Margarete
28.01.2006, 11:49
Ich beziehe zur Zeit ALG II und habe jetzt einen job in der Schweiz gefunden. Eine Arbeitsberaterin sagte mir, dass ich keinerlei Aussicht auf die Gewährung von Umzugskostenbeihilfe etc. hätte, weil mein neuer Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hätte. Wenn ich in § 53 SGB III nachlese kann ich diese Einschränkung nicht finden. Allerdings scheint es sich wohl um eine Kann-Leistung zu handeln, auf die ich also keinen einforderbaren Anspruch habe.
Hat irgendjemand mit den Berliner Arbeitsämtern Erfahrung was die Gewährung solcher Mobilitätsbeihilfen anbetrifft? insbesondere wenn die Arbeitsaufnahme im Ausland erfolgt? Ich meine, gibt es auch nur den blassesten Schimmer einer Hoffnung, dass ich so etwas bewilligt bekomme? und wenn muß ich das VOR oder NACH dem Umzug (wenn ich die Rechnung habe) machen?
Hat irgendjemand mit den Berliner Arbeitsämtern Erfahrung was die Gewährung solcher Mobilitätsbeihilfen anbetrifft? insbesondere wenn die Arbeitsaufnahme im Ausland erfolgt? Ich meine, gibt es auch nur den blassesten Schimmer einer Hoffnung, dass ich so etwas bewilligt bekomme? und wenn muß ich das VOR oder NACH dem Umzug (wenn ich die Rechnung habe) machen?