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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermögensanrechnung - was bleibt geschützt?


Falke
27.01.2006, 23:31
hi,

wäre schön wenn ich hier ein paar antworten bekommen könnte. mich würde ALG II ab april betreffen. bewerbe mich wie verrückt aber mich scheint irgendwie niemand haben zu wollen. bin noch 24, aber mit anfang ALG II knapp 25.

nun zu meinem eigentlichen problem, dadurch das ich nie damit gerechnet habe, so lange arbeitslos zu sein, habe ich auch mein gespartes nicht von der bank geholt. kann ja nun nicht zum arbeitsamt gehen und die fragen wie ich mein geld "retten" kann... habt ihr ne ahnung, wie ich es "verstecken" kann. oder ist das jetzt absolut illegal? denke, ich werde es zum leben nutzen müssen und damit wäre es doch dann weg. und ich habe doch für meine spätere zukunft nichts mehr. genau mit den versicherungen, wie läuft das da ab? hab das alles nicht gerafft, an was die denn nun gehen können. möchte doch nicht, wenn ich vielleicht doch noch mal arbeit bekommen total mittellos da stehen, und wieder bei null anfangen.

mein 2. problem ist mein "partner". wohnen in ner 3-zimmer wohnung. mit bad und noch nem zusätzlichem wc... leben seit 2 jahren locker zusammen. das heißt, wie haben getrennte schlafzimmer, und er ist bestimmt nicht bereit für mich finanziell aufzukommen. was soll ich denn machen, die werden uns doch bestimmt als eheähnlich einstufen. bleibt da noch was anderes, als das ich ausziehen muss??? er ist selbständig, verdient aber nicht wirklich gut. alles was er besitzt kommt von seiner familie. und ist die wohnung mit 80 qm zu groß?

bin etwas aufgeschmissen, weil ich niemanden im umkreis habe, der sich mit dem stellen von anträgen auskennt. und für mich bedeutet ALG II irgendwie das aus... will mir doch nicht alles finanziell versauen.

wahrscheinlich sind die fragen schon oft gestellt wurden.. sorry wenn ich sie jetzt das 100ste mal gestellt habe.

danke, wenn mir jemand antwortet. aber irgendwie weiß ich momentan echt nicht so ganz weiter.

lieben gruß,

Falke

StephanK
29.01.2006, 12:04
:welcome: Falke,
ich habe mir erlaubt, Deinen Beitrag umzubenennen, damit auch andere mit vergleichbaren Problemen ihn finden können.

Natürlich kannst Du hier keine Ratschläge für "krumme Touren" erwarten.
Ich denke mal, dass Du Dich über die Vermögensfreibeträge informiert hast, und die sind in Deinem Alter halt noch recht niedrig. Es bleibt dann nur, auf Formen der Geldanlage auszuweichen, die vom Gesetz geschützt werden.

Das können bestimmte Sachwerte sein, z.B. ein (max. Mittelklasse-) Auto, Mobiliar und alles, was man so in einer Wohnung herumstehen hat oder haben kann. Wenn es um größere Beträge geht, könnte auch eine (selbst genutzte) Eigentumswohnung in Frage kommen.

Bei reinen Geldanlagen wird nur eine sog. Riester-Rente geschützt; eine frisch abgeschlossene Lebensversicherung wird bei Dir nicht in Frage kommen, weil Du sie ohne größere Verluste gleich wieder auflösen könntest und deswegen auch müsstest.

Andere legale Möglichkeiten gibt es leider nicht... :sad:

2. Frage: ob Ihr "bestimmt" als eheähnliche Gemeinschaft betrachtet werdet, lässt sich schwer vorhersagen. Die Praxis ist da recht unterschiedlich und reicht von vernünftig bis "Sherlock Holmes-Mentalität".
Bei http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23) findest Du Hinweise darauf, was eine eheähnliche Gemeinschaft ist und was eben nicht. Wenn man vom Alg II-Träger fälschlich als solche eingestuft wird, bleibt einem leider nix übrig, als sich dagegen auf dem Rechtsweg zu wehren.
Bei Deinem schon vorhandenen Problembewusstsein wirst Du aber nicht einfach versehentlich das Kreuzchen "eheähnliche Gemeinschaft" ankreuzen und bei Antragstellung darauf achten, dass Dein Mitbewohner allenfalls bei den Fragen zu Wohnung/Miete überhaupt auftaucht.

Falke
29.01.2006, 12:54
Hallo Stephan,

krumme tour trifft es schon passen :oops: habe halt seit meinem 19. lebensjahr gearbeitet und habe bis vor 2 jahren im "hotel mama" gewohnt. uns somit hat sich halt schon so einiges an sparbüchern abngesammelt. aber das mit der riester rente wußte ich z.b. nicht. habe aber lediglich "nur" 2 rentenversicherungen (von riester wurde mir damals abgeraten) und eine lebensversicherung. und das wurmt mich wenn die mich zwingen diese aufzulösen. habe die mit 15 abgeschlossen und somit läuft sie seit 10 jahren, der haken ist an der sache, dass ich mittlerweile krank geworden bin und mich keiner mehr in der form versichern wird. aber das ist ja vater staat anscheinend egal. tut mir leid wenn ich nicht ganz sachlich bleiben kann... aber ich fühl mich einfach nur schlecht, die können doch nicht verlangen dass ich alles geld einfach ausgebe. hätte ich das vorher gewußt hätte ich nen anderen lebensstil gehabt und garantiert nichts "für später" aufgehoben.

