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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 x Bewilligung plötzlich nicht mehr angemessen!?!


Daria
28.01.2006, 17:03
Hoffentlich kann mir einer Helfen !

Bin gestern nach dem Erhalt des Schreibens von der ARGE aus allen Wolken gefallen.
Ich bin seit Mai letzten Jahres Alleinerziehende Mutter eines nun 9 Monate alten Sohnes.
Als Hartz 4 Empfängerin wurde mir der Antrag bewilligt und ich erhalte seit dem die Kosten für die Wohnung inkl. anteilig Heizkosten. Im Bewilligungsbescheid stand nichts drin von unangemessenem Wohnraum oder zu teuer oder sonst was . Die Leistungen wurden bewiligt und regelmäßig gezahlt (auch ohne Anmerkung das dies nur vorläufig berechnet wurde oder so). Auch nach einem halben Jahr , bei der Verlängerung des Antrags erhielt ich wieder ein Bebilligungsschreiben und es wurde weiter gezahlt. Jetzt
erhielt ich den Brief der Wohnraum sei für meinen Wohnort (53773 Hennef) unangemessen (Wohnung für zwei darf nur 395,- warm Kosten zuzügl. angem. Heizk., meine kostet 450,- warm zuzügl. Heizk.) Ich soll mich um eine neue Wohnung kümmern.
Nach telefonischer Rückmeldung sagte man mir nur in den Bewilligungsschreiben habe aber auch nicht wortwörtlich drin gestanden das die Wohnung angemessen sei.

Kann dies wirklich rechtens sein? kann die selbe Wohnung (es hat keine Mieterhöhung und auch sonst keine Änderungen gegeben) erst bewiligt werden und aufeinmal nicht mehr. Ich gehe doch bei einer Bewilligung ohne Angabe sie ist unangemessen davon aus das sie angemessen ist. Muss ich jetzt wirklich ausziehen. Im Mai wäre bei mir das nächste Halbe Jahr rum und im Schreiben steht man behält sich vor ab dann die Kosten auf den angemessenen Satz zu senken. Was mach ich jetzt muss ich dien Differenzbetrag selber tragen. Können die mich wirklich rauswerfen.
Zur Person bin wiegesagt Alleinerziehend und habe eine Gehbehinderung (von 90 %, aber keinen Rollstuhl)
Ich freu mich wenn ihr mir zurückschreibt, Gruß an alle Leidensgenossen
Kathrin
[/u]

StephanK
28.01.2006, 18:17
:welcome: Kathrin,
Du bist heute schon der zweite Mensch aus NRW mit diesem Problem...
"Angemessen" ist ein Begriff, der durch die Gemeinde oder - bei Dir - den Kreis konkretisiert wird.
Wenn Du vollständig zitiert hast (der Wohnraum sei unangemessen, nicht die dafür zu zahlende Miete), bedeutet das, dass die ARGE bzw. der Rhein-Sieg-Kreis, der für die "Kosten der Unterkunft" zuständig ist, Eure Wohnung für zu groß hält.

Der Umstand, dass Eure Miete bisher umstandslos übernommen wurde, bedeutet leider nicht, dass dieses Thema deswegen für alle Zeiten "gegessen" wäre. Das wäre allenfalls so, wenn die Angemessenheit der Kosten im bisherigen Bewilligungsbescheid ausdrücklich bescheinigt worden wäre; insofern hat der ARGE-Mensch schon recht. Neuer Antrag bedeutet aber nach der Methode "neues Spiel, neues Glück", dass alles erneut überprüft wird oder jedenfalls überprüft und dann anders gewertet werden kann als zuvor. Anders formuliert: es gibt keinen Bestandsschutz bzw. es gibt ihn immer nur für einen Bewilligungszeitraum lang.

Gegenargumente hast Du nur in der Richtung, dass Eure Wohnung entgegen der Auffassung des Rhein-Sieg-Kreises nicht zu groß und/oder teuer sei. Vor allem im Hinblick auf die Größe hat der Kreis eigentlich auch nix zu kamellen, wie Du der Entscheidung des Landessozialgerichts entnehmen kannst, auf die hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=22766) hingewiesen wird; dafür aber sehr wohl, was die m²-Miete angeht.

Rauswerfen kann Dich also niemand, aber wenn Du nicht einen Teil der Miete aus dem sowieso zu knappen 345 €-Regelsatz bezahlen willst, solltest Du Dir überlegen, ob Du umziehen willst oder nach Ablauf der Schonfrist mit dem Amt streiten. :sad:

Daria
28.01.2006, 19:36
Hallo StephanK!
Danke für Deine schnelle Antwort. Ich hab wohl nicht korrekt zitiert. Der Wohnraum ist von der Größe her angemessen (56qm und es dürfen 60 sein ) aber die Wohnung ist zu teuer (sie kostet 450,- warm zuzügl. der Heizkosten und darf nur 395,- warm zuzügl. Heizkosten betragen). Der Brief über die Aufforderung zum Umzug kam auch nicht mit der erneuten Prüfung nach einem halben Jahr sondern zwischendrin. Die 2. Bewilligung erhielt ich im November, die nächste Prüfung wäre erst wieder im Mai fällig. Wie kann es denn sein das einmal geprüfter Wohnraum erst angemessen und dann nicht mehr angemessen ist. Wenn es sich ja nach der Gemeinde richtet hat sich hier ja nichts geändert, das Mietniveau wird ja nicht plötzlich sinken. Ist eine Aufforderung zur Senkung der Mietpreise überhaupt zwischen den halbjährlichen Überprüfungsterminen möglich.

Danke für neue Nachrichten

StephanK
30.01.2006, 07:25
Zunächst mal: Innerhalb der laufenden Bewilligungsperiode passiert nix, sondern muss in bisheriger Höhe weiter gezahlt werden; darüber brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Das ist aber ja auch in dem Behördenschreiben so festgehalten.

Dass diese Aufforderung mitten in der Bewilligungsperiode kam, kann entweder daran liegen, dass man Dir genug Zeit geben will, eine andere Wohnung zu suchen oder einfach daran, dass die Kreisverwaltung nach und nach die Bescheide durchforstet und guckt, wer "zu teuer" wohnt.

Wichtig wäre jetzt, dass Du herausbekommst, ob das mit der 395 €-Grenze so korrekt ist. Diese Regeln werden lokal, also auf Kreisebene aufgestellt, so dass Du darüber am ehesten vor Ort etwas erfährst. Deswegen schlage ich Dir vor, mal mit dem Arbeitslosenzentrum Siegburg (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&localparams=1&db=/my-sozialberatung.de/adressen&cmd=list&range=0,100&Bundesland~=Nordrhein-Westfalen&Freigabe==1&cmd=all&Id=97) Kontakt aufzunehmen. Die Leute dort werden eher Erfahrungen damit haben, was im Rhein-Sieg-Kreis gilt - bei diesen Details muss ich nämlich leider passen. :shock: