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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 6 Monate ALG I Anspruch?


christian31
01.03.2007, 15:42
Hallo,

Ein trauriger Tag heute denn ich bin leider heute arbeitsuchend geworden.
War heute beim Arbeitsamt und habe mich nochmals gemeldet, wie sich das gehört.
Man hat mir gesagt, das ich eine Ansprichsdauer auf 6 Monate habe. Ich habe eigentlich mit 8 Monaten gerechnet.

So meine Vergangenheit:

gearbeitet von 06.06.05 bis 30.08.06

arbeitslos vom 01.09.06 bis 03.09.06

für die paar Tage habe ich Arbeitslosengeld in anspruch genommen. Dann gings weiter.

gearbeitet vom 04.09.06 bis 28.02.07

Ich soll 6 Monate anspruch bekommen. :-x

Bitte warum ??
__________________________________________________ ______________

Im Heft Merkblatt für Arbeitslose steht:
Seite 25
3.2


Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange Sie in der um 1 Jahr verlängerten Rahmenfrist,
das heißt in den letzten 3 Jahren, beider Bundesargentur für Arbeit versicherungspflichtig waren.
Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

ANSPRUCHSDAUER:
nach Versicherungspflichtigen
nit einer Dauer von mindestens
*Monaten

12 = 6 Monate / 180 Tage
16 = 8 Monate / 240 Tage
20 = 10 Monate 300 Tage
24 = 12 Monate 360
30 = 55 Lebensjahr 15 / 450 Tage
36 = 55 Lebensjahr 18 540 Tage

*Innerhalb der Rahmenfrist. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.

Hatten sie in den letzten 4 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und haben Sie die ANSPRUCHSDAUER NICHT VOLL AUSGESCHÖPFT, DANN ERHÖTSICH IHR NEU ERWORBENER ANSPRUCH um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer für das jeweilige Lebensalter
(also unter 55 Jahren bis auf 360 Kalendertage und ab 55 Jahren bis auf 540 Kalendertage)

BEISPIEL:

Sie haben in den letzten 3 Jahren vor der Arbeitslosigkeit 480 Tage gearbeitet.
Sie haben einen Anspruch auf 240 Kalendertage Arbeitslosengeld.
Sie müssen aber mindestens 360 Kalendertage innerhalb der letzten 2 Jahre gearbeitet haben.

DANKE für antworten !!!:danke:

Seebarsch
01.03.2007, 17:38
Hallo christian31,
:welcome:
nach dem, was Du schilderst, müsste schon der erste Bewilligungsbescheid ab dem 01.09.2006 falsch gewesen sein.
Wenn Du am 01.09.2006 arbeitslos wurdest, verläuft die Rahmenfrist vom 01.09.2004 - 31.08.2006. Innerhalb dieser Zeit hast Du vom 06.06.2005 bis 30.08.2006 insgesamt 16 Monate und 2 Tage versicherungspflichtig gearbeitet.
Demnach beträgt der Anspruch nach § 127 SGB (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)III 8 Monate = 240 Tage!!!
Vom 01.09. - 03.09.2006 hast Du dann 3 Tage verbraucht, so dass der Restanspruch noch 237 Kalendertage beträgt!
Durch die weitere Beschäftigung ist kein neuer Anspruch entstanden, so dass Dein Anspruch auf Alg ab dem 01.03.2007 noch 237 Kalendertage beträgt!
Wenn Du den Bewilligungsbescheid ab dem 01.03.2007 erhältst, musst Du unbedingt die Anspruchsdauer prüfen!
Wenn die keine 237 Kalendertage beträgt, solltst Du umgehend gegen den Bescheid einen Widerspruch einlegen.
Prüfe doch bitte mal den Bewilligungsbescheid ab dem 01.09.2006, welche Anspruchsdauer da eingetragen ist!
:-P
PS: War denn schon bei Deiner Alo Meldung zum 01.09.2006 klar, dass Du ab dem 03.09.2006 Arbeit hast und hast Du das direkt bei der Agentur angegeben?
Wenn ja, könnte ich Dir einen Tipp geben, wie man noch mehr Anspruchsdauer rausholt!!!!

christian31
01.03.2007, 19:32
Hallo Seebarsch

Danke für die Antwort.
So ich habe mir eben mein alten Bewilligungsbescheid rausgesucht:

Da steht schwarz auf weiß:

Leistungsart:
Arbeitslosengeld gem. §117 SGB III

Kenziffer bei Zahlungen: 7002

Anspruchsbeginn ab : 30.08.2006

Anspruchsdauer Kalendertage: 197

vom 30.08.2006 bis 03.09.2006 Leistungsbetrag täglich XX,XX Euro

Grund für die befristete Bewilligung:
Aufnahme einer mehr als kurzzeitigen Beschäftigung.

Diese Entscheidung beruht auf§§118 abs.1, 119 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIII) und §48 Abs.1 S.2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V.m. §330 Abs.3 SGBIII.

