silla
02.03.2007, 16:03
Ich habe mich nun gut 2 Stunden durch dieses Forum gelesen und bin froh, dank Google hier gelandet zu sein. Ich fühle mich schon viel besser informiert! Kurz zu mir: ich bin 30 Jahre alt, von Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte und als solche in einer RA-Kanzlei beschäftigt. Von meiner chronischen Krankheit, die in Schüben auftritt, habe ich dem Arbeitgeber bei meiner Einstellung nichts gesagt, da danach nicht gefragt wurde. Ich wurde auf befristeter Basis eingestellt, dieser Vertrag wurde im Dezember 06 verlängert bis September 07.
Seit Januar 07 stecke ich in einem Schub (Morbus Crohn). Ich habe selbstverständlich regelmäßig umgehend die weitere Fehlzeit (Arbeitsunfähigkeit) mitgeteilt, die Bescheinigungen vorab gemailt und dann hingeschickt. Da ich im Februar für drei Wochen ins KH musste, war ich telefonisch nicht erreichbar, aber man konnte mich per Mail erreichen (Laptop), was ich telefonisch auch mitgeteilt hatte. Es wurde mir gesagt, das sei in Ordnung.
Mitte Februar lief die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus. Ich bekam von der Ärztin keine weiteren AU-Bescheinigungen mit der Begründung, dies gehe nunmehr nur noch die Krankenkasse an, da diese ja zahle. Den Arbeitgeber lediglich über die voraussichtliche weitere Dauer der Krankheit zu informieren (wie sie sich aus dem Zahlschein an die Krankenkasse ergibt) sei vollkommen ausreichend. So bin ich auch verfahren. Nach meiner Rückkehr aus dem Krankenhaus Anfang der Woche mußte ich von meinen Nachbarn und meiner Hausärztin erfahren, dass Mitarbeiter meines Arbeitgebers bzw. der Chef (wahrsch. unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht) sich dort persönlich als auch telefonisch nach meinem Aufenthaltsort bzw. gesundheitlichen Befinden erkundigt haben. Ich war schockiert und habe dort hingeschrieben und darum gebeten, solches zu unterlassen (mir wurde die Situation irgendwie mulmig, darum der schriftliche Weg).
Nun habe ich heute eine Abmahnung erhalten, in der mir vorgehalten wird, dass ich mich wiederholt verspätet krankgemeldet habe. Dies ist nicht der Fall, ich habe stets Punkt 8 Uhr angerufen (ab da ist das Büro besetzt), danach die Bescheinigung gemailt (wozu ich nicht verpflichtet gewesen wäre, Anruf + per Post schicken hätte ausgereicht). In der Abmahnung ist keine Rede von Anrufen meinerseits, sondern nur die Eingangszeiten der Mails mit AU-Bescheinigungen. Weiterhin wird behauptet, ich sei mehrfach zu Hause nicht angetroffen worden (logisch, wenn ich im KH bin...).
Mir erscheint es ganz klar, dass mein Arbeitgeber mit der Abmahnung die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung schaffen will, was auch in der Abmahnung angedroht wird.
Ich möchte das zum einen wegen der Sperrzeit (12 Wochen?) bei der Arbeitsagentur als auch wegen möglicher negativer Auswirkungen auf mein Arbeitszeugnis unbedingt verhindern. Für einen Rechtsstreit fehlt mir derzeit einfach die Kraft! Ich überlege daher, selber zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung, hat aber die Sperrzeit zur Folge. Wenn ich nun aus wichtigem Grund kündigen würde (müsste die Kü. also begründen mit Krankheit) z. B. längerer Genesungszeitraum o. ä., ließe sich die Sperrzeit evtl. verhindern/verkürzen? Und eine Eigenkündigung ist einem neuen Arbeitgeber sicher leichter plausibel zu machen als eine durch den vorigen Arbeitgeber.
Es tut mir leid, dass ihr so viel lesen müsst, muss wohl am Beruf liegen... möglichst keine Fakten auslassen ;-)
lg, silla
Seit Januar 07 stecke ich in einem Schub (Morbus Crohn). Ich habe selbstverständlich regelmäßig umgehend die weitere Fehlzeit (Arbeitsunfähigkeit) mitgeteilt, die Bescheinigungen vorab gemailt und dann hingeschickt. Da ich im Februar für drei Wochen ins KH musste, war ich telefonisch nicht erreichbar, aber man konnte mich per Mail erreichen (Laptop), was ich telefonisch auch mitgeteilt hatte. Es wurde mir gesagt, das sei in Ordnung.
Mitte Februar lief die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus. Ich bekam von der Ärztin keine weiteren AU-Bescheinigungen mit der Begründung, dies gehe nunmehr nur noch die Krankenkasse an, da diese ja zahle. Den Arbeitgeber lediglich über die voraussichtliche weitere Dauer der Krankheit zu informieren (wie sie sich aus dem Zahlschein an die Krankenkasse ergibt) sei vollkommen ausreichend. So bin ich auch verfahren. Nach meiner Rückkehr aus dem Krankenhaus Anfang der Woche mußte ich von meinen Nachbarn und meiner Hausärztin erfahren, dass Mitarbeiter meines Arbeitgebers bzw. der Chef (wahrsch. unser Rechtsanwalt für Arbeitsrecht) sich dort persönlich als auch telefonisch nach meinem Aufenthaltsort bzw. gesundheitlichen Befinden erkundigt haben. Ich war schockiert und habe dort hingeschrieben und darum gebeten, solches zu unterlassen (mir wurde die Situation irgendwie mulmig, darum der schriftliche Weg).
Nun habe ich heute eine Abmahnung erhalten, in der mir vorgehalten wird, dass ich mich wiederholt verspätet krankgemeldet habe. Dies ist nicht der Fall, ich habe stets Punkt 8 Uhr angerufen (ab da ist das Büro besetzt), danach die Bescheinigung gemailt (wozu ich nicht verpflichtet gewesen wäre, Anruf + per Post schicken hätte ausgereicht). In der Abmahnung ist keine Rede von Anrufen meinerseits, sondern nur die Eingangszeiten der Mails mit AU-Bescheinigungen. Weiterhin wird behauptet, ich sei mehrfach zu Hause nicht angetroffen worden (logisch, wenn ich im KH bin...).
Mir erscheint es ganz klar, dass mein Arbeitgeber mit der Abmahnung die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung schaffen will, was auch in der Abmahnung angedroht wird.
Ich möchte das zum einen wegen der Sperrzeit (12 Wochen?) bei der Arbeitsagentur als auch wegen möglicher negativer Auswirkungen auf mein Arbeitszeugnis unbedingt verhindern. Für einen Rechtsstreit fehlt mir derzeit einfach die Kraft! Ich überlege daher, selber zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung, hat aber die Sperrzeit zur Folge. Wenn ich nun aus wichtigem Grund kündigen würde (müsste die Kü. also begründen mit Krankheit) z. B. längerer Genesungszeitraum o. ä., ließe sich die Sperrzeit evtl. verhindern/verkürzen? Und eine Eigenkündigung ist einem neuen Arbeitgeber sicher leichter plausibel zu machen als eine durch den vorigen Arbeitgeber.
Es tut mir leid, dass ihr so viel lesen müsst, muss wohl am Beruf liegen... möglichst keine Fakten auslassen ;-)
lg, silla