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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG, Urlaub?


fragi
05.03.2007, 14:21
Hallo an alle,

folgendes würde ich gern wissen:

Ich habe demnächst vor mit meiner Frau meiner Schwiegereltern zu besuchen. (~350KM weit weg).

Da ich dass es sich lohnt nicht nur ein WE sondern vielleicht auch mal ne Woche dableiben möchte (wann kommt man da schon ma hin),
stellt sich für mich die Frage wie das bei mir abläuft.

Für meine Frau ist es ganz einfach, sie kann sich Urlaub nehmen, aber wie ist es bei mir als ALG I Empfänger?
Ich habe leider immer das Glück, dass alles was nicht passieren sollte, bei mir passiert.
Das heißt ich rechne damit dass ich genau dann eine Vorladung zur Besprechung der Situation o.ä vom Amt bekomme.
Muss ich da also auch Urlaub o.ä bentragen, damit mir für ein Versäumnis keine Sperrzeit drohen würde,
oder gibt es da nur die Möglichkeit auf gut Glück zu fahren, und zu hause wen sitzen zu haben der die Post von der AfA öffnet und es mir ggf. mitteilt?

Danke im Voraus für die Antworten.

MfG fragi

efge
05.03.2007, 14:34
:welcome: fragi,

auf "gut Glück" sollte man/frau sich nie verlassen, zumal es durchaus die Möglichkeit gibt bei Deinem zuständigen AA "Urlaub" zu beantragen. Dies würde ich möglichst rechtzeitig beim AA in die Tat umsetzen.

Gruß und viel Spaß bei den Schwiegereltern ;-)

ratsuchende
05.03.2007, 14:47
Hallo!
Wenn die Frau arbeitet und der Ehepartner ALG1 bezieht, kann der Ehepartner Urlaub beantragen, mit dem Hinweis,
auf die Urlaubsplanung seiner arbeitenden Frau Rücksicht nehmen zu müssen. Der ALG1-Bezug sollte allerdings schon 3 Monate andauern,
da vorher evtl. kein Urlaub genehmigt wird. Wenn schulpflichtige Kinder da sind und man auf die Ferienzeiten angewiesen ist, hat man noch ein Argument mehr.

Es wird dann noch darauf geachtet, daß die "Vermittlungswahrscheinlichkeit" in der Zeit des Urlaubs niedrig einzuschätzen ist bzw.
eine evtl. Arbeitsaufnahme nicht behindert.

mfg

border
05.03.2007, 15:00
Hallo Fragi,

-wenn Du jemanden Zu Hause sitzen hast, der die Post nach verfänglichen Briefen vom Amt durchsucht (-und auf den Du dich verlassen kannst), und dieser Dir sofort nach Erhalt der Post davon berichtet, könntest DU rein theoretisch auch so in Urlaub fahren.

Du müsstest dann natürlich die Möglichkeit haben spätestens am nächsten Tag wieder da sein zu können, -falls das Amt für Dich etwas "arrangiert" hat.

meine Meinung

-was nicht heißen soll dass es nicht sicherer wäre diesen Urlaub anzumelden.

Gruß

border

fragi
05.03.2007, 15:35
Danke für die Antworten,

gibts denn dafür nen Formular, also für den urlaub oder läuft das formlos?

x_anonymus_x
05.03.2007, 17:45
Hallo fragi,

gibts denn dafür nen Formular, also für den urlaub oder läuft das formlos?

formlos, zumindest dann, wenn Du unter den 21 Kalendertagen im Jahr bist / bleibst, d.h. sollte nichts (offener Vermittlungsvorschlag, Termin o.ä.) weiter anstehen, dann sollte ein Anruf im Service Center reichen. Falls doch aktuell noch etwas offen ist, dann den Urlaub einfach mit Bitte um Rückruf vom zuständigen Arbeitsvermittler absegnen lassen. Hier auch nochmal das passende Merkblatt dazu:

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Wissenswertes-zum-Thema-Umzug-und-Reisen.pdf)

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Seebarsch
05.03.2007, 17:46
Hallo fragi,
das beste ist es, wenn Du persönlich zur Agentur gehst, - zur Eingangszone - und dort den Urlaub anmeldest. In der Regel ist das kein Problem.
Schau bitte zu, dass Du irgendetwas schriftlich erhältst, z.B. einen Ausdruck aus dem System Verbis, damit Du auf der sicheren Seite bist.
:razz: