StephanK
01.02.2006, 08:11
:welcome: Niko,
soweit ich es nach Deinen Angaben einschätzen kann, ist Dein Alg II-Träger da schon im Recht.
Schuldzinsen und Nebenkosten des Hauses müssen die Eigentümer (also die Erbengemeinschaft) nach ihren Eigentumsanteilen tragen. Du bist für Dein Viertel verantwortlich und die Miterben für ihre drei Viertel. Die übrigen Erben sollen also nicht für Dich (also nicht für Deinen Lebensunterhalt) aufkommen, sondern nur für ihren Anteil an den Kosten, die das geerbte Haus verursacht - und das ist auch völlig korrekt.
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