Rocky-Maus
27.01.2006, 13:09
Hallo und vielen Dank für das Forum!!!
Ich habe schon viele Beiträge hier gelesen und wurde ein bisschen verwirrt wegen der Benutzung der Wörter Zweckgemeinschaft und Wohngemeinschaft.
Nun erst einmal mein Fall:
Ich (schwanger und berufstätig) möchte zu meinem Freund (Vater des Kindes und Hartz4) ziehen.
Da er einen Brief bekam, indem stand, dass seine Wohnung zu teuer wäre, wollte ich als Untermieter zu ihm ziehen.
Auch ist es so, dass ich zwecks Elternzeit für ca. 4 Monate Hartz4 beziehe und dann wieder Teilzeit arbeiten gehe.
Ein weiteres Problem wäre folgendes: Wir hatten vor, dass er auch Elternzeit nimmt und das Erziehungsgeld bezieht, weil das angeblich nicht angerechnet wird bei ALGII. Ich hingegen nehme das Kindergeld in Anspruch, da ich ja dann wieder arbeiten gehe.
Nun meine Fragen:
# Was für eine Gemeinschaft bilden wir denn dann: Zweck~ oder Wohn~? Oder ganz was anderes?
# Muss er die Untermiete der Wohnungsgesellschaft melden? Oder reicht ein Vertrag zwischen und beiden? Was will das Amt sehen?
# Akzeptiert das Amt, dass wir trotz gemeinsamen Kindes nur wegen der gemeinsamen Pflicht zur Erziehung zusammenziehen, sonst aber getrennte Rechnungen machen?
# Kann mein Freund als ALGII-Empfänger überhaupt Elterzeit beantragen?
# Stimmt das mit dem Erziehungsgeld?
# Gibt es sonst noch was zu beachten???
Bitte, bitte helft mir.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Rocky-Maus
Ich habe schon viele Beiträge hier gelesen und wurde ein bisschen verwirrt wegen der Benutzung der Wörter Zweckgemeinschaft und Wohngemeinschaft.
Nun erst einmal mein Fall:
Ich (schwanger und berufstätig) möchte zu meinem Freund (Vater des Kindes und Hartz4) ziehen.
Da er einen Brief bekam, indem stand, dass seine Wohnung zu teuer wäre, wollte ich als Untermieter zu ihm ziehen.
Auch ist es so, dass ich zwecks Elternzeit für ca. 4 Monate Hartz4 beziehe und dann wieder Teilzeit arbeiten gehe.
Ein weiteres Problem wäre folgendes: Wir hatten vor, dass er auch Elternzeit nimmt und das Erziehungsgeld bezieht, weil das angeblich nicht angerechnet wird bei ALGII. Ich hingegen nehme das Kindergeld in Anspruch, da ich ja dann wieder arbeiten gehe.
Nun meine Fragen:
# Was für eine Gemeinschaft bilden wir denn dann: Zweck~ oder Wohn~? Oder ganz was anderes?
# Muss er die Untermiete der Wohnungsgesellschaft melden? Oder reicht ein Vertrag zwischen und beiden? Was will das Amt sehen?
# Akzeptiert das Amt, dass wir trotz gemeinsamen Kindes nur wegen der gemeinsamen Pflicht zur Erziehung zusammenziehen, sonst aber getrennte Rechnungen machen?
# Kann mein Freund als ALGII-Empfänger überhaupt Elterzeit beantragen?
# Stimmt das mit dem Erziehungsgeld?
# Gibt es sonst noch was zu beachten???
Bitte, bitte helft mir.
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Rocky-Maus