Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft / 1€-Job
Indy6046
27.02.2007, 17:40
Hallo zusammen! Bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe von einem Bekannten gehört, dass aus eines Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft nur eine Person einem 1€-Job nachgehen darf.
Kann jemand diese Aussage bestätigen oder widerlegen?
M.f.G.
StephanK
28.02.2007, 22:12
:welcome: Indy6046,
das ist jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht richtig, schon gar nicht, wenn Du das unter dem Gesichtspunkt dürfen siehst. Jedem/jeder Alg II-Bezieher/in kann einem 1-€-Job zugewiesen werden. Ob die Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, spielt insofern keine Rolle.
Umgekehrt betrachtet, also unter der Fragestellung, ob man einen 1-€-Job annehmen muss spielt die familiäre Situation unter Umständen schon eine Rolle, also z.B. die Frage, ob die Betreuung von Kindern gewährleistet ist.
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