McKuddeldaddel
28.02.2007, 12:29
Hallo,
die Arge hat uns zum 1.3 das Geld gesperrt, Bedarfsgemeinschaft mit 2 kleinen Kindern weil ich angeblich die Mitwirkunkspflicht verletzt habe.
Sie will von meiner alten Wohnung den Mietvertrag Kündigung und was ich dort noch an Schulden habe haben. Sie hat nie die Miete bezahlt ,soll bezahlen oder sonstwas mit zu tun gehabt,und hatte sich damals auch geweigert Umzugskosten zu gewähren, auch nicht auf Darlehen da der Umzug aus persöhnlichen Gründen vorlag. (Partnerin) Und hier wohne ich nun seit ca 2 Jahren und nu kommen die damit.....
Wie stelle ich einen Eilantrag damit wir wieder Geld bekommen, wie heisst das genau ? Eilantrag, einstweilige Anordnung etc ?
Wie lange dauert das ? Und kann man zum Sozialamt gehen, denn irgendwie ist nicht mehr allzuviel im Kuehschrank.
Wenn ich alleine wäre, wäre es mir relativ egal wie lange, dann würde es nur mich betreffen, aber mit 2 kleinen Kindern, naja...
Ich frage mich langsam wie man nur so doof sein kann eine Bedarfsgemeinschaft anzumelden ...
MCKuddel
StephanK
28.02.2007, 13:07
:welcome: McKuddel,
einen Eilantrag im Verwaltungsverfahren gibt es nicht.
Wenn es einen Ablehnungsbescheid gibt, musst Du dagegen Widerspruch einlegen (schriftlich, nachweisbar, also am besten persönlich abgeben und die Entgegennahme auf einer mitgebrachten Kopie von der ARGE bestätigen lassen).
Allerdings dauert die Bearbeitung von Widersprüchen meistens zu lange, um sie abwarten zu können. Deswegen kannst Du beim für Deinen Wohnort zuständigen Sozialgericht Dortmund (http://www.sg-dortmund.nrw.de/) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Verlangen, die ARGE Märkischer Kreis zu verpflichten, den Antragstellern [Du und die Kinder, die einzeln aufgeführt werden müssen] ab Antragseingang Arbeitslosengeld II in gesetzlicher Höhe einschließlich der nachgewiesenen Kosten der Unterkunft zu gewähren.
Der Antrag muss begründet werden und - gesondert - seine Eilbedürftigkeit (ergibt sich aber aus der Sperrung).
Über die Dauer lassen sich nur schwer Vorhersagen machen, aber mit mehreren Wochen musst Du leider rechnen, weil die Sozialgerichte alle überlastet sind.
Was aber hindert Dich daran, die Kündigung für die frühere Wohnung vorzulegen oder Auskunft über rückständige Mietschulden zu geben? Den eigentlichen Konflikt verstehe ich nicht und habe mich deswegen in meiner Antwort auf die formale Seite beschränkt, weil ich nicht einschätzen kann, ob ein Antrag beim Gericht Erfolgsaussichten hat.
McKuddeldaddel
01.03.2007, 07:48
Erst mal besten Dank für die Antwort , das erste Mal das als erstes eine Antwort auf meine Frage kommt in einem Forum ... :)
Warum....weil ich keine Lust auf irgendwelche Diskussionen habe, ala wie kann man bloss. Wir sind 4 Personen und wenn jeder ca 50 Euro ausgibt im Monat für Freizeit, Kultur, Urlaub wie auch immer ist das nicht unbedingt zuviel würde ich sagen. Zum 2. ist die Liste die im Umlauf (Warenkorb Eckregesaltz)ist auch nur ein mögliches Bedarfsschema dem nur eine beisspielhafte Funktion zuzurechnen ist, zb laut Gerichtsurteil BVerwG (DVBl 1992, 626 ff.)., und gängige Rechtssprechung ist. 50 Euro könnte man auch dem "Taschengeld" zurrechnen und ich/wir lassen uns nicht vorschreiben wofuer wir das ausgeben. Mag ja sein das einige Argemitarbeiter oder andere es am liebsten sehen würden wenn es nur noch Gutscheine ala Essenskarten geben würde aber noch sind wir nicht so weit.
Ich kann mir den Umzug nicht leisten, die Arge bezahlt nicht weil aus persöhnlichen Gründen. Also haben wir die Wohnung behalten, nutzen die
zur Freizeit, sprich Urlaub und gut ist. Nur weil ich ALG II beziehe heisst das nicht das ich auf Freizeit, Urlaub, Taschengeld etc verzichten muß. Es kann mir auch keiner erzaehlen der ALG II bekommt das er nur 16 Std zuhause vor der Glotze sitzt , 8 Std schläft und das wars.
Mit 4 Personen bekommen wir ca 1000 EUro, weniger 4x50 Euro, nennen wir das nun Taschengeld einfacherhalber, also 200 Euro beiben 800 Euro.
Wer damit nicht auskommt im Monat, tut mir leid, ist selber Schuld. Im Warenkorb Eckregelsatz ist im möglichen Bedarfsschema zb 137.- Euro ? für Essen vorgesehen, mal 4 sind ca 520 Euro.
