Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterhaltspflicht Verwandtschaft 1. Grades?
Hallo, ich habe ein paar Fragen.
Ich lese immer über die Unterhaltspflicht der Eltern. Was ist aber, wenn ein Elternteil vom ALG II betroffen ist, wird dann das Einkommen der Kinder auch geprüft?
Wie sieht es aus mit der Einkommensprüfung von Lebenspartnern?
Danke schon mal im Voraus
gazelleklaus
31.01.2006, 00:22
hallo bkv 7691,
ich kann Dir nur sagen wie das bei meiner freundin in RP ist. Sie ist in hartz IV und hat 3 Kinder. Die zwei schulpflichtigen Töchter haben einen Nebenjob und da sie noch zu Hause wohnen sind sie Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Ihr Einkommen wird angerechnet.
Ob das so in Ordnung ist und die wie die Rechtslage ist kann Dir bestimmt morgen jemand von den Moderatoren beantworten.
StephanK
31.01.2006, 07:07
Was ist aber, wenn ein Elternteil vom ALG II betroffen ist, wird dann das Einkommen der Kinder auch geprüft?:welcome: bkv, die Antwort ist: nur selten.
Der Grund dafür: Das SGB II (das "Hartz-IV-Gesetz") enthält keine eigenen Regeln über die Unterhaltspflicht sondern verweist nur auf die sowieso schon bestehenden Vorschriften über die Unterhaltspflicht im Familienrecht (im Bürgerlichen Gesetzbuch). Dort ist aber die Unterhaltspflicht von Kinden gegenüber Eltern anders ausgestaltet als diejenige von Eltern gegenüber Kindern. Kinder können sehr viel mehr für sich selbst behalten, bevor sie etwas an ihre Eltern abgeben müssen als umgekehrt. Deswegen kommt da - aus Behördensicht - nur selten "etwas bei rum".
Wie sieht es aus mit der Einkommensprüfung von Lebenspartnern?Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie Du den Begriff "Lebenspartner" meinst. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ganz klar: ja, Einkommensprüfung.
Bei den Partnern einer sog. eheähnlichen Gemeinschaft: auch ja, aber da ist es oft so, dass in Wirklichkeit gar keine besteht und sie nur von den Alg II-Trägern unterstellt wird - siehe den entsprechenden Abschnitt in Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23).
Hallo BKV,
meines Wissens nach gibt es keinen Weg deine Eltern von einer Heranziehung ihres Einkommens zu befreien. Und das Du keinen Kontakt zu Ihnen hast wird nichts nützen.
MfG
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