Vermeer76
02.03.2007, 13:00
Guten Tag zusammen,
ich bin seit dem 01.03.2007 arbeitslos und würde gerne wissen, ob meine Sachbearbeiterin bezüglich der Länge und Höhe meines Bezuges vom Arbeitslosengeld recht hat. Zu meinen Daten:
1.) 01.07.2005 - 07.03.2006 (Brutto 2200)
2.) 08.03.2006 - 31.07.2006 (Brutto 2127)
3.) 01.08.2006 - 06.08.2006 (arbeitslos für 1 Woche)
4.) 07.08.2006 - 28.02.2007 (Brutto 2400)
Nach Auskunft der Sachbearbeiterrin, würde nur mein Anspruch den ich bei meinen ersten beiden Arbeitgeber erwirtschaftet habe, wieder aufgenommen (welche 6 Monate waren - der einen Woche die ich zwischendurch arbeitslos war) Und die Höhe würde nur nach den ersten beiden Arbeitgebern berechnet. Stimmt dies?
Denn ich habe doch weitere 7 Monate gearbeitet mit einem deutlich höherem Gehalt. Verlängert sich die Bezugsdauer nicht Anteilsmässig und auch die Höhe des Bezuges?
Für Eure Antworten schon mal vielen Dank....
Gruß Thomas
ich bin seit dem 01.03.2007 arbeitslos und würde gerne wissen, ob meine Sachbearbeiterin bezüglich der Länge und Höhe meines Bezuges vom Arbeitslosengeld recht hat. Zu meinen Daten:
1.) 01.07.2005 - 07.03.2006 (Brutto 2200)
2.) 08.03.2006 - 31.07.2006 (Brutto 2127)
3.) 01.08.2006 - 06.08.2006 (arbeitslos für 1 Woche)
4.) 07.08.2006 - 28.02.2007 (Brutto 2400)
Nach Auskunft der Sachbearbeiterrin, würde nur mein Anspruch den ich bei meinen ersten beiden Arbeitgeber erwirtschaftet habe, wieder aufgenommen (welche 6 Monate waren - der einen Woche die ich zwischendurch arbeitslos war) Und die Höhe würde nur nach den ersten beiden Arbeitgebern berechnet. Stimmt dies?
Denn ich habe doch weitere 7 Monate gearbeitet mit einem deutlich höherem Gehalt. Verlängert sich die Bezugsdauer nicht Anteilsmässig und auch die Höhe des Bezuges?
Für Eure Antworten schon mal vielen Dank....
Gruß Thomas