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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachzahlung?


KatjaS
31.01.2006, 11:59

border
31.01.2006, 12:09
Hallo KatjaS,

so wie es meiner Logik, -und hoffentlich auch der Deiner zuständigen ARGE entspricht solltest Du den vollständigen Tagessatz aller nicht stationär verbrachten Tage (- außer den von Dir erwähnten 35%, die DU ja hoffentlich bald als Nachzahlung erhältst) erhalten.


MfG

border

KatjaS
31.01.2006, 12:13
Danke border. Dann wollen wir mal hoffen, dass die Arge ne menschliche Logik hat. Machen die das von alleine oder muss ich die drauf ansprechen?

Gruß
Katja

StephanK
31.01.2006, 12:25
Hallo Katja,
Du wirst froh sein, dass Du der Klinik lebewohl sagen konntest.
Aber jetzt eben das, weil anscheinend ja immer irgendwas sein muss :roll:
Die Tage, die Du im Januar zuhause warst, dürften in der Tat nicht hintenrunter fallen, und Du solltest dafür pro Tag € 6,76 verlangen.

Ich weiss nicht mehr so genau, ob ich Dich schon mal auf das Problem hingewiesen hatte, das bei der Anrechnung der freien Verpflegung in der Klinik besteht. Dir wird nämlich eine Ersparnis von täglich € 6,76 angerechnet, d.h. für einen kompletten Monat € 202,70; das ist durch § 2 Abs. 4 der Alg II-Verordnung in Verbindung mit § 1 der Sachbezugsverordnung so vorgeschrieben. Das beisst sich ziemlich mit den € 132,51, die im Alg II-Regelsatz für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren vorgesehen sind (siehe hier in Info ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#46). Dir wird also mehr angerechnet, als Du verbrauchen würdest, wenn Du Dich zuhause streng an die Vorstellungen halten würdest, die der Regelsatzhöhe zugrundeliegen. (OK, Du hast zuhause Deine Bettwäsche und Deine Möbel nicht abgenutzt, aber das macht keine 70 € Differenz aus...)
Mit anderen Worten: In diesem Monat fehlt Dir dadurch Geld für andere Dinge. Andererseits würdest Du, wenn Du tatsächlich die besagten € 6,76 pro Tag noch ausgezahlt bekommst, ein kleinen Vorteil einheimsen können - immerhin.

KatjaS
31.01.2006, 12:31

StephanK
31.01.2006, 13:13
Ach so, Dir wurde nicht der eigentlich vorgesehene Satz abgezogen - ok! Du hast einen neuen Diskussionsfaden eröffnet, und ich hatte nicht im alten gesucht... :cool:
Wegen den Tagen, die ich zu Hause war im Januar (also, seit Entlassung): ich dachte, die 345€ werden durch 30 geteilt und dann mit den Tagen multipliziert, die man zu Hause war. So hab ich das auf jeden Fall verstanden. Nee, das wäre zu viel. In den € 345 sind ja auch alle möglichen Sachen drin, die auch dann weiterlaufen, wenn Du nicht zuhause bist (z.B. Anschlussgebühr für's Telefon) und/oder die Du auch in der Klinik selbst besorgen musst (z.B. Artikel für Körperhygiene/Kosmetik, Zeitung).

Die Patent-Rechenmethode hab' ich dafür aber leider auch nicht.
Jedenfalls hat Dein Alg II-Träger Dich ja eigentlich recht schonend behandelt. Wenn er streng nach der Alg II-Verordnung vorgegangen wäre, hätte er Dir mehr anrechnen können - aber vielleicht ist ihm selbst die beschriebene Widersprüchlichkeit aufgefallen, und er hat in seiner Vorgehensweise eine halbwegs gerechte Mittel-Lösung gesehen.

Deswegen würde ich mir an Deiner Stelle schon überlegen, ob ich "schlafende Hunde wecke" und wegen der einzelnen Tage protestiere oder die Sache lieber auf sich beruhen lasse. Du kannst Dich natürlich auch "dumm stellen" und "einfach so" mal unverbindlich nachfragen und um eine Erläuterung bitten. Das ließe Dir dann noch beide Möglichkeiten offen.

KatjaS
31.01.2006, 13:20
Wieso schlafende Hunde wecken?

Ich habe ein paar Wochen bevor ich in die Klinik ging beim JobCenter angerufen. Dort wurde mir dann gesagt, dass 35% vom Regelsatz abgezogen werden ab der 5. Wochen vollstationären Aufenthalt. Angerufen hatte ich deswegen, weil ich irgendwo davon gelesen habe. Und es waren auch immer nur von 35% die Rede gewesen.

Wegen den Tagen, die ich mittlerweile wieder zu Hause bin: mag sein, dass ich da ein bisschen dickköpfig bin, aber das Geld steht mir doch zu oder? Ich mein, ich hab nen bewilligten Anspruch und den will ich geltend machen.

Gruß
Katja *die dem Amt nichts schenken will*

KatjaS
03.02.2006, 10:23
Moin zusammen,

ich habe gerade mit meinem JobCenter telefoniert. Die Anweisung für die Nachzahlung ist vorgestern rausgegangen. Das heißt, dass Montag oder Dienstag mein Geld da ist. Ist ja auch alles wunderbar. Da ich die Dame einmal am Telefon hatte, habe ich gleich gefragt, ob die 6 Tage (26./27./28./29./30./31.1.) da auch mit drin wären. Sie hat sich dann auch meine Daten im PC aufgerufen und hat gesagt, dass wäre dadrin. Ich fragte sie dann, wieviel ich denn bekommen würde. Nun, einmal die 120,75€ und dann noch 16,10€ für die 6 Tage im Januar. Ja, spinnen die denn? Seien wir mal realistisch: wie soll man denn 6 Tage von 16,10€ leben???

Als nächstes fragte ich sie, wie diese 16,10€ zustande kommen, da ich das ein bisschen wenig finde. Das konnte sie mir natürlich nicht sagen. Sie wäre heute nicht für mich zuständig und das würde das Programm machen. Und wenn das Programm das so sagt, dann ist das auch richtig so. Ich fragte sie dann, wer denn heute für mich zuständig sei. Ihre Antwort: "Heute ist das Frau Y, aber die ist heute nicht da." Prima, dachte ich mir. Immerhin bekam ich Namen und Telefonnummer von Frau X, die am Montag für mich zuständig ist. Da bin ich ja mal gespannt, wie die mir das erklären wollen.

Gruß
Katja

P.S.: Sollte das in die Rubrik "Unglaublich, aber wahr..." gehören, dann tut es mir leid. Dachte nur, dass es hier besser ist, weil hier die vorherigen Infos auch stehen.

haja90
17.08.2009, 12:31
hallo

ich habe auch eine frage was wird von einer nachzahlung der halbweisenrente bei hartz4 angerechnet und wieviel kann ich davon behalten


bitte helft mir:(

Dirk_.
17.08.2009, 14:05
hallo

ich habe auch eine frage was wird von einer nachzahlung der halbweisenrente bei hartz4 angerechnet und wieviel kann ich davon behalten


bitte helft mir:(

Halweisenrente wird als Einkommen angesehen.
Nun kommt es da auf die Höhe an.
Dazu hier § 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit

hier entlang (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html)

Gruß
Dirk