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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II und die Abänderung von Unterhaltstiteln


Doro65
29.04.2005, 11:26
Hallo,

ich wurde Anfang des Jahres zur Bezieherin von ALG II. Zunächst hatte man versucht, meinen Lebensgefährten für meinen "Unterhalt" heranzuziehen, musste dann aber erkennen, das er als geschiedener Mann mit Unterhaltsverpflichtungen so ruiniert ist, das er nicht für mich zahlen kann. Der Clou: man erkannte auch folgerichtig ... ihm verbleibt als selbstständiger Unternehmer mit 3 Angestellten nach Zahlung seiner Krankenversicherung, Steuern, Kredittilgung, Lebens- (Renten-) Versicherung und Unterhalt kein Geld mehr,- ergo kann er eigentlich nicht existieren (vorher hatte ich für seinen Lebensunterhalt gesorgt).
Daher erhielt auch er ALG II. Nun hofften wir, das wir mit dieser weisen Erkenntnis auch bei Gericht mit einer Abänderungsklage bzgl. der vollkommen überhöhten Unterhaltszahlungen (diese wurde ermittelt auf Basis von Einkünften aus den drei Jahren 2000-2002, wo die Geschäfte noch richtig gut liefen) Gehör finden würden. Warum soll der Staat für einen arbeitenden Selbstständigen Geld ausgeben, der selber von seiner Arbeit leben könnte, wenn es da nicht eine raffgierige Ex gäbe (die auch bei Verringerung des Unterhaltes immer noch ganz solide auf 120 qm mit ca. 2.000 Euro und einem Vermögen von über 30.000 Euro) leben würde/könnte ... nicht das hier weibliches Gejammer über die arme Frau loslegt!!). Das Gericht lehnte aber sowohl seinen Antrag auf Prozeßkostenhilfe für seinen Abänderungsklage ab!!! und die Richterin erklärte auch schon vorab, das Sie keine Chance für ihn sähe, da man seine schlechten Umsätze seit Beginn 2004 als "kurzfristige" Ausrutscher wertet. Dieser Ausrutscher währt jetzt schon 1 1/2 Jahre und ein Ende ... man lese mal den Wirtschaftsteil der Tageszeitungen, nicht gerade abzusehen. So verschwendet der Staat an einer Stelle Geld an einen vermeindlich "Bedürftigen", weil an anderer Stelle seine Gesetzgebung unzureichend ist. Kann das richtig sein????

Betroffener
29.04.2005, 11:36
Doro65,

es ist sicherlich nicht korrekt, das es so ist wie es ist, aber es ist nunmal so.

Die Ex hat nunmal die älteren Rechte aus einem anderen Gesetz und gerade als Selbständiger steht man immer blöd da, wenn die Ertragslage des Unternehmens massiv zurückgeht und einen solchen "Klotz" am Bein hat.

Hier hilft wirklich nur, regelmäßig erneut zu versuche, die Unterhaltszahlungen auf Basis der alten Umsätze und Gewinnen mit den neuen aktuellen Zahlen herunter zu setzen.

Ich weiß auch nicht, wie gewieft der Anwalt war, den ihr da hattet.

Ich finde es auf jeden Fall mehr als merkwürdig, wenn ein Unternehmer ALG-II beziehen muß, weil die Unterhaltszahlungen an seine Frau die Unternehmensgewinne auffressen.