !!Frechheit!!
Mein Freund war ja auf der Suche ( wie soll der das nachweisen)
Jetzt hat er eine Whg. gefunden( im Haus ) wegen unserem Sohn ( er ist noch sehr klein u. braucht sein vater )
Jetzt möchte die Wohngsbauges. ein Schreiben von der Arge das ich die Wohnung allein finanzieren kann.
Ich widerum muss der Arge nachweisen d. er sich eine Wohnung sucht oder auch gefunden hat.Teufelskreis !!!
Muss ich auch eine eidesst. Versicherung der Arge vorlegen, damit die mir glauben d. wir uns getrennt haben ?
Und wann bekomme ich einen Vorschuss? habe nur Ki. geld u. Unterhalt für meiner gr. Tochter !!
Die Probleme begannen schon, als mein Partner sich Selbstständig machte u. Überbrückungsgeld erhielt.
Damit wurden meine ALG II Zahlung eingestellt ( Auch KV u.auch meiner Kinder ) Legten Widerspruch ein! Abgelehnt !
Obwohl wir Gerichtsurteilevorlegten, die aussagten, d. das Überbrückungsgeld damit zweckentfremdet werde u.nur dazu diene, die Firma gründen/halten.
Die finanziellen Probleme führten irgendwann zu einer Trennung!!!
D.h.mein Partner war auf Wohnungssuche u. ich stellte bei der Arge Antrag auf getrennt lebend.Dieser wurde wieder abglehnt
mit der Begründung, d. keine räuml. Trennung vorliegt u. damit eine eheähnl. Gemeinsch. besteht !!Frechheit!!
Mein Freund war ja auf der Suche ( wie soll der das nachweisen)
Jetzt hat er eine Whg. gefunden( im Haus ) wegen unserem Sohn ( er ist noch sehr klein u. braucht sein vater )
Jetzt möchte die Wohngsbauges. ein Schreiben von der Arge das ich die Wohnung allein finanzieren kann.
Ich widerum muss der Arge nachweisen d. er sich eine Wohnung sucht oder auch gefunden hat.Teufelskreis !!!
Muss ich auch eine eidesst. Versicherung der Arge vorlegen, damit die mir glauben d. wir uns getrennt haben ?
Und wann bekomme ich einen Vorschuss? habe nur Ki. geld u. Unterhalt für meiner gr. Tochter !!