PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld-Höhe nach Erziehungsurlaub


tini
28.01.2006, 11:03
Hallo. Tja nun hat es auch mich erwischt.
Bin seit 3 Tagen arbeitslos. Aber von vorne.
Ich habe einen sehr gut bezahlten Job in der Elektronikbranche gehabt (ca. 40.000 € p.a.)
Dann habe ich geheiratet und wurde schwanger.
Da mein Mann und ich weit auseinander gelebt haben sind wir zusammmengezogen und ich musste nun meinen Job kündigen. I
ch war 3 Jahre im Erziehungsurlaub.
Jetzt bekam ich den Bescheid über die Höhe meines Arbeitslosengeldes. Ich dachte ich spinne.

Ich soll nur 650 € bekommen , da bei mir ein fiktiver Wert herangezogen wurde, da ich ja länger als 2 Jahre (Bemessungsgrenze) kein Geld verdient habe.

Aber ich war ja noch bis zum 25.01.06 im Erziehungsurlaub, sprich im Angestelltenverhältnis (Kündigungsschutz).

Was ist das für ein System???
Hätte ich gleich kündigen sollen als mein Sohn geboren wurde??

So ist das wenn man Kinder in die Welt setzt.

Der Staat jammert und tut nichts für Familien.

Habe ich irgendeine Chance auf Beschwerde oder Einspruch?

Danke für eure Infos

StephanK
28.01.2006, 13:31
:welcome: tini,
ganz recht: das hat etwas mit Bemessungsgrenzen zu tun.
Deswegen kommt es darauf an, ob Du während Deines Erziehungsurlaub auch Erziehungsgeld bezogen hast oder nur deswegen nicht bekommen hast, weil das Einkommen Deines Mannes zu hoch war.
Wenn eine dieser beiden Voraussetzungen gegeben ist, wird die Erziehungszeit "ausgeblendet" (§ 130 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997BJNE026904308.html)), so dass der Bemessungszeitraum sich sozusagen in die Vergangenheit verschiebt und Dein früheres höheres Gehalt als Basis des Bemessungsentgelts für das Arbeitslosengeld genommen wird. Womöglich wurde das nicht berücksichtigt, oder vielleicht hast Du es bei Deinem Antrag nicht angegeben.
Überprüfe das am besten erst noch einmal und lege nötigenfalls Widerspruch gegen den Bescheid ein, wobei Du dann Nachweise über die Erziehungszeit bzw. den Bezug von Erziehungsgeld oder ggf. die Gründe für dessen Nicht-Bezug mitliefern solltest.

tini
28.01.2006, 14:16
Hallo. Danke für deine schnelle Antwort.
Also ich habe 2 Jahre Erziehungsgeld bezogen und war im 3. Jahr ohne Erziehungsgeld zu Hause. Heisst das jetzt das ich zu wenig bekomme? Denn dann müsste das A-Amt ja 2 Jahre abziehen, oder? Danke

tini
28.01.2006, 14:26
Hallo, habe mir den § mal rausgezogen.

§130
(2) Bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums bleiben außer Betracht
3. Zeiten, in denen der Arbeitslose Erziehungsgeld bezogen oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen nicht bezogen hat oder ein Kind unter drei Jahren betreut und erzogen hat, wenn wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemindert war,

Also wenn ich das so lese, muss mein höherer Lohn mit angerechnet werden. Oder.

StephanK
28.01.2006, 15:06
Hmm - das dritte, das erziehungsgeldlose Jahr ist wohl das Problem.
Die Sache mit dem Bemessungszeitraum ist so, dass immer vom Zeitpunkt der Antragstellung auf der Zeitschiene rückwärts geguckt wird, und aus diesem Blickwinkel ist das dritte Jahr das erste - und da war wohl schlicht Null-Einkommen. Dieser Fall (Null-Einkommen) ist nämlich von der Formulierung im Gesetz...wenn wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemindert war wohl nicht erfasst, sondern nur die Leute, die trotz Baby Teilzeit arbeiten. Gemindert ist nicht das gleiche wie auf Null. Dieses dritte/erste Jahr fehlt Dir also wohl bzw. drückt Dein Durchschnittseinkommen runter.
Ich bin mir aber leider damit nicht so ganz sicher. :patsch:
Im übrigen habe ich diesen Diskussionfaden etwas umbenannt, damit andere mit dem gleichen Problem ihn auch finden.

tini
28.01.2006, 15:19
Hallo. Ja scheint so. Aber kann nicht auch bis zu 2 Jahre in die Vergangenheit geschaut werden? Oder habe ich das falsch interpretiert.? Übrigens hast du ganz schön viel Plan von dem ganzen Thema.