Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann denn der Bescheid richtig sein?
Das ist nun der 3. Bescheid und jedes Mal bin ich unsicher ob er richtig ist. Da meine Frau bei den letzten beiden Bescheiden Studentin war und Bafög erhielt hab ich weder widersprochen noch hinterfragt, aber nun ist meine Frau Azubi und hat nur das Azubi-Gehalt und noch ne Waisenrente.
Aber im Bescheid wird sie nur als in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person auffgeführt, aber es wird weder ein Einkommen von ihr mitberücksichtigt, noch bekommt sie irgendeine Leistung anerkannt.
Ist das normal?
Hinzu kommt, dass wenn mir 50% der Unterkunft und Heizkosten zustehen, ich bei 270€ + 70€= 340,00 ca. 170€ bekommen müsste und nicht nur 150€.
Die Sache mit der Versicherung verstehe ich auch nicht. Denn ich bin als familienversichert bei der BKK Aktiv und sie pflichtversichert bei BKK Bosch. Bei wem bin ich familienversichert? Müsste ich dazu nicht auch bei der BKK Bosch sein?
Bitte helft mir, damit ich Einspruch erheben kann.
StephanK
28.01.2006, 09:15
:welcome: Voli,
das sieht nach einem ziemlichen Kuddelmuddel aus, der sich aus irgendwelchen Gründen eingeschlichen hat.
Nur vorsichtshalber und damit keine Missverständnisse auftreten: Mit "meine Frau" bezeichnest Du Deine Ehegattin, also keine mit Dir "nur so" zusammenlebende Person. OK?
Als Ehepaar seit Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und die Ausbildungsvergütung müsste Euch eigentlich als Einkommen angerechnet werden.
Ob ihr im Bescheid keine Leistung zuerkannt wird, kann ich nicht beurteilen; möglicherweise ist das einfach im Betrag versteckt. Wenn als monatliche Regelleistung nur 345 € genannt werden, fehlt sie in der Tat; sind es aber 621 €, dann ist das für Euch beide und nur nicht näher ausgewiesen.
Hinzu kommt, dass wenn mir 50% der Unterkunft und Heizkosten zustehen, ich bei 270€ + 70€= 340,00 ca. 170€ bekommen müsste und nicht nur 150€.Dahinter könnte stecken, dass ein Teil der Unterkunfts- oder Heizkosten aus Sicht der Behörde überhöht ist und nicht anerkannt wird. Allerdings sollte auch das ausdrücklich benannt werden. Frag also besser bei Deinem Alg II-Träger nach und lass es Dir genau erklären!
Die Sache mit der Versicherung verstehe ich auch nicht. Denn ich bin als familienversichert bei der BKK Aktiv und sie pflichtversichert bei BKK Bosch. Bei wem bin ich familienversichert? Müsste ich dazu nicht auch bei der BKK Bosch sein?Das liest sich ein wenig so, als ob Du bei einer dritten Person in der Familienversicherung mitversichert wärest (könnten das Deine Eltern sein?). Aber das lässt sich hier nicht klären. Dazu solltest Du wirklich mit Deiner Krankenkasse reden oder sie anschreiben.
Danke für das herzliche Willkommen! :D
Jep ich bin verheiratet und 26 Jahre alt. Da es bisher hieß, sie bekommt Bafög hab ich mich nie gerührt, denn man hat immer nur ihren Namen erwähnt, zwar auch noch falsch geschrieben, sonst hat man nie ihr Einkommen mitberechnet.
Und in meinem Bescheid stehen nur 311€ für mich und das ich wegen der Wohnung ca. 150€ bekomme. Sie wird mit keinem Cent erwähnt. Und da steht nichts von Kürzung.
Was die Krankenversicherung anbelangt, müsste ich dann nicht inder selben Versicherung sein wie meine Frau? Denn in meinem Alter kann doch meine Familie mich nicht übernehmen und einen Antrag haben die sowieso nicht gestellt. Das wüßte ich.
Was das Informieren beim ARGE Center anbelangt, da wird man bei jeder Frage immer schlimmer angesehen und irgendwann wird man rausgeschmissen. Für diesen Bescheid musste ich allein schon 2 Monate warten. Und als ich mich schon beim letzten Antrag und dessen Bearbeitung im Sommer 2005 und vor allem wegen meiner Sachbearbeiterin beschwert habe hat mir ihr Vorgesetzter nur erzählt, dass wenn ich mit meiner Sachbearbeiterin so lange reden würde, er sie schimpfen müßte. Er hat alles so quasi auf mich geschoben und so nach dem Motto, nimm was du bekommst und geh mit Gott aber geh.
Hm, heißt das nun, dass ich Widerspruch einlegen muss?
StephanK
28.01.2006, 22:32
So langsam kommt Licht in's Dunkel... :patsch:
Ich hatte zunächst auch nicht gründlich genug gelesen und/oder nachgesehen :oops: und deswegen übersehen, dass für sie die ziemlich komplizierten Sonderregelungen für Azubis gelten. Azubis haben nämlich nur in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Alg II, aber ein solcher Fall ist bei ihr aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gegeben. Deswegen ist die für sie in Frage kommende Leistung die Berufsausbildungsbeihilfe von der Arbeitsagentur (nicht ARGE!). Einstiegsinformationen dazu findet Ihr auf der website der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=115&rqc=34&ls=false&ut=0). Anders als die meisten Azubis bekommt sie diese Leistung auch elternunabhängig, weil sie verheiratet ist. Die "BAB" sollte sie also schnellstens beantragen. Darauf hätte man sie bei der ARGE auch hinweisen sollen - aber Du hast ja schon selbst dargestellt, wie schlecht die ihrer gesetzlichen Beratungspflicht nachkommt...
Daher kommt auch die ziemlich kuriose Situation bei Euch, dass Ihr zwar eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft seit, aber die eine Hälfte derselben gar nicht Alg II-berechtigt ist, Du aber trotzdem nicht die 345 € für Singles bekommst, sondern nur die 311 € für eine "halbe Bedarfsgemeinschaft".
Wegen ihrer Berufsausbildung ist sie auch eigenständig versichert, denn die Pflichtversicherung als Azubi geht der Familienversicherung vor.
Also: nicht Widerspruch ist angesagt, sondern ein Antrag auf BAB !
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