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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mobilitätshilfen Berlin ALG II


Margarete
28.01.2006, 11:49
Ich beziehe zur Zeit ALG II und habe jetzt einen job in der Schweiz gefunden. Eine Arbeitsberaterin sagte mir, dass ich keinerlei Aussicht auf die Gewährung von Umzugskostenbeihilfe etc. hätte, weil mein neuer Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hätte. Wenn ich in § 53 SGB III nachlese kann ich diese Einschränkung nicht finden. Allerdings scheint es sich wohl um eine Kann-Leistung zu handeln, auf die ich also keinen einforderbaren Anspruch habe.

Hat irgendjemand mit den Berliner Arbeitsämtern Erfahrung was die Gewährung solcher Mobilitätsbeihilfen anbetrifft? insbesondere wenn die Arbeitsaufnahme im Ausland erfolgt? Ich meine, gibt es auch nur den blassesten Schimmer einer Hoffnung, dass ich so etwas bewilligt bekomme? und wenn muß ich das VOR oder NACH dem Umzug (wenn ich die Rechnung habe) machen?

StephanK
28.01.2006, 12:50
:welcome: Frau Kollegin :lol:,
§ 53 SGB III selbst enthält keine Einschränkung auf die inländische Beschäftigungsaufnahme.
Das Ermessen der BA-Dienststellen wird durch eine Verwaltungsvorschrift gebunden/geleitet, die "Anordnung zur Förderung der Arbeitsaufnahme" (FdA-Anordnung), die im WWW nicht verfügbar ist (jedenfalls habe ich mehrfach erfolglos danach gesucht) und deren geltende Version man sich deshalb aus den Amtlichen Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit (ANBA) zusammenklauben müsste. Es ist denkbar, dass darin eine Beschränkung auf die Aufnahme inländischer Arbeitsplätze enthalten ist, was jedenfalls in Bezug auf andere Mitgliedstaaten der EG zumindest äußerst fragwürdig wäre, in Bezug auf Drittstaaten wie die Schweiz aber wohl "rein national" geregelt werden darf.

Deshalb sieht das meiner Meinung nach nicht so gut aus - trotzdem wäre es der Mühe wert, der besagten FdA-Anordnung nachzuspüren.