Seebarsch
01.03.2007, 19:41
Wenn ab dem 30.08.2006 ein Anspruch von 197 Kalendertagen bestand, muss vorher schon Alg bezogen worden sein.
Ohne genaue Daten kann ich weiteres nicht sagen.
:-?

christian31
01.03.2007, 20:01
Ich war leider mal eine lange Zeit vom 24.06.04 bis 05.06.05 arbeitslos:confused: aber den Bewilligungsbescheid hab ich, glaube ich nicht mehr. Vor dem 24.06.04 hatte ich über 2 Jahre durchgehend gearbeitet.

Seebarsch
01.03.2007, 20:08
Hallo Christian31,
auch wenn noch ein eventueller Restanspruch aus einem alten Anspruch bestand, hätte ab dem 30.08.2006 ein neuer Anspruch von mindestens 8 Monaten bestehen müssen.
Gegen den neuen Bescheid solltest Du hinsichtlich der Anspruchsdauer einen Widerspruch einlegen!
Gruß

christian31
01.03.2007, 20:17
Nehmen wir mal an der Beschluß trudelt bald ein und ich mach den Brief auf und es kommt Anspruch 6 Monaten Arbeitslosengeld. Wo kann ich schriftlichen Wiederspruch einreichen ? Muß man sich ein Anwalt nehmen? Worauf muß ich achten ? - Tschuldigung wegen der dummen fragen ich habe halt keine Ahnung davon.:oops:

efge
01.03.2007, 21:43
Tschuldigung wegen der dummen fragen ich habe halt keine Ahnung davon.:oops:
Moin Christian,

fast schon unser Standardspruch: Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten.

Warte den Bescheid ab und falls er nicht in Deinem Sinne ist, kannst Du umgehend Widerspruch einlegen. Dazu benötigst Du keinen Rechtsanwalt.
Melde Dich dann hier noch mal und wir geben dann weiterhin Tipps. :)

Alles Gute

christian31
29.03.2007, 13:47
Hallo,

Ich habe heute den schriftlichen Bewilligungsbscheid bekommen.

Anspruchsdauer: 192 Kalendertage

vom 1.03.2007 bis 12.09.2007

Also quasi 6 Monate, statt meinen zu erwartenden 8 Monaten.

Man hat mir das so erklärt und aufgeschrieben:

Neuanspruch: 24.06.04

Neuanspruch: 30.08.06

dazwischen vom 06.06.05 bis 19.06.06 gearbeitet
dazwischen vom 20.06.06 bis 22.08.06 gearbeitet
sind 443 Tage = keine 16 Monate

Ist das so Rechtens ??? Wegen den Neuanspruch fällt das weg ???:patsch:

Ich würde sonst Wiederspruch einlegen.

Wo soll ich Wiederspuch einlegen, an den zuständigen Arbeitsamt ?

Danke für Eure hilfe !!!:danke:

Seebarsch
29.03.2007, 14:38
Hallo christian31,
es nicht besonders hilfreich wenn Du bei jedem Beitrag neue Arbeitszeiten meldest. Nach denen die Du jetzt hier mitteilst, 443 Kalendertage, ist zum 30.08.2006 nur ein Anspruch von 6 Monaten entstanden, so dass der Bescheid der Agentur richtig ist.
An den Fakten kann ein Widerspruch auch nichts ändern!
:confused:

christian31
29.03.2007, 15:35
DAS SIND NICHT MEINE ARBEITSZEITEN SONDEN DIE ZEITEN DIE DAS AMT ZUR BERCHNUNG NIMMT.

Ich weiß nicht warum die z.B. vom 20.06.06 bis zum 22.08.06 gearbeitet habe. Ich habe nachweislich bis zum 30.08.06 gearbeitet !!! Beweise habe ich hier.

und warum wird die Abeitszeit vom 4.09.06 bis zum 28.02.07 nicht erwähnt ,gerechnet ??? Weil ich dummerweise vom 30.08.06 bis 3.09.06 Neuanspruch ALG 1 genommen habe.

Wie dem auch sei, ich werde jetzt Wiederspruch einlegen.

Meine Arbeitszeiten die ich hier reingeschriebenhabe stimmen und kann ich auch nachweisen, diese habe ich auch auf den Antrag für ALGI reingeschrieben:

So meine Vergangenheit:

gearbeitet von 06.06.05 bis 30.08.06

arbeitslos vom 01.09.06 bis 03.09.06

für die paar Tage habe ich Arbeitslosengeld in anspruch genommen. Dann gings weiter.

gearbeitet vom 04.09.06 bis 28.02.07

fragi
30.03.2007, 05:59
gearbeitet von 06.06.05 bis 30.08.06
-> laut § 127 SGB 3 Vorraussetzung für eine Anspruchsdauer von 6 Monaten

arbeitslos vom 01.09.06 bis 03.09.06
-> Vom Anspruch 3 Tage aufgebraucht

gearbeitet vom 04.09.06 bis 28.02.07
-> Kein neuer Anspruch entstanden da nicht lang genug!

Restanspruch: 6 Monate - 3 Tage

Wieso ein Widerspruch einlegen?