Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkosten werden nicht in voller Höhe übernommen!
Schneida
27.04.2005, 14:52
Hallo,
ich benötige einmal dringend Hilfe bzw. einen Rat:
Ich beziehe ALG II und es heißt doch das für die ersten 6 Monate, die Miet- und Nebenkosten in voller Höher übernommen werden müssen?
Nun werden mir aber bei den Nebenkosten 21,00 Euro im Moant abgezogen.
Mit der Begründung, das im Regelsatz bereits zur Sicherung des Lebensunterhalt $ 20 SGB II abgegoltene Kosten für Kochenergie, Beleuchtung, Warmwasserzubereitung und der Betrieb elektrischer Geräte herausgerechnet werden.
Nun, ist es doch tatsächlich so, das jeder Mieter an seinen Vermieter doch in den Nebenkosten die Hausenergie mit drin hat oder etwa nicht?
Ich zahle Strom für meine Wohnung getrennt an die Energiewerke, das hat doch nichts mit dem Strom in den Nebenkosten zu tun?
Kann mir einer sagen, ob das richtig ist, was da die Agentur für Arbeit behauptet???
Ich beabsichtige nähmlich deshalb Klage zu erheben, wollte aber vorher einmal mich erst erkundigen ob andere auch soetwas erlebt haben?
Vielen dank für eure Hilfe bzw. Meinungen und Antworten vorab.
Hallo,genau das selbe Problem habe ich jetzt auch.Habe vor ein paar Tagen einen Brief bekommen,das von der Miete 17 € abgezogen werden,da dies die Kosten für Wasseraufbereitung sind und diese nicht von der Arge bezahlt werden.Es hieß doch immer ,das die Miete in voller Höhe übernommen wird.
Betroffener
27.04.2005, 22:19
Hallo vonnie,
Hallo Franky,
:welcome: im Forum. Zu Euren Fragen:
Hier scheinst einiges durch einander gekommen zu sein. Der sogenannte Regelsatz beinhaltet auch die Kosten für die Körperpflege. Dazu benötigt der normale Mitteleuropäer auch warmes Wasser, dessen Kosten im Regelsatz enthalten sein sollen.
Dieser Anteil wird daher aus den Heizkosten herausgerechnet (wenn ausgewiesen, ansonsten mit einer Pauschale). Diese Pauschale variiert leider von Träger zu Träger teilweise massiv und wird gerne mit einem bestimmten Prozentsatz oder einem fixen Betrag angesetzt. Nicht die Anrechnung an sich, sondern die Höhe der Anrechnung sind das Problem.
Bei Tacheles gefunden: (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALG_II_Bescheidfehler.html)
Auch das Wassergeld und die Müllgebühren gehören eindeutig zu den Unterkunftskosten und müssen daher berücksichtigt werden.
Abzüge sind lediglich in einem einzigen Fall möglich – und zwar dann, wenn die Miete eine Warmmiete ist und über die Heizung das Warmwasser für Dusche und Händewaschen erzeugt wird. Hier könnte eine Kürzung von allenfalls 10 bis 15 EUR zulässig sein, da die Warmwasserzubereitung aus den Regelsätzen zu begleichen ist. Nach unseren Erfahrungen werden die Unterkunftskosten jedoch auch gekürzt, wenn es sich eindeutig nicht um Warmmietkosten handelt und daher dieses Problem gar nicht besteht.
Leute mit einem pauschalen Mietvertrag, der alles beinhaltet ohne separaten Ausweis, scheinen hier bessere Karten zu haben.
Das SGB II (http://www.olaf-nensel.de/sgbii/index.html) sagt dazu nur folgendes:
§ 20 - Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
(1) 1Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. 2Nicht umfasst sind die in § 5 Abs. 2 Satz 2 dieses Buches genannten Leistungen nach dem Zwölften Buch.
Weiterhin gilt (zu finden in der FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=FAQ) auf der Portalseite (oder in meiner Signatur):
Was zählt nicht zu den Unterkunftskosten
Kosten für Warmwasserzubereitung, Strom zum Kochen, für Licht und Haushaltsgeräte werden nicht als Nebenkosten betrachtet. Sie sind bereits im Regelsatz mit eingerechnet. Diese Kosten werden anfangs in der tatsächlichen Höhe berücksichtigt, nach sechs Monaten nur noch in der angemessenen Höhe.
Es kann also bedeuten, dass man umziehen muss. Was angemessen ist, hängt von den vor Ort üblichen Wohnkosten ab.
Wenn die einmonatige Widerspruchsfrist noch nicht angelaufen ist, sollte also unbedingt Widerspurch eingelegt werden. Musterwidersprüche (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=1241#1241) für die verschiedenen Gelegenheiten sind hier im Forum abgelegt unter ALG-II Bescheid (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=1241#1241)
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