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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leistungsrecht für Arbeitslose! 1.1.2005 - 01.02.2006


Forumadmin
01.02.2006, 02:30
Neues Leistungsrecht für Arbeitslose:
Wann werden welche Änderungen greifen?

Änderungen zum 1.1.2005 (Arbeitslosengeld):

1. Einschränkung der Arbeitssuche auf Teilzeittätigkeit ohne besonderen Grund möglich, wenn arbeitsmarktüblich.

2. Neuregelung des Bemessungszeitraums: Bemessung ausschließlich nach Arbeitsentgelten im Bemessungsrahmen von einem Jahr;
enthält Bemessungsrahmen nicht mindestens 150 Tage mit Arbeitseinkommen, wird er auf 2 Jahre erweitert.

3. Fiktive Bemessung pauschal nach 4 Qualifikationsstufen

4. Neue Berechnung des Leistungsentgelts: kein Kirchensteuerabzug, pauschale Sozialversicherungsabzüge; Berechnung des Arbeitslosengelds pro Kalendertag; Zahlung für maximal 30 Kalendertage pro Monat.

5. Arbeitslosengeld-Antrag kann zurückgezogen werden, solange noch kein Bescheid erteilt wurde
(Tag der Entstehung des Anspruchs verschiebt sich)

6. Abschaffung des Unterhaltsgelds, neue Leistung: „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“,
2 Tage Bezug verbrauchen einen Tag des Arbeitslosengeld-
Anspruchs; bei Teilnahme von Berufsrückkehrerinnen an Fort- und Weiterbildung ggf. nur Arbeitslosengeld II oder keine Leistung zum Lebensunterhalt

7. Neue Sperrzeit-Anlässe: Sperrzeit bei Arbeitsvereitelung auch als Arbeitsuchender;S perrzeit von 2 Wochen Dauer bei „unzureichenden Arbeitsbemühungen“ als Arbeitsloser auch bei Vermittlung durch Dritte!); Sperrzeit von einer Woche Dauer bei Meldeversäumnis
(ersetzt Säumniszeit)

8. Freibetrag für Nebeneinkommen generell nur 165 €, wenn Anspruch ab 1.1.2005 entsteht; Ausnahmeregelung bei Fortführung von geringfügigen/selbständigen Nebenjobs abgeändert;
Kurzzeitigkeitsgrenze von 15 Stunden gilt auch bei Fortführung einer
selbständigen Nebentätigkeit

Änderungen zum 1.2.2006:

1. Rahmenfrist auf 2 Jahre verkürzt

2. Erweiterung der Rahmenfrist nur um ein auf insgesamt 3 Jahre möglich*

3. Unterbrechung der Rahmenfrist für Pflegepersonen und Selbständige wird abgeschafft;freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung möglich bei Pflege eines Angehörigen,
bei selbständiger Tätigkeit oder Beschäftigung außerhalb
der EU

4. Maximale Anspruchsdauer 12 Monate, ab 55. Lebensjahr 18 Monate*

5. verkürzte Anwartschaftszeit für Wehr-/Zivildienstleistende und Saisonarbeitnehmer entfällt;
Wehr/Zivildienst wird zwar versicherungspflichtigin
Arbeitslosenversicherung, durch Dienst alleine wird aber kein Arbeitslosengeldanspruch erworben

6. Bestandsschutzregelung
(altes Bemessungsentgelt trotz neuem Arbeitslosengeld-Anspruch):
Frist für Vorbezug wird auf 2 Jahre verkürzt
nur Bemessungsentgelt aus Arbeitslosengeld-Bezug ist geschützt

7. Sperrzeit bei Eintritt der Arbeitslosigkeit zählt mit für Erlöschen des Anspruchs
(gilt für neue Ansprüche ab 1.2.2006)

* nach dem „Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt“

Tabelle für Ansprüche auf Arbeitslosengeld ab 1. Februar 2006