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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablauf befristeter Arbeitsvertrag


gella
27.02.2007, 21:23
Hallo, ich brauche euren Rat! Im April läuft mein befristeter AV aus.
Er ist schon einmal verlängert worden, jetzt will ich keine Verlängerung bzw. unbefristeten AV aus mehreren Gründen.
Im Arbeitsamt habe ich mich schon rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Jetzt meine eigentliche Frage:
Mein derzeitiger Arbeitgeber muß auf der Arbeitsbescheinigung unter Punkt 3 die Beendigung des Arbeitsverhältnisses begründen
und angeben durch wen es beendet wurde. Bekomme ich vom Arbeitsamt eine Sperrfrist, weil ich in dieser Firma nicht mehr arbeiten will?

Vielen Dank für eure Hilfe!

StephanK
27.02.2007, 21:58
:welcome: gella,
auf der Arbeitsbescheinigung muss nur angegeben werden, dass das befristete Arbeitsverhältnis durch Fristablauf vertragsgemäß endete.

Die "Verlängerung" ist - juristisch betrachtet - nämlich keine, sondern ein Angebot des Arbeitgebers zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages. Ein solches Angebot dürftest Du dann nicht ablehnen, wenn Du bereits arbeitslos wärest, aber das bist Du derzeit ja noch nicht. Dass es ein solches Angebot gab, braucht nicht angegeben werden.

ninni
06.03.2007, 10:12
Ich habe das gleiche Problem bloß dass mein AV im Juli abläuft und ich noch nicht verlängert wurde.

Arbeite derzeit in Bayern und möchte gerne wieder in meine Heimat Thüringen zurück kehren da mein Freund dort jetzt nen Festvertrag bekommt.

Das heißt ich bekomme keine Sperrfrist vom Arbeitsamt. Richtig?

Und was ist wenn mir ein unbefristeter angeboten wird? Ist das die gleich Situation?

Gibt es dazu eine Paragrafen oder ähnliches?

Danke im Voraus

fragi
06.03.2007, 10:56
Das heißt ich bekomme keine Sperrfrist vom Arbeitsamt. Richtig?
Richtig, solang du keinen Vertrag während der Arbeitslosigkeit ausschlägst...

Und was ist wenn mir ein unbefristeter angeboten wird? Ist das die gleich Situation?
Ja, in beiden Situationen ist es doch keine Verlängerung in dem Sinne, sondern ein neuer Arbeitsvertrag. Du bist aber nur verpflichtet ihn anzunehmen wenn du bereits Arbeitslos bist.
Woran du aber denken solltest ist eine Arbeitslosmeldung ( früh genug).

ninni
06.03.2007, 17:28
Ja das mit der Meldung ist klar. Da gehe ich demnächst hin.

Gibt es denn für den Sachverhalt auch nen Paragraphen im SGB oder ähnliches?

Oder ist das einfach so festgelegt?

Weil theoretisch hätte ich ja die Arbeitslosigkeit damit verhindern können und durch die Ablehnung herbeigeführt.

StephanK
06.03.2007, 17:48
Gibt's: § 144 SGB III (1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn (...)
2. der bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldete Arbeitnehmer (§ 37b) oder der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch sein Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung)Das Anschlussarbeitsverhältnis war Dir aber nicht von der Agentur angeboten worden.

ninni
07.03.2007, 17:48
Alles klar.

Ich danke euch allen für die Informationen.

Man lernt doch immernoch dazu.

:danke::danke::danke: