Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie komme ich ins Hauptverfahren?
pinguin102
01.03.2007, 08:48
Meinen Kindern 16 und 17 wurde unter Anrechnung des Stiefvatereinkommens die Leistung gestrichen. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beim SG konnte ich einen Teilgewinn erringen (immer noch mit Anrechnung). Gestern bekam ich von der ARGE einen Abhilfebescheid zu meinem Widerspruch, indem der Beschluss des SG unter Vorbehalt anerkannt wurde. Das LSG würde ich gerne umgehen. Wie kann ich jetzt zu einem Hauptsacheverfahren kommen um ein rechtskräftiges Urteil zu bekommen und was erwartet mich da noch? Vielen Dank im vorraus.
LG,Elke
StephanK
01.03.2007, 09:35
Ein bisschen provokant gefragt: Was willst Du mit einem rechtskräftigen Urteil? Gegen die ARGE vollstrecken? :wink:
Wenn Du mit der Entscheidung des SG nicht zufrieden bist (Du schreibst von einem Teilgewinn...), musst Du dagegen das in der Rechtsmittelbelehrung genannte Rechtsmittel einlegen - auch wenn Du nicht gerne vor's LSG ziehst.
Ein Hauptsacheverfahren folgt weder automatisch noch zwangsläufig, wenn nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch Klage erhoben wurde, das SG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über den ganzen geltend gemachten Anspruch entschieden und nicht nur im Hinblick auf die Vorläufigkeit des einstweiligen Rechtssschutzverfahren einen Teil der Forderung nicht zugesprochen hat. Siehe § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG (http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__86b.html) in Verbindung mit § 926 Abs. 1 ZPO (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__926.html).
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