dein rat mit dem mittelklassewagen ist schon mal gut, aber.... die wollen ja auch von meinem "nicht" partner wissen was für ein auto der hat. der wagen ist erst 2 jahre alt und eben kein mittelklassewagen (sponsert by oma)... werden die uns dann nicht zwingen den wagen zu verkaufen, falls ich nicht als alleinstehend durch komme??? was verstehen die unter mittleklassewagen? kann ich mir ruhig für so 10000 euro nen wagen kaufen, oder muss ich den dann wieder verkaufen? und kriege ich nicht einen reingewürgt wenn die sehen, dass ich dieses geld erst kurz vom hartz IV anfang ausgegeben habe?

das mit dem eheähnlich habe ich mir mehrmals durchgelesen. wohnen halt 2 jahre zusammen, aber sind uns nicht so nahe als das wir an hochzeit oder gar an kinder denken würden. und da stand ja was mit finanziell einstehen... wir teilen alles komplett auf, er bischen mehr seit ich arbeitslos bin. und meine haftpflicht läuft auf seinen namen, ansonsten wird alles strikt getrennt.

könnten die was wegen der 80 qm was sagen, so in der art das die wohnung zu groß ist? hätte nie gedacht das man mich echt mal so in die knie zwingt... und eins weiß ich, sollte ich (hoffentlich) noch mal arbeit finden, werde ich ein leben in saus und braus führen. für den fall der fälle das ich noch mal in so eine situation komme. es ärgert mich so tierisch das ich brav gespart habe. andererseits, wenn ich jetzt das geld von der bank holen; ist es dann nicht einfach weg? oder wird dann gesagt; pech gehabt????

danke für den austausch, werde hier nämlich langsam echt wahnsinnig...

eine schöne woche,

falke

StephanK
29.01.2006, 13:30
ok, es ist also doch ein wenig komplizierter als ich zunächst dachte...

Zum Vermögen: Wenn die Lebensversicherung schon ein paar Jahre läuft, könnte es u.U. anders aussehen. Der Punkt ist der: Wenn Du sie ohne große Verluste auflösen kannst, wird Dir das zugemutet, von dem, was Du rauskriegst, erst mal zu leben. Für die "großen Verluste" gibt es bestimmte Grenzwerte.
Du machst mir nicht den Eindruck, als ob man Dir alles vorkauen müsste, also lies am besten selbst nach in den internen Dienstanweisungen, die Alg II-Sachbearbeiter auch benutzen. Das ist natürlich für Verwaltungsmitarbeiter geschrieben und Du must sozusagen umdenken, aber das wird Dir schon gelingen. Du findest den Text (PDF-Datei) hier (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=7). Gutes Durchwühlen!

Ein PKW mit einem Zeitwert bis 10 000 € ist noch angemessen, siehe diese Gerichtsentscheidung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=20180) und muss nicht versilbert werden. Das Auto Deines Mitbewohners spielt keine Rolle, wenn er kein "eheähnlicher" Partner ist und sollte dann konsequenterweise ebenso außen vor bleiben wie sein sonstiges Vermögen.

wir teilen alles komplett auf, er bischen mehr seit ich arbeitslos bin.Das solltet Ihr - auch wenn's nahe liegt - nicht, sondern strikt 50:50 - alles andere ist eine versteckte Unterhaltsleistung, die auf eine eheähnliche Bindung hindeutet...

könnten die was wegen der 80 qm was sagen, so in der art das die wohnung zu groß ist?Auch das hängt wieder von der leidigen Frage nach der eheähnlichen Gemeinschaft ab. Wenn ja, dann ja. Wenn nein und wenn nur (max.) die Hälfte auf Dich entfällt, eher nicht. Die diesbezüglichen Regeln sind aber von Landkreis zu Landkreis verschieden, so dass Du besser vor Ort 'rauskriegst, was genau bei Euch gilt bzw. toleriert wird. Die Regeln mancher niedersächsischer Kreise und Städte sind hier (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Bremen.pdf) nachzulesen. Ansonsten können bei diesen Fragen örtliche Arbeitsloseninitiativen oft besser weiterhelfen, von denen Du eine Liste hier (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Niedersachsen) findest.

Upsala
29.01.2006, 14:50
Hallo, ich lese das hier mit den Lebensversicherungen.
Eine Veräußerung im ersten Jahr hätte bei mir 100% Verlust bedeutet. :kotz: Hierüber hat mir meine Versicherung auch bereitwillig Auskunft gegeben. Das Schreiben habe ich der Arge gerne zur Verfügung gestellt. 8)
Ich habe das nicht wirklich weiterverfolgt, aber ich meine von 10% gehört zu haben, die man an Verlusten hinnehmen muß. Ich würde mir das jedenfalls von deiner Versicherung ausrechnen lassen und nicht von der ARGE.
:P