Daria
28.01.2006, 17:03
Hoffentlich kann mir einer Helfen !
Bin gestern nach dem Erhalt des Schreibens von der ARGE aus allen Wolken gefallen.
Ich bin seit Mai letzten Jahres Alleinerziehende Mutter eines nun 9 Monate alten Sohnes.
Als Hartz 4 Empfängerin wurde mir der Antrag bewilligt und ich erhalte seit dem die Kosten für die Wohnung inkl. anteilig Heizkosten. Im Bewilligungsbescheid stand nichts drin von unangemessenem Wohnraum oder zu teuer oder sonst was . Die Leistungen wurden bewiligt und regelmäßig gezahlt (auch ohne Anmerkung das dies nur vorläufig berechnet wurde oder so). Auch nach einem halben Jahr , bei der Verlängerung des Antrags erhielt ich wieder ein Bebilligungsschreiben und es wurde weiter gezahlt. Jetzt
erhielt ich den Brief der Wohnraum sei für meinen Wohnort (53773 Hennef) unangemessen (Wohnung für zwei darf nur 395,- warm Kosten zuzügl. angem. Heizk., meine kostet 450,- warm zuzügl. Heizk.) Ich soll mich um eine neue Wohnung kümmern.
Nach telefonischer Rückmeldung sagte man mir nur in den Bewilligungsschreiben habe aber auch nicht wortwörtlich drin gestanden das die Wohnung angemessen sei.
Kann dies wirklich rechtens sein? kann die selbe Wohnung (es hat keine Mieterhöhung und auch sonst keine Änderungen gegeben) erst bewiligt werden und aufeinmal nicht mehr. Ich gehe doch bei einer Bewilligung ohne Angabe sie ist unangemessen davon aus das sie angemessen ist. Muss ich jetzt wirklich ausziehen. Im Mai wäre bei mir das nächste Halbe Jahr rum und im Schreiben steht man behält sich vor ab dann die Kosten auf den angemessenen Satz zu senken. Was mach ich jetzt muss ich dien Differenzbetrag selber tragen. Können die mich wirklich rauswerfen.
Zur Person bin wiegesagt Alleinerziehend und habe eine Gehbehinderung (von 90 %, aber keinen Rollstuhl)
Ich freu mich wenn ihr mir zurückschreibt, Gruß an alle Leidensgenossen
Kathrin
[/u]
Bin gestern nach dem Erhalt des Schreibens von der ARGE aus allen Wolken gefallen.
Ich bin seit Mai letzten Jahres Alleinerziehende Mutter eines nun 9 Monate alten Sohnes.
Als Hartz 4 Empfängerin wurde mir der Antrag bewilligt und ich erhalte seit dem die Kosten für die Wohnung inkl. anteilig Heizkosten. Im Bewilligungsbescheid stand nichts drin von unangemessenem Wohnraum oder zu teuer oder sonst was . Die Leistungen wurden bewiligt und regelmäßig gezahlt (auch ohne Anmerkung das dies nur vorläufig berechnet wurde oder so). Auch nach einem halben Jahr , bei der Verlängerung des Antrags erhielt ich wieder ein Bebilligungsschreiben und es wurde weiter gezahlt. Jetzt
erhielt ich den Brief der Wohnraum sei für meinen Wohnort (53773 Hennef) unangemessen (Wohnung für zwei darf nur 395,- warm Kosten zuzügl. angem. Heizk., meine kostet 450,- warm zuzügl. Heizk.) Ich soll mich um eine neue Wohnung kümmern.
Nach telefonischer Rückmeldung sagte man mir nur in den Bewilligungsschreiben habe aber auch nicht wortwörtlich drin gestanden das die Wohnung angemessen sei.
Kann dies wirklich rechtens sein? kann die selbe Wohnung (es hat keine Mieterhöhung und auch sonst keine Änderungen gegeben) erst bewiligt werden und aufeinmal nicht mehr. Ich gehe doch bei einer Bewilligung ohne Angabe sie ist unangemessen davon aus das sie angemessen ist. Muss ich jetzt wirklich ausziehen. Im Mai wäre bei mir das nächste Halbe Jahr rum und im Schreiben steht man behält sich vor ab dann die Kosten auf den angemessenen Satz zu senken. Was mach ich jetzt muss ich dien Differenzbetrag selber tragen. Können die mich wirklich rauswerfen.
Zur Person bin wiegesagt Alleinerziehend und habe eine Gehbehinderung (von 90 %, aber keinen Rollstuhl)
Ich freu mich wenn ihr mir zurückschreibt, Gruß an alle Leidensgenossen
Kathrin
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