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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeitverschiebung nach Auslandsaufenhalt


hubble13
07.03.2007, 21:54
Hallo! Vorab erstmal entschuldigung für den folgenden Roman, aber hätte da ein ziemlich dringendes Anliegen und hoffe das mir jemand helfen kann:

Ich habe meine derzeitige Arbeitsstelle Anfang Januar zum 31.03 selbst gekündigt. Über die Gründe will ich mich jetzt nicht allzu viel auslassen, nur soviel dass ich mit meiner meiner derzeitigen beruflichen Situation sehr unzufrieden bin (was aber nicht an der Firma liegt, weil ich mit meinen Chefs und Kollegen eigentlich gut auskomme) und ich daher eine Weiterbildung in einem anderen Berufszweig machen möchte.

Vorher möchte ich aber auf jeden Fall noch einen 4 wöchigen Sprachkurs mit anschließendem 4 wöchigem (Schnupper-)Praktikum in Kanada machen, der bereits Ende März beginnt (was auch mit meiner Firma so abgestimmt ist).

Da ich diesen Schritt schon länger vorhabe und auch kein unnötiges Risiko eingehen wollte, habe ich mich vor der Buchung unter anderem in diesem Forum aber auch mehrfach beim Arbeitsamt informiert, wo mir von 2 verschiedenen Sachbearbeitern gesagt wurde, dass ich zwar mit einer Sperrzeit rechnen müsste, während der Sperrzeit nicht in Leistungsbezug stehe und damit für mich auch keine Meldepflicht besteht und somit mein Auslandsaufenhalt in der Sperrzeit erfolgen kann.

Erst daraufhin habe ich mich entgültig entschlossen, die Sprachreise und das (unbezahlte) Praktikum fest zu buchen. Natürlich auch mit der Absicht, die drohende Sperrzeit für mich sinnvoll zu nutzen bzw. zu überbrücken.

Am gestrigen Tag wurde ich zu einem weiteren Termin mit einer wiederum neuen für mich zuständigen Sachbearbeiterin (die vorherige arbeitet nicht mehr da) geladen, der ich versucht habe, meinen Sachverhalt zu schildern,

Sie erzählte mir in misstrauischem und auch eher unfreundlichen Ton, dass die Sperrzeit in jedem Fall erst nach meiner Rückehr in Kraft tritt, mit der Begründung, dass ich in diesen 2 Monaten ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, und hat mich ohne weitere Erklärungen auch umgehend abgemeldet (was ich auch unterschreiben musste). Da bin ich mir entgegen früheren Gesprächen doch recht abgefertigt vorgekommen.

Jetzt bin ich „etwas“ verunsichert, da es sich hier schließlich um mindestens 2 volle Monate Arbeitslosengeld handelt, die mir zusätzlich entgehen würden, weil ich mich darauf verlassen habe, das die Sperrzeit wenn überhaupt ab dem Ende meiner jetzigen Beschäftigung eintritt. (bitte jetzt nicht falsch verstehen, das Geld ist mir natürlich wichtig, aber es geht mir hier auch ums Prinzip).

In der Zeit in der ich eh keinerlei Leistungen vom Arbeitsamt -weder Arbeitslosengeld noch die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge- erhalte, dass ich die nicht auch gleichzeitig nutzen kann, um mich (auf eigene Kosten) im Ausland weiterzubilden, das geht einfach nicht in meinen Kopf rein.

Der Sprachkurs mit anschließendem Praktikum kostet mich schließlich insgesamt einige tausend Euro. Wenn dann zusätzlich noch 3 Monate Sperre erst nach meiner Rückkehr fällig würden, wäre ich insgesamt 5 Monate ohne Leistungsbezug und dann wird’s finanziell ganz schön eng bei mir falls ich nicht sofort einen Anschlussjob finden sollte.

Vielleicht hat ja jemand schon mal was in ähnlicher Form erlebt oder kennt sich mit der Problematik aus und kann mir sagen was jetzt eigentlich für mich zutrifft und wie ich mich am besten dem AA gegenüber verhalte.
Ich hoffe auf eine schnelle Antwort, da meine Reise schon Ende März losgeht und ich momentan ernsthaft am überlegen bin, die ganze Sache zu canceln.

