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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV Nebenerberb und Rentenversicherungspflicht


sobby
27.01.2006, 11:20
Hallo,
bin von der Rentenversicherung Bund aufgefordert Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, da ich neben Hartz IV nebenberuflich tätig bin.
M.E. führt doch die ARGE RV-beiträge ab. Meine Nebenerwerbs-Einkünfte liegen deutlich unter den gefordertenRV-beiträgen.
Was macht es da für einen Sinn zu versuchen sich selbstständig zu machen, wenn man davon ausgehen muß, daß die Gewinne anfänglich sehr gering sind.
Hat jemand Erfahrungen damit ?
sobby

StephanK
28.01.2006, 10:08
Hmmm.... ich bin kein Renten-Experte und bin mir deswegen auch nicht so ganz sicher, ob das, was ich dazu gefunden habe, auch richtig ist:

Die ARGE führt RV-Beiträge ab, wenn Du Alg II erhältst, das ist schon richtig.
Wenn Du aber einen weiteren Tatbestand erfüllst, der zur Rentenversicherungspflicht führt, hindert das eine "zweite Rentenversicherungspflicht" nicht. Das könnte bei Dir eine Versicherungspflicht nach § 2 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989BJNE010513308.html) für bestimmte Selbständige (und sog. Schein-Selbständige) sein, oder aber der Umstand, dass Du einen Existenzgründungszuschuss erhältst, denn dieser löst automatisch die Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 10 SGB VI aus.

Frag aber besser bei Deinem Rentenversicherungsträger nach!