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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzugskostenübernahme des AA auch bei Zusammenzug?


Teebaum
30.01.2006, 09:02
Hallo erstmal, :P

ich trage mich mit dem Gedanken, nach NRW zu ziehen.
(Gründe hierfür sind die Kinderbetreuung und somit die Chance, mehr eigenes Geld verdienen zu können. Na gut, und ein bißchen Liebe ist mit im Spiel.) Meine Arbeitsamtvermittlerin hat mir gesagt, wenn ich dort eine Arbeitsstelle über 15 Std/Woche bekomme, zahlt das AA Umzugsgeld.

Wo kann ich mich darüber schlau lesen? Habe bei google schon mehrere Stichworte durchsucht, aber nichts Passendes gefunden. :oops:

Hier vor Ort gibt es keinerlei Kinderbetreuung und deswegen kann ich nur meine 2 Minijobs mit insgesamt 13 Wochenstunden arbeiten. (Beide Arbeitgeber sind Gott sei Dank sehr flexibel.)

Wenn ich aber nach NRW ziehen sollte, dann vermutlich mit meinem dortigen Freund zusammen in eine große Wohnung. Bei günstigen Winden kann ich mich dann in absehbarer Zeit von Hartz IV verabschieden, was natürlich sehr schön wäre!

Was müsste ich also beachten, wenn ich mich zum Umzug entschliessen sollte? Lieber erstmal eine eigene Wohnung anmieten und den Freund garnicht ins Gespräch bringen? Welche Leistungen sind 'verbrieft' und welche Ermessensspielraum der Sachbearbeiter? Ist mein Ansprechpartner das AA oder die ARGE?

Wäre schön, wenn mir jemand einen Weg durch den Paragraphendschungel zeigen könnte! :danke:

Lieben Dank erstmal für's Lesen.
Teebaum

StephanK
30.01.2006, 09:37
:welcome: Teebaum,
seit wann werden in Mittelfranken Teebäume angebaut? :lol:

Als Alg II-Bezieherin ist Dein Ansprechpartner in jedem Fall die ARGE. Jede ARGE ist aber ein eigener "Verein", d.h. mit Umzug musst Du einen kompletten neuen Antrag stellen.

Umzüge werden von der ARGE nur dann bezahlt, wenn Du wegen einer feststehenden neuen Stelle umziehst oder aufgefordert wurdest, Dir eine billigere Wohnung zu suchen. Rein private Motive oder auch eine anderswo bessere regionale Arbeitsmarktlage (?) zählen nicht. Wenn Du also hier in NRW noch keinen neuen Job hast, wirst Du Deinen Umzug leider selbst bezahlen müssen (ging mir in ähnlicher Situation auch so...).

Zusammenziehen: Wenn Dein Freund nicht auch der Vater Deines Kindes ist, sollte das erst mal kein Problem sein (siehe die Erläuterungen in http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23)). Ich schreibe aber bewusst sollte, weil es leider immer wieder Alg II-Träger gibt, die auch frisch Zusammengezogene gerne gleich in die Schublade "eheähnliche Gemeinschaft" stecken, obwohl das unzulässig ist. Dass muss nicht, kann aber so kommen, und man sollte gewappnet sein... Die von Dir angesprochene Alternative erst mal eine eigene Wohnung zu suchen würde diese Klippe natürlich umgehen, aber andererseits ist sprichwörtlich "drei mal umgezogen so gut wie einmal abgebrannt" und für ein kleines Kind auch nicht gerade das beste. Das ist mehr eine Abwägung, als dass man dazu klare Ratschläge geben könnte...

"Große Wohnung" ist auch so ein Thema. Als allgemeine Einführung empfehle ich Dir auch dazu die Lektüre des entsprechenden Abschnitts in http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#51) und dieses Hinweises auf die Rechtslage in NRW (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=22766). Ihr werdet Euch eben auf das Niveau bzw. die Größe einrichten müssen, die auch bezahlt wird. Beim Zusammenleben von Vollverdienern und Alg II-Beziehern (ist auch meine Situation) kann das zu Diskussionen über das für alle Verträgliche führen...

So weit erst mal. Gute Ratschlüsse!