Vielen Dank schon mal im voraus!

jumbo96
07.03.2007, 23:26
Hi,

also wenn Du Nichts schriftlich hast (bzw. Zusage dsbzgl.) würd ich vermuten am Ende behält der Sachbearbeiter recht. Und man könnte vermuten, dass auch die Sperrzeit zur Jobsuche zu verwenden ist. Man hätte höchstens im Vorfeld anders taktieren können (mit Risiko), nach dem Motto, was ich nicht weiss.... ;-)

Ciao

Trish
08.03.2007, 10:42
Also von der Logik her würde ich ja sagen:
Wer keine Leistungen bezieht, braucht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung zu stehen.

Aber das ist nur meine Meinung & was ist an der Gesetzen der letzten Jahre schon logisch...:wut:

Seebarsch
08.03.2007, 11:10
Hallo hubble13,
Du bist hier taktisch falsch vorgegangen und wurdest zu dem hier geschilderten Vorgang eindeutig falsch beraten.
Die eintretende Sperrzeit läuft zeitmäßig ab. Der Beginn der Sperrzeit ist immer der Tag nach dem die Sperrzeitbegründenden Ereignisses.
Sperrzeitbegründendes Ereignis ist in Deinem Fall der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der 31.03.2007.
Also beginnt die Sperrzeit ab dem 01.04.2007. Das ist völlig losgelöst von einer Verfügbarkeit oder Arbeitslosmeldung.

Wenn Du dich allerdings ab dem 01.04.2007 arbeitslos gemeldet hast, beginnt Deine Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 SGB III ab diesem Tag.
Ab diesem Zeitpunkt müsstest Du dann auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und das unabhängig davon ob Leistungen gezahlt werden oder eine Sperrzeit läuft!

Du solltest dich umgehend ab dem 01.04.2007 aus der Arbeitslosigkeit abmelden und nach dem Ende des Kanadaaufenthaltes erneut alo melden und einen Antrag stellen.

ratsuchende
08.03.2007, 16:13
Hallo hubble13,
Du bist hier taktisch falsch vorgegangen und wurdest zu dem hier geschilderten Vorgang eindeutig falsch beraten.
Die eintretende Sperrzeit läuft zeitmäßig ab. Der Beginn der Sperrzeit ist immer der Tag nach dem die Sperrzeitbegründenden Ereignisses.
Sperrzeitbegründendes Ereignis ist in Deinem Fall der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der 31.03.2007.
Also beginnt die Sperrzeit ab dem 01.04.2007. Das ist völlig losgelöst von einer Verfügbarkeit oder Arbeitslosmeldung.

Wenn Du dich allerdings ab dem 01.04.2007 arbeitslos gemeldet hast, beginnt Deine Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 SGB III ab diesem Tag.
Ab diesem Zeitpunkt müsstest Du dann auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und das unabhängig davon ob Leistungen gezahlt werden oder eine Sperrzeit läuft!

Du solltest dich umgehend ab dem 01.04.2007 aus der Arbeitslosigkeit abmelden und nach dem Ende des Kanadaaufenthaltes erneut alo melden und einen Antrag stellen.

Hallo!
@Seebarsch Die Arbeitslosigkeit am 01.04.2007 tritt gar nicht ein, da die Person sich schon ab Ende März im Ausland aufhält und somit dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag müßte also rein theoretisch sowieso abgewiesen werden. Außerdem schreibt hubble13 ja auch, daß ihn die SB bereits "gezwungen" hat, die Abmeldung zu unterschreiben!!!
Also "existiert" auch gar kein Antrag mehr, der Erstantrag findet ja dann erst nach der Rückkehr statt!

Wenn das so stimmt, daß die Sperrzeit unabhängig von der Arbeitslosigkeit "abläuft" (zeitlich), dann könnte ja jeder hergehen, den Job kündigen, für 3 Monate ins (billige) Ausland gehen, die Sperrzeit ist dann abgelaufen, und nach der Rückkehr beantragt man dann ALG1 und bekommt ab dem ersten Tag nach der Rückkehr ALG1 ((für wie lange eigentlich bezüglich der Anspruchsdauer?, denn der erste Tag der Arbeitslosigkeit liegt doch dann im Idealfall erst nach Ablauf der Sperrzeit, vorher gab es ja dann auch keinen Antrag?? und ohne Antrag auch kein Anspruch???)).

Zitat aus dem Merkblatt 1: "Während der Sperrzeit ruht der Anspruch, Ihre Anspruchsdauer vermindert sich um die Tage der Sperrzeit, bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindestens um ein Viertel. Die Anspruchsdauer wird nicht gemindert, wenn die Sperrzeit früher als ein Jahr vor der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eingetreten ist."

Bleibt man während der Sperrzeit in D, bekommt man keine Leistungen, steht aber trotzdem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und man bekommt nicht mal Urlaub genehmigt, weil während der ersten 3 Monate normal überhaupt kein Urlaub genehmigt wird....Nicht daß ich jetzt flasch verstanden werde: Ein Sprachkurs mit anschließendem Praktikum ist natürlich kein "Urlaub", aber in der Zeit, da die Person nicht alo gemeldet ist (die Sperrzeit aber trotzdem läuft), ist man dann ja sozusagen "vogelfrei".

Das bringt mich dann doch zum Nachdenken...

hubble13
08.03.2007, 23:21
Hallo, erstmal danke für die vielen Antworten!
Das hat man nun davon wenn man mit offenen Karten spielt und sich auf eine verlässliche "Beratung" durch das AA verlässt!
Ich bin wirklich ziemlich sauer und auch enttäuscht, weil das alles so dumm gelaufen ist.
Vor meiner Abreise werde ich jedenfalls nochmal vorsprechen.
Ich hoffe diesmal bei der richtigen Person zu landen
(habe inzwischen erfahren das die unfreundliche Sachbearbeiterin vom letzten mal den Termin nur ersatzweise wahrgenommen hat und eigentlich gar nicht für mich vorgesehen war!).
Vielleicht lässt sich ja doch noch irgendeine Lösung erzielen. Auch wenn das natürlich Wunschdenken ist und die Sachlage eher schlecht für mich aussieht.
Naja, jedenfalls hat ratsuchende schon recht: wenn ich abgemeldet
bin, brauch ich in dieser Zeit wenigstens dem Arbeitsamt nicht uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Auch wenn das kein Urlaub im eigentlichen Sinn ist was ich vorhabe bzw. beschlossen hab das jetzt erst recht durchziehen, hab ich wenigstens erstmal davor meine Ruhe.

Gruß

x_anonymus_x
09.03.2007, 06:50
Hallo hubble,

Auch wenn das natürlich Wunschdenken ist und die Sachlage eher schlecht für mich aussieht.

von hier zumindest: schon ein bisserl! :(

Naja, jedenfalls hat ratsuchende schon recht: wenn ich abgemeldet
bin, brauch ich in dieser Zeit wenigstens dem Arbeitsamt nicht uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.

Stimmt, aber bitte denk' daran, dass Du zumindest Deine Krankenversicherung regelst.

Auch wenn das kein Urlaub im eigentlichen Sinn ist was ich vorhabe bzw. beschlossen hab das jetzt erst recht durchziehen, hab ich wenigstens erstmal davor meine Ruhe.

Wenn Du das für Dich halbwegs sinnvoll hinbekommst, dann mach' das so! So einen Sprachkurs / Praktikumsaufenthalt in Kanada kann man schliesslich nicht jederzeit und an jeder Ecke organisiert bekommen.

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Seebarsch
10.03.2007, 15:01
Hallo Ratsuchende,
genauso ist es. Wer sich erst nach dem zeitmässigen Ablauf der Sperrzeit meldet, bekommt ab dem ersten Tag das Geld, es sei denn, es tritt noch eine zusätzliche Sperrzeit wegen der verspäteten Alo-Meldung vor.
Allerdings hat man dann natürlich in dem Sperrzeitzeitraum ab dem zweiten Monat keine Kranken- und Pflegeversicherung. Ausserdem wird der Sperrzeitzeitraum dann der Rentenversicherung nicht als Ausfallzeit gemeldet.
Solange zwischen dem Tag des Ereignisses und dem Tag der Alo-Meldung nicht mindestens ein Jahr liegt, wir die Anspruchsdauer auch für die Zeit der Sperrzeit gemindert!
:(

ratsuchende
11.03.2007, 09:47
Hallo!

Deshalb meine ich auch, hubble13 sollte sich noch vor seiner Abreise (was er ja auch teilweise schon getan hat, da er sich in der Vergangenheit ja schon alo gemeldet hat, nur halt zum "falschen" Termin) für den Termin der geplanten Rückkehr alo melden und auch den Antrag evtl. schon abgeben bzw. so weit vorbereiten, daß er nach seiner Rückkehr unmittelbar (nach Ablauf der Sperrzeit) sein ALG1 erhält. Entgegen der Einschätzung, daß es schlecht aussieht, ist dem doch nicht so!

Während des Aufenthalts in Kanada braucht man keine deutsche Krankenversicherung, weil geeignete Auslandskrankenversicherungen auch bis zu 3 Monate "Heimatabdeckung" bieten. Evtl. versucht die deutsche (gesetzliche) Krankenversicherung auch, einen Beitrag (ca. 30 EUR) zu empfehlen, damit man nach Unterbrechung der gesetzlichen Versicherung in D wieder in die gesetzliche zurück kann. Das braucht man aber dann nicht, wenn man nach Rückkehr ALG bezieht, weil man damit automatisch wieder in der gesetzlichen KV aufgenommen wird.

Zitat: "Solange zwischen dem Tag des Ereignisses und dem Tag der Alo-Meldung nicht mindestens ein Jahr liegt, wir die Anspruchsdauer auch für die Zeit der Sperrzeit gemindert!" Da beisst sich die Katze aber in den Schwanz! Wenn keine "Restansprüche" bestehen, und es würde sich jemand erst später als nach einem Jahr melden, könnte zwar die Kürzung wegen Sperrzeit vermeiden lassen, aber die Anspruchsvoraussetzung "12 Monate Beschäftigung innerhalb der letzten 2 jahre" wäre damit nicht mehr erfüllt?


mfg und viel Erfolg in Kanada

Seebarsch
11.03.2007, 20:53
Die Anspruchsvoraussetzung wäre schon erfüllt, weil er dann ja mindestens 12 Monate in der Rahmenfrist beschäftigt war.
Allerdings wird ja beim Erwerb des grundsätzlichen Anspruchs die Rahmenfrist nach § 127 Absatz 1 Nr 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)um ein Jahr verlängert, so dass wieder der Anspruch von 12 Monaten besteht!
:razz:

hubble13
23.03.2007, 11:53
Hallo,
mein letzter Besuch auf im Forum ist leider schon etwas her (ich war mit meinen Reisevorbereitungen voll beschäftigt). Inzwischen sind viele neue Antworten eingegangen, die ich aus Zeitgründen leider nicht beantworten konnte.

Zwischenzeitlich hat sich bei mir folgendes getan:
Nachdem ich tagelang nichts vom AA gehört hab (hatte eigentlich einen erneuten Gesprächstermin beantragt), hab ich nochmals dort angerufen, mein Anliegen zum X-ten mal erklärt und mich auch auf den § 144 SBG III berufen „…die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet…“ (@ seebarsch: tausend Dank für den Tip!)
Nach kurzer Zeit rief mich dann ein - diesmal wieder - recht freundlicher Mitarbeiter zurück, der den kompletten Vorgang nochmal geprüft hat und mir dann folgendes gesagt hat: Die -voraussichtliche- Sperrzeit tritt in jedem Fall ab 01.04. ein und nicht erst nach meiner Rückkehr!!! :razz:
Ich war auch nochmal persönlich da - aber nicht mehr bei dieser unfreundlichen und offensichtlich unkompetenten Mitarbeiterin, die mich falsch beraten hat - und habe meinen Arbeitslosengeldantrag abgegeben.
Der wird zwar wegen meiner Reise logischerweise erstmal abgelehnt werden, aber wenigstens liegen die Unterlagen schon mal amtlich vor.
Aber in jedem Fall muss ich mich natürlich umgehend nach meiner Rückkehr melden.
Also da fällt mir doch schon ein Stein vom Herzen und ich kann meine Reise beruhigter antreten! :-P
Eins hab ich jedenfalls jetzt gelernt: Es lohnt sich manchmal, nachzuhaken und nicht locker zu lassen!

Vielen Dank nochmal an alle Beteiligten für die nützlichen Tipps und Ratschläge!

Gruß


P.S.:
Ach ja, weil das auch angesprochen wurde: bzgl. der Krankenversicherung hab ich mich nach langem für und wieder doch zu einer Anwartschaft bei meiner bisherigen Krankenkasse entschlossen (neben der Auslands-KV natürlich). Das kostet mich zwar ein paar Euro mehr, aber das ist es mir wert. Dafür bin ich auf der sicheren Seite, falls ich unvorhergesehen zurück muss und ich hab keine Scherereien mit Papierkrieg, erneuter Gesundheitsprüfung etc. Die Sache mit dem AA hat mir schon gereicht.

Seebarsch
23.03.2007, 11:59
Hallo,
ich wünsche Dir einen schönen Urlaub und eine gute Heimkehr!
:razz: