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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit welchen Zuschüssen kann gerechnet werden


chillimorpheus
06.03.2007, 12:03
Hallo,

ich bin ganz neu hier, und hoffe mir kann gehlolfen werden!

Also, kurz zur Geschichte:

Ich werde in 3 Wochen 23, habe meinen Realschulabschluss gemacht, und bin danach auf eine Schauspielschule (keine FH oder uni!
- Also weiterführende Schule)! Nun habe ich dort meinen Abschluss gemacht.

Da ich aber noch kein Arrangement habe, habe ich mich erst mal arbeitslos gemeldet!
Auf dem Amt wurde mir gesagt, dass ich mit KEINEN Zuschüssen rechnen kann. Ich wohne noch bei meiner alleinstehenden Mutter.
Nun gibt es auch kein Kindergeld, und aus der Krankenversicherung (bin über meine Mutter versichert) fliege ich auch,
sobald ich 23 bin - also in 3 Wochen!

Das Einzige was mir vom Arbeitsamt zugesprochen wurde waren Bewerbungskosten- und Fahrtkosten-Übernahme!
Wir wohnen in einem Eigentumshaus (von der Scheidung), Haben daher noch Schulden zu tilgen!
Meine Mutter arbeitet "selbstständig" als Heilpraktikerin!

Kann ich mit irgendwelchen Zuschüssen rechnen, wenn ich gezielt nach etwas speziellem Nachfrage, oder bestehen da keine Möglichkeiten für mich?
Ich habe zwar einen Nebenjob, aber damit komme ich beim besten Willen nicht über die Runden!

Vielen Dank schonmal

Chilli

StephanK
06.03.2007, 14:37
:welcome: chilli,
erst mal Glückwunsch zum Abschluss der Schauspielschule! Ich spucke gern 3 x auf den Boden der virtuellen Bühne hier, damit's bald mit einem Engagement klappt.

Welches Amt hat Dir denn die Auskunft gegeben, dass Du mit Geld nicht rechnen könnest? Wenn es die Arbeitsagentur war, würde ich das nur mit Vorsicht genießen und lieber mal selbst auszurechnen versuchen.

Du und Deine Mutter (gibt es sonst niemanden im Haushalt?) bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Gesetzlich anerkannter monatlicher Bedarf sind also € 622.- + (als "Kosten der Unterkunft") Schuldzinsen (nicht: Tilgungsraten!) und laufende Kosten des Hauses. sowie Heizkosten. Wenn wir letzteres zwecks einfachen Rechnens mit € 378.- annehmen besteht ein Gesamtbedarf von € 1000.-
Falls der Nettoertrag der Praxis so viel oder mehr abwirft, besteht kein Alg II-Anspruch - pi x Daumen gerechnet, und Du bist leider auf "Hotel Mama" angewiesen.

Übrigens: Auch ein Elias Canetti hat mal klein angefangen (http://zav.arbeitsagentur.de/KD/Navigation/Homepage.html__nnn=true) - nur, falls man Dich bei der Arbeitsagentur darauf nicht aufmerksam gemacht hat.

chillimorpheus
06.03.2007, 19:11
also, im haushalt leben desweiteren 2 Langzeit-Plegekinder (nicht adoptiert)!

ich habe mit meiner mutter gesprochen, die nochmal beim A-Amt war. ihr wurde auch nochmal gesagt, dass ich keine bezüge bekomme! Sie sollte die kontoauszüge der letzten 3 monate einreichen, alle unterlagen von bank-krediten - das will sie aber nicht machen, da sie sagt, dass dann mein vater (er verdient ganz gutes geld) mit in die mangel genommen wird (er zahlt mir monatlich einen betrag X.) meine mutter denkt, dass die ganzen unterlagen mit dem ALG aufgerechnet werden, und ich somit keine ansprüche habe!

Aber was ist dann mit kindergeld? das hat doch mit dem ALG nix zu tun? bekomme ich das denn weiterhin?

StephanK
06.03.2007, 22:57
Wenn Dein Vater Dir tatsächlich Unterhalt leistet, wird allerdings wohl kaum ein Anspruch auf Alg II bestehen.
Kindergeld für arbeitslose Kinder gibt's nur bis zum 21. Lebensjahr.

Deswegen bist Du zur Zeit wohl leider komplett auf familiäre Versorgung angewiesen.

Ansonsten kann ich Dir nur empfehlen, alles zu versuchen, um einen Fuß in die Tür zu kriegen - sei's über Komparserie-Jobs, die Selbstausbeutung in der freien Theaterszene oder auf Nebenwegen wie z.B. Radio-Sprecher...