Miranda
31.01.2006, 11:12
Als ich vor einem Jahr in meine Wohnung eingezogen bin, war die Miete innerhalb des bewilligten Rahmens. Nun hat der Vermieter im August letzten Jahres die Miete so erhöht, dass dieser Rahmen um 2,20 Euro überschritten ist.
Darf die ARGE mir diese 2,20 Euro von meinem ALG II abziehen (das tut sie nämlich). Ich wohne mit meinem minderjährigen Sohn zusammen in dieser Wohnung. Wirklich happig wird es, wenn der Vermieter - wie eventuell geplant - die Miete nochmal um 10-20 Euro erhöht, weil er eventuell die Hausordnung einer Firma übertragen will. (Da habe ich allerdings nicht zugestimmt.)
Der Mieterhöhung habe ich auch nicht zugestimmt - das war schon beschlossene Sache, als ich vor einem Jahr in die Wohnung einzog. Nur wurde es mir da nicht gesagt. Und schon gar nicht, dass die neue Miete die von der ARGE festgesetzte Höchstgrenze überschreiten würde.
Darf die ARGE mir diese 2,20 Euro von meinem ALG II abziehen (das tut sie nämlich). Ich wohne mit meinem minderjährigen Sohn zusammen in dieser Wohnung. Wirklich happig wird es, wenn der Vermieter - wie eventuell geplant - die Miete nochmal um 10-20 Euro erhöht, weil er eventuell die Hausordnung einer Firma übertragen will. (Da habe ich allerdings nicht zugestimmt.)
Der Mieterhöhung habe ich auch nicht zugestimmt - das war schon beschlossene Sache, als ich vor einem Jahr in die Wohnung einzog. Nur wurde es mir da nicht gesagt. Und schon gar nicht, dass die neue Miete die von der ARGE festgesetzte Höchstgrenze überschreiten würde.