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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft - Frau weder ALG noch Hartz IV


oelwurm
28.02.2007, 01:01
Hallo zusammen!

Ich habe ein Problem und brauche Hilfe. Ich lebe allein in meiner Wohnung und bekomme Hartz 4 seid anfang Dezember.
Am 20 Mai soll ich eine Ausbildung anfangen da ich wegen einer Krankheit Berufsunfähig geworden bin .
Bis hier hin ist alles ok.

Nun kommt das Problem ,meine Freundin ist 21 Ich 29 .
Sie ist Schwanger und bezieht weder Arbeitslosengeld noch Hartz 4 wird quasi von den Eltern unterstützt.
Ich wollte Sie nun einfach zu mir in die Wohnung nehmen allerdings hat das Amt schon gesagt es müsste erst unzumutbar
sein so das Sie bei Ihrem Vater ausziehen darf!!! Heiraten wollen wir erst nächstes Jahr wenn Sie wieder dünner ist ,
was ich auch verstehen kann.

Nun meine Frage ?
Ist es möglich Sie zu meiner Bedarfsgemeinschaft zu nehmen ohne das es Probleme gibt aufgrund der Schwangerschaft`?
Würde Sie denn dann auch Alg 2 bekommen,würde die Miete mit angerechnet da sich meine Nebenkosten erhöhen würden?
Wir sind nun sechs Monate zusammen offiziell.
Oder sollte man weiterhin getrennt leben und es so laufen lassen???

Danke schonmal im vorraus ,

gruß chris

StephanK
28.02.2007, 22:04
:welcome: oelwurm,
ich unterstelle mal, dass Deine Freundin arbeitslos ist.
Sie würde Alg II bekommen einschließlich des Mehrbedarfs für Schwangere, aber ohne "Auszugserlaubnis" des Alg II-Trägers keinen Cent Mietanteil (Kosten der Unterkunft). Mit anderen Worten: die Miete einschließlich Nebenkosten hättest Du ganz allein an der Backe. Außerdem würde wahrscheinlich ein Teil Deiner Azubi-Vergütung (wenn Deine Ausbildung eine normale Berufsausbildung ist, was ich nicht weiss) auf Ihr Alg II angerechnet.

Finanziell ist das also nicht gerade toll.

Wenn das Kind da ist, sind die Chancen größer, dass sie eine Zustimmung zum Umzug bekommt. Womöglich ist die elterliche Wohnung zu klein oder ihre Eltern drohen, sie rauszuschmeißen, weil sie sich den Stress mit einem Baby nicht antun wollen... :wink: Falls Ihr das Sorgerecht für das Kind gemeinschaftlich ausübt (das kann schon vor der Geburt bestimmt werden) wäre auch das ein Argument für den Auszug, weil das nur in einer gemeinsamen Wohnung praktisch durchführbar ist.

P.S. Was für'n Tier ist ein Ölwurm? :)

oelwurm
10.03.2007, 10:29
Erstmal Danke an StephanK.

Um Deine Frage zu beantworten ,ein oelwurm ist eine Art Spitzname sowie meine Lebenseinstellung. Wenn gar nichts mehr geht Findet der oelwurm irgendwie "In Öliger weise" einen weg:sensationell:.

Also ich hab mich mal ein wenig schlauer gemacht. Man sagte mir auf dem Arbeitsamt das ich in dieser Beruflichen Ausbildung ca 35% mehr bekomme als beim Hartz 4 plus Fahrtkosten. Und das würde auf jeden Fall nicht einer Ausbildungsvergütung nahe kommen ,sonder so eine Art Unterhaltsgeld??? Man konnte mir aber auch nicht sagen ob ich weiter unter Hartz 4 oder Umschüler oder Ausbildung stehe da es komplett von der Reha -abteilung des Arbeitsamtes läuft??? Ich habe das Gefühl es werden einige lange wege auf mich zu kommen. Falls ich dann noch fragen habe melde ich mich einfach und schildere es hier damit andere die in diese Situation geraten es auch nachlesen können.

Bis dahin danke nochmal und liebe grüße vom oelwurm.:razz: