Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MÜSSEN wir die erstangebotene günstigere Wohnung nehmen???
chorulira
29.04.2005, 13:58
Eigentlich hätte sich ja mein Mann hier anmelden müssen, da er arbeitlos ist und somit unter Hartz IV fällt. Aber leider hat er es gar nicht mit Computern und Co. :sad:
Nun aber zu unserem Problem:
Unsere derzeitige Wohnung ist, laut Amt, zu teuer und zu groß, weshalb wir natürlich umziehen müssen.
Nun wäre das an sich nicht so tragisch, da wir sowieso schon seit längerem nach einer anderen Wohnung suchen, da ich stark gehbehindert bin und eine Erdgeschosswohnung benötige.
Nur möchten wir keinesfalls in einen anderen Stadtteil ziehen und schon gar nicht direkt neben die TU Darmstadt.
Ausgerechnet dort bekamen wir nun vom Amt für Wohnungswesen eine Wohnung angeboten.
Sind wir denn nun dazu verpflichtet, diese anzunehmen?? Oder haben wir die Möglichkeit, weiter zu suchen??
Wir haben einen 8jährigen Sohn, der sich sehr schwer tat, sich in der Schule einzugliedern, es aber nun endlich geschafft hat. Für ihn (und auch uns) wäre es eine Katastrophe, wenn wir dorthin umziehen MÜSSTEN.
Was können wir tun??? :?:
Es wäre toll, wenn uns jemand helfen könnte. :-)
Betroffener
30.04.2005, 00:53
Hallo chorulira
:welcome: im Forum.
Sehr viele Wahlmöglichkeiten sehe ich aus meiner Sicht da nicht, wenn bereits eine Wohnung angeboten wurde. Wie sieht denn Eure "Eigenbemühung" bei der Wohnungssuche aus?
Vielleicht hat aber noch jemand anders Tipps für Euch.
Allerdings steht auch geschrieben, daß die Lebensumstände angemessen zu berücksichtigen sind. Und die dürften bei einem Kind, das sich mit Umgebungswechseln etwas schwerer tut als andere ggf. zu berücksichtigen sein. Hier könnte ein Gesprächsbesuch mit dem Jugendamt möglicherweise hilfreich sein.
Die andere Frage wäre natürlich, wie viel zu hoch die Miete und wieviel zu groß die Wohnung ist, denn die Angemessenheit gilt natürlich auch für das Amt. Falls möglich, könnte ja auch eine kleine Zuzahlung möglich sein oder das Amt zahlt etwas mehr. Der Umzug wird ja offensichtlich vom Amt getragen und kostet auch nicht wenig. Für den Umzugspreis könnte die Wohnung sicher ein paar Jahr etwas teurer sein (was Beamtenseelen aber möglicherweise egal ist).
Aus meiner Erfahrung heraus ist oft mehr möglich als die Sachbearbeiter zugeben wollen, nur mögen die das in den seltensten Fällen alleine entscheiden (auch wenn sie das manchmal möchten). Deshalb ist bei Grauzonen oft das Gespräch mit den direkten Vorgesetzten oder in der Hackordnung des Amtes noch höher meist erfolgreicher.
Viel Erfolg
P.s. eine nette feminin ausgerichtete Webseite hast Du da (obwohl ich mit Flash gerade auf der Eingangsseite auf Kriegsfuß stehe)
chorulira
30.04.2005, 15:42
@ Betroffener
Wir suchen ja schon seit einigen Jahren nach einer anderen Wohnung und schauen regelmäßig in Tageszeitungen und auch im Internet nach.
Auch beim Bauverein usw. sind wir als wohnungssuchend gemeldet.
Beim Amt für Wohnungswesen haben wir uns auch selbsttätig um eine Wohnung bemüht. Von dort kommt nun auch dieses ungeliebte Angebot.
:sad:
Unsere derzeitige Wohnung liegt etwa 200 Euro über dem Satz, zudem ist halt auch noch ein Zimmer zuviel, also 5 statt 4.
Wegen meiner Behinderung ist halt auch eine behindertengerechte Wohnung von Nöten.
Und ...einen Hund haben wir auch.
Schwierig ist es allemal, vor allem wenn dann ein möglicher Vermieter hört, das mein Mann arbeitslos ist und ich berentet bin.
Wir haben ja auch nicht unbedingt etwas gegen eine Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau(obwohl mir eine private lieber wäre), aber ich möchte mir wenigstens den Stadtteil aussuchen können und nicht unbedingt in ein Hochhaus ziehen.
Jedenfalls schonmal ein dickes :danke: für deine Antwort! Ein wenig hilft es bestimmt weiter.
Jedenfalls werde ich kämpfen. :-)
Hab ich ja inzwischen gelernt, notwendigerweise. 8)
PS: :wink: Danke... und das mit dem Flash kann ich ja noch ändern, bin ja lange nicht fertig.
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