Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktion ok, aber ist das ein Berechnungsfehler?
Hallo Mitleidende,
ich habe am 05.03. einen Sanktionsbescheid bekommen über 10% da ich einen Termin verpasst habe. Ja hatte ihn vergessen weil ich viel um die Ohren hatte. Bin auch nur ein Mensch und habe dazu auch nichts gesagt und mich halt in den Arsch gebissen. Heute kamm der neue Bescheid. Aber aufeinmal ist mein Hartz4 von 603,60 auf 488,60 gefallen. Ganze 115€! Aber auf Seite Eins steht:
Daraus ergiebt sich eine Absenkung in Höhe von Maximal 35 EUR monatlich.
Nun lese ich mir den Beschei durch. habe auch den alten rausgeholt. Stimmt alle überein ausser auf den neuen Beischeid taucht auf der letzten Seite folgendes auf:
Minderungsbetrag: 115,00 EUR
Was ist den das aufeinmal bitte? Ich dachte 35€.
Ist das ein Fehler oder ist das gerecht? Mit 488€ brauch ich nicht in den Monat starten weil ich muss 237€ Miete bezahlen, 30€ Strom und 90€ Schulkosten. Dazu noch 50€ aus meine Schuldenregulierung. Bleibt am Ende grad mal so um die 70€ über um über die Runden zu kommen.
Kann ich Beschwerde einlegen? Bitte helft mir. Will da morgen früh hin und das klären.
MFG Flo
Hallo flo2003,
ich vermute da hat das AMT deine Sanktion in einer Rate einbehalten.
-frage dann doch morgen mal nach ob, und wie das abgerechnet wurde, damit Du das nachvollziehen
kannst.
sollte Dir das Amt morgen keine plausible Erklärung geben können, würde ich schriflich Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen, und auf eine nachvollziehbare Berechnung für Höhe, und Zahlungsweise der Sanktion bestehen. (diese sollte monatlich abzuzahlen sein, da sonst von Dir beschriebener Engpass besteht)
Gruß
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aber einfach alles in einer Rate einbehalten, wenn es so wäre, das wäre doch nicht rechtens oder? Ich meine wie du siehst bleibt ja nicht viel über nach dem Mist da.
Hallo flo2003,
normalerweise sollte es so sein das vor dem Einbehalten einer Sanktionsumme oder Rückzahlung vereinbart wird wie hoch der Abtrag sein sollte der monatlich geleistet wird,-normalerweise.
-leider hat das Amt mit Dir anscheinend keine Abzahlungvereinbarung getroffen, -leider weiß ich aber auch nicht ob das Amt dazu verpflichtet ist.
-vielleicht weiß da ja jemand anderes genaueres.
-was Du noch versuchen könntest wäre (falls es denn so ist das die Sanktion in einem Male einbehalten wurde) Dir morgen einen Teilbetrag zum Lebensunterhalt in Bar auszahlen zu lassen, damit DU über die Runden kommst.
-aber das ist alles nur theoretisch, ich hoffe für Dich das dem Amt da nur ein dummer Fehler unterlaufen ist, und Sie sich morgen bei Dir entschuldigen, und von selber darauf kommen mit etwas Geld herauszurücken.
Gruß
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Seebarsch
07.03.2007, 16:09
Hallo flo2003,
die 10% Kürzung treffen ausschliesslich den Regelsatz und den eventuell gezahlten Zuschlag.
Wenn der Regelsatz 345 € beträgt, beläuft sich die Kürzung auf 34,50 € gerundet 35 € monatlich. Die Kürzung wird für die Dauer von 3 Monaten durchgeführt ( s.a. § 31 Absatz 6 Satz 2 SGB II (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm)und die Weisungen der BA zu § 31 SGB II (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf) )!
Der Bescheid wurde im Monat März zugestellt, so dass die Kürzung der Leistungen zeitmässig abläuft und zwar im April, Mai und Juni 2007 jeweils 35 € = insgesamt 105 € (wenn kein Zuschlag vorhanden ist).
Ein einmalige Aufrechnung ist nicht zulässig!
Du solltest umgehend gegen die Gesamthöhe der Aufrechnung und die einmalige Aufrechnung einen Widerspruch einlegen!
:wut:
das werde ich tun^^ nur ist das ding kann ich da nun morgen hingehen und "stress" machen oder muss ich das schriftlich einreichen?
Seebarsch
07.03.2007, 18:27
Hallo flo,
den Widerspruch kann man schriftlich oder zur Niederschrift machen.
Wenn schriftlich, dann mit entsprechendem Nachweis, dass der Widerspruch bei der ARGE eingegangen ist.
Allerdings kannst Du auch zur ARGE gehen und denen dort den Widerspruch diktieren. Dann solltest Du dir aber auf jeden Fall eine Kopie geben lassen!
Wenn Du an den Sachbearbeiter persönlich herankommst, wäre das das Beste. Mit dem könntest Du den Fall dann besprechen.
Wenn er einsichtig ist, ändert er den Bescheid, dann hast Du den wenigsten Ärger!
Gruß und viel Erfolg!
:engel:
So, heute war ich da. Zu meiner Bearbeiterin kamm ich nicht weil ich ja nächste woche ien Termin bei ihr habe und daher das dann da klären könnte. Hab auf den Tisch gehauen und geasgt nein, das will ich jetzt klären. Irgendwann nach einer haben Stunde kamm die Empfangsadame und hat mir eine Übersicht vorgelegt wie das alles so kommt:
Die habe mit 35€ auch noch meine 80€ ALGI zuschlag gestrichen auf den ich noch Anspruch habe bis Ende Juni. Ist das rechtens? Können die das? Weil von den 80€ wird kein Ton erwähnt nur die 35€. Auf die Frage warum den das gestrichen wird kamm die typische Antwort eines Mitarbeiters der Arbeitsamtes: "Ist so"
*rofl* wenn ich den Laden mal in die Luft sprenge und ich vor Gericht stehe und ich gefragt werde warum dann sage ich auch nur: Ist so^^ ne Spaß beiseite!
Was kann ich jetzt machen?
MFG Flo
Seebarsch
10.03.2007, 20:14
Hallo flo2003,
wenn wegen einer Sanktion der Regelsatz abgesenkt wird, ist für den Zeitraum auch der Zuschlag nach § 24 SGB II - (http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb02x031.htm)Armutsgewöhnungszuschlag - weg!
:wut:
Hat schon alles seine Richtigkeit. Siehe § 31 (2) SGB II:
"(2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihr zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt."
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