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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AGOS droht mit Kürzung


maddog
08.03.2007, 12:26
ich bin total aus dem Häuschen.

Nach erfolgreicher Eigeninitiative bin ich am 07.08.2006 in einem Sozialen Kaufhaus als
Lagerhilfe und Möbelmonteur im Rahmen einer AGH angefangen.

Nach ca. einen Monat wurde ich an einem Bekannten des Elektromeisters aus dem Kaufhaus
als Arbeitskraft verliehen. Also quasi als Leiharbeiter.
Der Betrieb für den ich arbeiten musste war ein reines Privatunternehmen.
Der Inhaber sagte mir das er sich im Moment kein Festangestellten Mitarbeiter leisten könnte und das ich ihn nur ca. 10€/h kosten würde.
Zahlbar an das Kaufhaus.
Abgesehen davon das ich auch eine menge an Überstunden leisten musste um die Gewerke
der Firma fristgerecht zu erstellen kam es unter anderem vor das mir nicht mal meine Aufwandsentschädigung pünktlich oder gar nicht ausgezahlt wurde ( 200 € ).
Die AGH ist am 06.02.2007 beendet worden.

Jetzt bekam ich Post von der AGOS das mir das ALG II gekürzt werden soll weil ich ab den 29.01.2007- 06.02.2007 angeblich unentschuldigt fehlte.
Mein Fehler war das ich trotz ordnungsgemäßer Krankmeldung mich nicht vom Arzt hab Krankschreiben lassen.
Da ich bis zum Ende der AGH kaum Kontakt zum Kaufhaus hatte bin ich leichtfertiger Weise
davon ausgegangen das dass eh keinen Interessiert.

Ich muss nun dazu Stellung gegenüber der AGOS geben nur mir fehlen die Argumente.

Wer kann mir helfen ?
Vielen Dank im voraus.
Gruß an alle
Ralf

StephanK
08.03.2007, 23:06
:welcome: Ralf,
vorab nur vorsichtshalber, damit wir nicht aneinander vorbei schreiben: ich verstehe es so, dass Du in einer Arbeitsgelegenheit (AGH) warst, also in einem sog. 1-€-Job.

Ganz praktisch-pragmatisch erst mal zu der von Dir erwarteten Stellungnahme: Du hättest wirklich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen und abgeben bzw. schicken müssen. Fraglich könnte höchstens sein, wer der richtige Adressat gewesen wäre, ob das Sozialkaufhaus oder in dem Privatunternehmen, in dem Du tatsächlich gearbeitet hast, aber diese Frage ist eher zweitrangig. Wegen dieses Versäumnisses kann man Dir das Alg II (nicht aber den Anteil "Kosten der Unterkunft") für drei Monate um 30 % kürzen, wenn Du nicht noch nachträglich nachweist, dass Du krank warst.
Du kannst also eigentlich nur versichern, dass Du krank warst, vielleicht noch ein ärztliches Attest vorlegen und hoffen, dass dann Ruhe im Karton ist.

Allerdings könntest Du das ganze auch wesentlich grundsätzlicher anpacken, wenn Du den Nerv dafür hast und Dir dafür Unterstützung holst. Um das zu erklären, muss ich ein bisschen ausholen und ausführlicher erklären:

Deiner Schilderung des konkreten Arbeitseinsatzes entnehme ich zwischen den Zeilen, dass Du ihn nicht in Ordnung fandest. Mit großer Wahrscheinlichkeit war er das auch tatsächlich nicht, denn man kann im Rahmen von 1-€-Jobs eben nicht an beliebige Privatunternehmen verliehen werden, sondern es muss sich um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten handeln, die ohne den Einsatz von 1-€-Jobbern entweder gar nicht oder nur verzögert stattfinden würden. Das ist zwingende Voraussetzung, der Deine konkrete Tätigkeit wohl nicht entsprochen hat.
Deswegen lässt sich wohl sagen, dass ein nicht hinreichend entschuldigtes Fehlen (also ohne ärztliches Attest) keine Sanktion nach sich ziehen kann, weil Du zu einem rechtswidrigen 1-€-Job sowieso nicht verpflichtet warst, also hättest eigentlich fernbleiben können.

Du könntest diese grundsätzliche Argumentation auch schon in Deiner Stellungnahme verwenden, erst recht aber, falls eine Sanktion verhängt wird.
Wenn nun eine Sanktion verhängt wird, solltest Du meiner Meinung nach auch so grundsätzlich argumentieren, denn der Missbrauch, der mit den 1-€-Jobs getrieben wird, muss vor den Gerichten zur Sprache kommen.

StephanK
08.03.2007, 23:29
Nachtrag: Das Forum-Mitglied Ratsuchende (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/member.php?u=4739) wollte auch noch einen Beitrag dazu schreiben, aber das hat aus mir unbekannten technischen Gründen nicht funktioniert. Sie hatte ihn mir deswegen als private Nachricht übermittelt und ich gebe ihn hier unverändert wieder: Als erstes möchte ich Dich darauf hinweisen, daß ich KEINE Antwort bei Deinem Beitrag erstellen kann (bei anderen geht's aber problemlos). Frage mal beim Admin nach, wenn du keine Antworten bekommst!!!

Du schreibst, Du hast keine Argumente??? Im ersten Absatz schilderst Du aber, daß Du von einer gemeinnützigen einrichtung, bei der Du einen (vermutlich) 1-EUR-Job (Du schreibst weiter unten von Aufwandsentschädigung) ausgeübt hast und von dort an ein rein kommerzielles Unternehmen "verliehen" worden bist????? und dort Überstunden verrichtet hast????

Hatte denn das Möbelkaufhaus überhaupt eine Genehmigung der Agentur, im Bereich Arbeitnehmerüberlassung tätig zu werden???

Eine Maßnahme, bei der Auwandsentschädigung gezahlt wird (1-Eur-job) muß ZUSÄTZLICH sein. Es darf sich nicht um eine reguläre Arbeitsstelle handeln!!! Das alles ist hochkriminell! Geh sofort zu einem Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht, dringendst!!! und lasse Dich über Deine Rechte aufklären, schieße mit allen Kanonen...

mfg