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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitwirkungspflicht trotz befrist. Arbeitsvertrag?


tefo
30.01.2006, 00:37
Hallo,
Ich hab letztes Jahr ALGII bezogen, seit 1.1. hab ich ne Stelle, befristet bis 30.6. Ich hab mich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur angemeldet, da ich genug verdiene, Volle Beiträge zahle ich selbst, in ner gesetzlichen KK, mein Arbeitgeber auch seinen Anteil.
Die haben jedoch im Januar weiterbezahlt (was gut war, weil mein erstes Gehalt erst Ende Januar kam)
Ich habe heute einen Brief erhalten, in dem die mich auffordern Unterlagen zu meiner Arbeit (Gehalt, Arbeitsdauer, Arbeitgeber, etc.) einzureichen, und die übliche Drohung, dass sie mir sonst laufende Leistungen kürzen.
Meine Frage ist jetzt die Folgende:
Wieso schreiben die, ich wäre immer noch mitwirkungs-pflichtig?
Eigentlich hatte ich die ja gebeten, die Leistungen einzustellen. Ich frage mich jetzt halt nur, ob sich das „Nicht-Mitwirken“ evtl. auf die Zukunft auswirken kann, weil es kann eben gut sein, dass ich ab Juli / August wieder in der Schlange stehe.
Weiß da jemand Bescheid. Ich wär Euch sehr dankbar, wenn sich jemand im Bezug auf meine Situation äußern könnte, da ich keine Lust habe, denen über meine Einkünfte Auskünfte zu geben, weil die das meiner Meinung nach einen #*/$-dreck angeht und die mich in Ruhe lassen sollen, weil ich gerade monatlich Kohle abdrücke, um ihren Arbeitsplatz zu bezahlen. Und ich habe gerade wirklich keine Lust und Zeit wieder durch die halbe Stadt zu fahren, um in irgendwelchen Schlangen zu stehen und mir die schlechte Laune von denen reinzuziehen

Wie gesagt, ich wäre sehr dankbar, wenn jemand was wüsste,

Einen lieben Gruß,

Stefan

StephanK
30.01.2006, 06:59
Hallo Stefan,
erst mal Glückwunsch zum neuen Job, auch wenn's nur ein Halbjahresjob ist :wink:
Das Problem, das Du ansprichst, ist mir auch neu, deswegen bin ich mir meiner Einschätzung nicht so ganz sicher.
Ich denke, das Verhalten der ARGE ist dadurch zu erklären, dass das Konzept des SGB II ganz anders ist als das des SGB III, nach dem das "normale" Arbeitslosengeld ("Alg I") bezahlt wird.

Beim Alg I gibt es die Zustände "arbeitslos" und "nicht arbeitslos" - das ist wie ein Lichtschalter mit an/aus.

Beim Alg II ist es sozusagen wie bei einem Lichtschalter mit Dimmer: stufenlos regelbar zwischen dunkel und hell und ein bisschen Strom fließt immer.

Anders ausgedrückt: (Ex-)Alg I-Bezieher melden sich bei der Arbeitsagentur als "in Arbeit" ab - und gut is' - Akte zu!

Kernbegriff beim Alg II ist dagegen die Hilfebedürftigkeit, die Du durch Arbeit beseitigen oder wenigstens reduzieren sollst. Bei Vielen, die nur einen Teilzeit- oder Niedriglohn-Job finden ist es ja auch so, dass der Lohn nicht zum Leben reicht und sie daneben noch ergänzendes Alg II erhalten (Dimmer auf mittlerer Stufe).
Es ist sozusagen ein fürsorglicher Akt der ARGE, dass sie jetzt überprüfen will, ob Du wirklich (gar) nicht mehr bedürftig bist oder ob sie Dir - wie vielen anderen - doch noch ein wenig unter die Arme greifen muss, und deswegen will sie Einkommensnachweise. Die Akte wird eben, anders als beim Alg I, nicht einfach zugeklappt, sondern es soll klar werden, ob Du wirklich nicht mehr bedürftig bist.

Du hast nun zwei Möglichkeiten: entweder die Einkommensnachweise liefern (was auch per Post geht) oder schlicht mitzuteilen, dass Du auf das Alg II verzichtest. Man drängt Dir keine Leistung auf.

gazelleklaus
30.01.2006, 07:39
:Moin!:

Es ist auch gut möglich, das nur die Kommunikation zwischen Deinem Fallmanager/Sachbearbeiter und der Leistungsabteilung nicht funktioniert. Bei uns in der Pfalz ist das häufiger der Fall. Ich weiß natürlich nicht wie der strukturelle Aufbau in Berlin ist.