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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruchsdauer und Anspruchshöhe ?


Vermeer76
02.03.2007, 13:00
Guten Tag zusammen,

ich bin seit dem 01.03.2007 arbeitslos und würde gerne wissen, ob meine Sachbearbeiterin bezüglich der Länge und Höhe meines Bezuges vom Arbeitslosengeld recht hat. Zu meinen Daten:

1.) 01.07.2005 - 07.03.2006 (Brutto 2200)
2.) 08.03.2006 - 31.07.2006 (Brutto 2127)
3.) 01.08.2006 - 06.08.2006 (arbeitslos für 1 Woche)
4.) 07.08.2006 - 28.02.2007 (Brutto 2400)

Nach Auskunft der Sachbearbeiterrin, würde nur mein Anspruch den ich bei meinen ersten beiden Arbeitgeber erwirtschaftet habe, wieder aufgenommen (welche 6 Monate waren - der einen Woche die ich zwischendurch arbeitslos war) Und die Höhe würde nur nach den ersten beiden Arbeitgebern berechnet. Stimmt dies?

Denn ich habe doch weitere 7 Monate gearbeitet mit einem deutlich höherem Gehalt. Verlängert sich die Bezugsdauer nicht Anteilsmässig und auch die Höhe des Bezuges?

Für Eure Antworten schon mal vielen Dank....
Gruß Thomas

Seebarsch
02.03.2007, 18:59
Hallo Vermeer76,
:welcome:
da hat Deine Sachbearbeiterin leider eindeutig Recht.
Die Bemessung der Leistungen und die Verlängerung der Anspruchsdauer erfolgt nur dann neu, wenn ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstanden ist.
Der letzte Anspruch auf Alg entstand am 01.08.2006.
Ein neuer Anspruch entsteht erst dann wieder, wenn Du seit dem 01.08.2006 mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. Das ist hier nicht der Fall, so dass der am 01.08.2006 entstandene Anspruch hinsichtlich Höhe und Dauer lediglich wieder auflebt!
:mad: