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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Maßnahme nach §§ 48 ff. SGB III Vorstellungstermine


gerda
06.03.2007, 21:58
Ist es möglich während einer Maßnahme nach §§ 48 ff. SGB III weiter Vorstellungstermine wahr zu nehmen ohne Ärger mit der Agentur für Arbeit sprich Arbeitslosengeldkürzung oder Sperrung. Was muss beachtet werden. Danke!!!:)

Upsala
06.03.2007, 22:22
Servus gerda!
Müsste m.E. sogar erwünscht, wenigstens problemlos möglich sein. Warte aber bitte noch andere Meinungen ab.

StephanK
06.03.2007, 23:19
Ja, natürlich ist das möglich. "Richtige" Arbeit und alles, was dazu führt, hat immer Vorrang!
Du musst nur dem Maßnahmeträger rechtzeitig vorher Bescheid sagen.
Es ist vielleicht auch nicht verkehrt, am Tag danach nochmal nachzugucken oder nachzufragen, ob Du in der Anwesenheitsliste als "abwesend für Vorstellungsgespräch" richtig eingetragen wurdest.
Gutes Gelingen!