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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notwendigkeit zum Umzug besteht nicht


Elchi
03.03.2007, 16:39
Hallo,

habe vor 1 Woche einen Antrag auf einen Umzug gestellt und heute folgendes Schreiben zurückbekommen.

"Das Wohnungsangebot ist angemessen, eine Notwendigkeit zum Umzug besteht nicht.
Alle Kosten des Umzuges(außer Miete) trägt der Mieter, eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen.

Die Übernahme/Zahlung der Miete erfolgt max. in Höhe der Hilfebedürftigkeit.
Mit dieser Zusage übernehmen wir keine Verpflichtungen für sonstige Obliegenheiten aus dem Mietvertrag"

Was heißt das jetzt?
Das die meine neue Miete übernehmen und ich die Umzugskosten selbst zahlen muss(das ist mir ja klar, und wußte ich von vorne rein).

Mfg Elchi

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03.03.2007, 17:40
Hallo Elchi,

also ich finde es bedeutet die die neue Miete angemessen ist und übernommen wird.

-Umzugskosten werden nicht erstattet


gruß

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McKuddeldaddel
05.03.2007, 15:10
Hm, Antrag muss ich auch noch stellen wenn ich mich trenne von Partnerin ob ich ausziehen darf ? Wo, in dem Ort wo ich hinziehen will ?

MC

Fam_Eckhardt
05.03.2007, 23:19
Hm, Antrag muss ich auch noch stellen wenn ich mich trenne von Partnerin ob ich ausziehen darf ? Wo, in dem Ort wo ich hinziehen will ?

MC


nein ein antag muß dort gestellt werden wo man gemeldet wird, dann suchst nach einer whg rufst beim amt an das für den neuen ort zuständig ist und klärst ab, ob die miete angemessen ist und das ok geht mit der ausgewählten whg. danach läuft alles über das JETZIGE amt bei dem du gemeldet bist, bis sie dir einen brief schicken das deine akte in der neuen stadt liegt.

Elchi -- mit welchem grund ziehst du denn um? hast du dir davor nichts genehmigen lassen? vielleicht bringt ja ein widersprucht etwas (wenn der grund gut ist, z.b. in diesem ort habe ich arbeit bekommen und minimiere it einemumzug meine täglichen fahrtkosten -- o.ä.)

Elchi
06.03.2007, 17:20
Hallo Fam_Eckhardt,

naja die Kosten werden ja übernommen...

"Das Wohnungsangebot ist angemessen, eine Notwendigkeit zum Umzug besteht nicht.
Alle Kosten des Umzuges(außer Miete) trägt der Mieter, eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen."

Die Übernahme/Zahlung der Miete erfolgt max. in Höhe der Hilfebedürftigkeit.

Miete ist ja Extra in Klammern gesetzt, habe auch gleich im Call-Center nachgefragt, und die haben mir bestätigt das die die neue Miete übernehmen, bloß halt nicht die Kosten & Kaution.

MFg Elchi