christian31
01.03.2007, 15:42
Hallo,
Ein trauriger Tag heute denn ich bin leider heute arbeitsuchend geworden.
War heute beim Arbeitsamt und habe mich nochmals gemeldet, wie sich das gehört.
Man hat mir gesagt, das ich eine Ansprichsdauer auf 6 Monate habe. Ich habe eigentlich mit 8 Monaten gerechnet.
So meine Vergangenheit:
gearbeitet von 06.06.05 bis 30.08.06
arbeitslos vom 01.09.06 bis 03.09.06
für die paar Tage habe ich Arbeitslosengeld in anspruch genommen. Dann gings weiter.
gearbeitet vom 04.09.06 bis 28.02.07
Ich soll 6 Monate anspruch bekommen. :-x
Bitte warum ??
__________________________________________________ ______________
Im Heft Merkblatt für Arbeitslose steht:
Seite 25
3.2
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange Sie in der um 1 Jahr verlängerten Rahmenfrist,
das heißt in den letzten 3 Jahren, beider Bundesargentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.
Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
ANSPRUCHSDAUER:
nach Versicherungspflichtigen
nit einer Dauer von mindestens
*Monaten
12 = 6 Monate / 180 Tage
16 = 8 Monate / 240 Tage
20 = 10 Monate 300 Tage
24 = 12 Monate 360
30 = 55 Lebensjahr 15 / 450 Tage
36 = 55 Lebensjahr 18 540 Tage
*Innerhalb der Rahmenfrist. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.
Hatten sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und haben Sie die ANSPRUCHSDAUER NICHT VOLL AUSGESCHÖPFT, DANN ERHÖTSICH IHR NEU ERWORBENER ANSPRUCH um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer für das jeweilige Lebensalter
(also unter 55 Jahren bis auf 360 Kalendertage und ab 55 Jahren bis auf 540 Kalendertage)
BEISPIEL:
Sie haben in den letzten 3 Jahren vor der Arbeitslosigkeit 480 Tage gearbeitet.
Sie haben einen Anspruch auf 240 Kalendertage Arbeitslosengeld.
Sie müssen aber mindestens 360 Kalendertage innerhalb der letzten 2 Jahre gearbeitet haben.
DANKE für antworten !!!:danke:
Ein trauriger Tag heute denn ich bin leider heute arbeitsuchend geworden.
War heute beim Arbeitsamt und habe mich nochmals gemeldet, wie sich das gehört.
Man hat mir gesagt, das ich eine Ansprichsdauer auf 6 Monate habe. Ich habe eigentlich mit 8 Monaten gerechnet.
So meine Vergangenheit:
gearbeitet von 06.06.05 bis 30.08.06
arbeitslos vom 01.09.06 bis 03.09.06
für die paar Tage habe ich Arbeitslosengeld in anspruch genommen. Dann gings weiter.
gearbeitet vom 04.09.06 bis 28.02.07
Ich soll 6 Monate anspruch bekommen. :-x
Bitte warum ??
__________________________________________________ ______________
Im Heft Merkblatt für Arbeitslose steht:
Seite 25
3.2
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange Sie in der um 1 Jahr verlängerten Rahmenfrist,
das heißt in den letzten 3 Jahren, beider Bundesargentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.
Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
ANSPRUCHSDAUER:
nach Versicherungspflichtigen
nit einer Dauer von mindestens
*Monaten
12 = 6 Monate / 180 Tage
16 = 8 Monate / 240 Tage
20 = 10 Monate 300 Tage
24 = 12 Monate 360
30 = 55 Lebensjahr 15 / 450 Tage
36 = 55 Lebensjahr 18 540 Tage
*Innerhalb der Rahmenfrist. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.
Hatten sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und haben Sie die ANSPRUCHSDAUER NICHT VOLL AUSGESCHÖPFT, DANN ERHÖTSICH IHR NEU ERWORBENER ANSPRUCH um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer für das jeweilige Lebensalter
(also unter 55 Jahren bis auf 360 Kalendertage und ab 55 Jahren bis auf 540 Kalendertage)
BEISPIEL:
Sie haben in den letzten 3 Jahren vor der Arbeitslosigkeit 480 Tage gearbeitet.
Sie haben einen Anspruch auf 240 Kalendertage Arbeitslosengeld.
Sie müssen aber mindestens 360 Kalendertage innerhalb der letzten 2 Jahre gearbeitet haben.
DANKE für antworten !!!:danke: