maddog
08.03.2007, 12:26
ich bin total aus dem Häuschen.
Nach erfolgreicher Eigeninitiative bin ich am 07.08.2006 in einem Sozialen Kaufhaus als
Lagerhilfe und Möbelmonteur im Rahmen einer AGH angefangen.
Nach ca. einen Monat wurde ich an einem Bekannten des Elektromeisters aus dem Kaufhaus
als Arbeitskraft verliehen. Also quasi als Leiharbeiter.
Der Betrieb für den ich arbeiten musste war ein reines Privatunternehmen.
Der Inhaber sagte mir das er sich im Moment kein Festangestellten Mitarbeiter leisten könnte und das ich ihn nur ca. 10€/h kosten würde.
Zahlbar an das Kaufhaus.
Abgesehen davon das ich auch eine menge an Überstunden leisten musste um die Gewerke
der Firma fristgerecht zu erstellen kam es unter anderem vor das mir nicht mal meine Aufwandsentschädigung pünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde ( 200 € ).
Die AGH ist am 06.02.2007 beendet worden.
Jetzt bekam ich Post von der AGOS das mir das ALG II gekürzt werden soll weil ich ab den 29.01.2007- 06.02.2007 angeblich unentschuldigt fehlte.
Mein Fehler war das ich trotz ordnungsgemäßer Krankmeldung mich nicht vom Arzt hab Krankschreiben lassen.
Da ich bis zum Ende der AGH kaum Kontakt zum Kaufhaus hatte bin ich leichtfertiger Weise
davon ausgegangen das dass eh keinen Interessiert.
Ich muss nun dazu Stellung gegenüber der AGOS geben nur mir fehlen die Argumente.
Wer kann mir helfen ?
Vielen Dank im voraus.
Gruß an alle
Ralf
Nach erfolgreicher Eigeninitiative bin ich am 07.08.2006 in einem Sozialen Kaufhaus als
Lagerhilfe und Möbelmonteur im Rahmen einer AGH angefangen.
Nach ca. einen Monat wurde ich an einem Bekannten des Elektromeisters aus dem Kaufhaus
als Arbeitskraft verliehen. Also quasi als Leiharbeiter.
Der Betrieb für den ich arbeiten musste war ein reines Privatunternehmen.
Der Inhaber sagte mir das er sich im Moment kein Festangestellten Mitarbeiter leisten könnte und das ich ihn nur ca. 10€/h kosten würde.
Zahlbar an das Kaufhaus.
Abgesehen davon das ich auch eine menge an Überstunden leisten musste um die Gewerke
der Firma fristgerecht zu erstellen kam es unter anderem vor das mir nicht mal meine Aufwandsentschädigung pünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde ( 200 € ).
Die AGH ist am 06.02.2007 beendet worden.
Jetzt bekam ich Post von der AGOS das mir das ALG II gekürzt werden soll weil ich ab den 29.01.2007- 06.02.2007 angeblich unentschuldigt fehlte.
Mein Fehler war das ich trotz ordnungsgemäßer Krankmeldung mich nicht vom Arzt hab Krankschreiben lassen.
Da ich bis zum Ende der AGH kaum Kontakt zum Kaufhaus hatte bin ich leichtfertiger Weise
davon ausgegangen das dass eh keinen Interessiert.
Ich muss nun dazu Stellung gegenüber der AGOS geben nur mir fehlen die Argumente.
Wer kann mir helfen ?
Vielen Dank im voraus.
Gruß an alle
Ralf