Asmodine
11.02.2005, 12:12
Meine Tochter (21 Jahre) kam gestern vom Arbeitsamt zu mir nach Hause und erzählt mir, dass der Angestellte vom AA gemeint hat, sie müsse - wenn sie nicht im Baumarkt fest angestellt wird oder einen Ausbildungsplatz bekommt - einen 1 Euro-Job oder eine Maßnahme vom Arbeitsamt annehmen. Ansonsten droht man ihr mit Kürzungen der Leistung. Welche Leistung meint der Mitarbeiter des AA eigentlich? Sie bezieht doch nur die Miete und den Strom.
Nun ist es so, dass sie seit einem Jahr durchweg als Aushilfe bei einem Baumarkt auf 400 Euro-Basis arbeitet. Der 400 Euro-Job entwickelte sich im übrigen durch eine Massnahme des AA, wo sie dort als Praktikantin gearbeitet hat und auf Grund ihrer Leistung als Aushilfe übernommen wurde. Die Chance in dem Unternehmen stehen nicht schlecht, dass sie dieses Jahr dort einen Ausbildungsplatz bekommt .... ABER
Diese Erklärung wollte der Angestellte vom AA nicht hören, schliesslich würde sie mit dem Geld:
1. nicht versichert sein und
2. dem Staat mehr auf der Tasche liegen, als mit dem 1 Euro-Job
Für mich sind diese Aussagen sehr zweifelhaft, um nicht zu sagen unglaubwürdig.
zu 1. meine Tochter ist bei mir familienversichert
zu 2. Wenn sie den 1 Euro-Job annimmt, müsste der Staat meiner Ansicht nach nicht nur die Miete und Strom zahlen, sondern auch den notwendigen Lebensunterhalt, den sie ja zur Zeit mit dem Minijob selbst bestreitet.
Gibt es einen § auf die sich meine Tochter beim nächsten Gespräch beziehen kann? Oder sind die Aussagen des Sachbearbeiters rechtens? Zumal ich mittlerweile in Erfahrung gebracht habe, dass eine Kündigung des Minijobs durch meine Tochter, gleichzeitig eine sofortige Sanktion in Form der kompletten Streichung der pauschalen Regelleistung bedeutet
Ich hoffe ganz viele Antworten zu bekommen.
Lieben Gruss
Asmodine
Nun ist es so, dass sie seit einem Jahr durchweg als Aushilfe bei einem Baumarkt auf 400 Euro-Basis arbeitet. Der 400 Euro-Job entwickelte sich im übrigen durch eine Massnahme des AA, wo sie dort als Praktikantin gearbeitet hat und auf Grund ihrer Leistung als Aushilfe übernommen wurde. Die Chance in dem Unternehmen stehen nicht schlecht, dass sie dieses Jahr dort einen Ausbildungsplatz bekommt .... ABER
Diese Erklärung wollte der Angestellte vom AA nicht hören, schliesslich würde sie mit dem Geld:
1. nicht versichert sein und
2. dem Staat mehr auf der Tasche liegen, als mit dem 1 Euro-Job
Für mich sind diese Aussagen sehr zweifelhaft, um nicht zu sagen unglaubwürdig.
zu 1. meine Tochter ist bei mir familienversichert
zu 2. Wenn sie den 1 Euro-Job annimmt, müsste der Staat meiner Ansicht nach nicht nur die Miete und Strom zahlen, sondern auch den notwendigen Lebensunterhalt, den sie ja zur Zeit mit dem Minijob selbst bestreitet.
Gibt es einen § auf die sich meine Tochter beim nächsten Gespräch beziehen kann? Oder sind die Aussagen des Sachbearbeiters rechtens? Zumal ich mittlerweile in Erfahrung gebracht habe, dass eine Kündigung des Minijobs durch meine Tochter, gleichzeitig eine sofortige Sanktion in Form der kompletten Streichung der pauschalen Regelleistung bedeutet
Ich hoffe ganz viele Antworten zu bekommen.
Lieben Gruss
Asmodine