Wer gibt, oder muss 520 Euro für Essen ausgeben wenn man günstig einkauft ? Grosseinkauf bei Aldi, Kaufland etc gebe ich max 200 Euro aus im Monat. Dann kommen vielleicht 50.- EUro für den taeglichen Einkauf dazu, ok rechnen wir viel, 100 .- Euro für Toastbrot, Wurst, wenn selbige aus Großeinkauf zuende und Fleisch (da wartet man hat ab bis Angebote kommen) sind 300 .- Euro . Auto haben wir nicht, rauchen tun auch nicht alle, bleiben 500 Euro für den Rest. Strom, Internet jeden Monat, 150.- Euro. Verdammt, bleiben immer noch 350-400 über...naja dann kommen noch Hygieneartikel, Kleidung ab und zu , Schulsachen usw usw.
Meiner Meinung nach kommt man damit gut aus, vorrausgesetzt man lebt nicht alleine und muss alles alleine bezahlen. Licht brennt auch für 4 Personen genauso teuer, kochen tut das Essen auch nicht 4 mal länger und Fernseh braucht man auch nicht 4 mal, ebenso Internet usw.
SO habe ich eine ANtwort bekommen ohne "gute Ratschläge" oder geflame wie in anderen Foren (was nicht heissen soll das soetwas hier passiert) :)
Was wäre passiert wenn ich geschrieben hätte, ich, nein wir haben noch die alte Wohnung, nutzen die dann halt für Urlaub oder Freizeit ? Zitiere aus anderen Foren, wie kann man bloss, ALG II und ne"Ferienwohnung" ?. Kündige die, schmeiss alle Sachen weg, sind eh alt und Schrott, wieso schmeisst man mit ALG II Geld zum Fenster raus usw usw. Wieso , siehe oben.... :) Und ne Antwort auf meine Frage kommt dann eh nicht ....
Wie gesagt, ich lasse mir nicht von der Arge vorschreiben wie ich mein Geld ausgebe wenn ich einen angemessenen Anteil für mich selber nutze als Taschengeld bzw Freizeit, Kultur, Beherbungskosten, Gaststaettensonstwas oder wie das im möglichen Bedarfsschema des Warenkorbes steht. Oder muss ich meinen Kindern, Frau ne Zigarre ins Gesicht stecken nur weil der Posten auch im möglichen Bedarfsschema steht ... :P
Im Sommer gehe ich eh fürn halbes Jahr wieder dorthin wenn ich was finde, da Kurort und Saisonarbeit geht das vielleicht besser wie hier, und wenns als Tellerwaescher ist....aber habe mich gestern bei ner Verleihfirma vorgestellt, Schalzkästen zusammenbauen, verkabeln usw. Habe ich schon mal gemacht, vielleicht klappts ja. Ob ich dann aber in der Bedarfsgemeinschaft bleibe, bei dem ganzen Theater der Arge, es sind nun 3 Sachen anhaengig, wage ich zu bezweifeln.
Ich stelle mir vor, ich habe Arbeit, muss trotzdem noch zusaetzlich Geld haben fuer die Bedarfsgemeinschaft weil für 4 Personen zu wenig, es wird ja alles angerechnet, und die Arge wuselt immer noch lustig mitten drinn rum. Siehe Sachen ala Arge verlangt das X neue Arbeit annimmt weil dort bisschen mehr Verdienst, Zukunft allerdings fraglich ist und im alten Job schon lange ist mit arbeitsgarantie für die nächsten Jahre...
Oder die Arge will immer noch alle Kontoauzüge haben, und schreibt mir wieder vor wie ich mein Geld ausgebe ....Nein Danke.
So, und nu darf die Diskussion losgehen, wie kann ich bloss smile ....
Keine Ahnung ob das das Sozialgericht genauso sehen wird, aber noch bin ich kein kleines Kind oder irgendein Anhängsel der Gesellschaft welches man am besten bevormundet, abschaffen würde am liebsten etc. Ich habe 30 Jahre eingezahlt, ok die letzen 3 nicht und nach 1 Jahr arbeitslos, weil in BRD alles ueber 30 (bin aber 47 ...)schon zum alten Eisen oder Ausschuss (schwer vermittelbar ...) gezählt wird, wird man mittlerweile von der Arge behandelt wie der letzte Penner .....
Ausserdem, was hat das mit §60, fehlende Mitwirkunkspflicht zu tun, wenn ich nicht darlege was für Schulden ich habe, geht die Arge nichts an und kümmert die Arge eigentlich auch nicht , oder ihr nicht mitteile bzw Belege vorlege wofür ich mein/unser Geld ausgebe ? Das nächste was kommen würde wäre eh, kündigen Sie die Wohnung, damit wären wir wieder da wo wir nun sind. Siehe oben. Wenn jeder 50 Euro, ich glaube das reicht nicht, 80 ? Euro im Monat für ein Bodybuildingzentrum ausgeben würde. Wären dann 320 Euro im Monat, müsste ich dann auch Belege vorlegen weil man sich sowas ja nie leisten könnte ? OK 320 Euro wären mir auch zuviel , smile.
SO, nu genug Luft gemacht, brauche noch was für das Sozialgericht und die Arge
PS Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Erheiterung.. Zunge raussteck hehe smile
McKuddelDaddel
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