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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verschenkung/Übertragungen in den letzten Jahren


ThomasFrank
08.03.2007, 21:51
Hallo zusammen,
bei mir ist folgende Situation gegeben:

Ich rechne mir schon wenig Chancen auf eine Annahme des Erstantrages durch, allerdings geht es ja auch darum keine falschen Angaben zu machen die evtl. gar Strafanzeigen nach sich ziehen könnten hab da so diverse Horrorgeschichten gehört.
Was mich nun ein wenig rätseln läßt ist die Frage bezüglich übertragenen/geschenkten Vermögens in den letzten 10 Jahren.

Vor einigen Jahren wurde einiges von mir aufgelöst (primär Bausparvertrag).
Dieses Geld ist z.T. in einem Fond gelandet, der allerdings nicht auf meinen Namen sondern dem eines Elternteils läuft.
Ist das jetzt eine Schenkung/Übertragung die in jedem Fall zurückgefordert werden kann (also relevant ist)?
Ich bin mir jetzt nicht sicher, weil ich nochmal mir den genauen Vermögensfluß anschauen wollte, aber wäre es irgendwie relevant, ob das Geld zuerst von Konto zu Konto transferiert wurde, werden solche Transfers stets als Schenkung betrachtet, auch bei Angaben, das dies eine Gegenleistung für etwas war etc.?

StephanK
09.03.2007, 00:46
:welcome: Thomas,
gerade weil es um ein Elternteil geht lässt sich das nicht so ohne weiteres sagen, weil es darauf ankommt, was von den Beteiligten gewollt ist.
Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass Du das Geld dem Elternteil schenken wolltest. Anders formuliert: Wenn die Eltern das Geld morgen "verflüssigen" würden und Dir sagen: tschüs, wir sind jetzt drei Monate auf 'ner Kreuzfahrt, denn wir haben da noch so 'n Konto, würdest Du wahrscheinlich auf die Barrikaden gehen - stimmt's?
Wenn es so ist, dann handelt es sich um eine sog. verdeckte Treuhandschaft. Klingt irgendwie nach unseriös? Ist es zwar nicht, bedeutet aber, dass Du wirtschaftlich betrachtet nach wie vor über dieses Geld verfügen kannst, weil Deine Treuhänder Deinen Anweisungen über die Verwendung des Geldes folgen würden. Die Frage nach der Seriosität würde sich dann anders stellen, nämlich so, ob Du dieses verdeckte Treuhandvermögen gegenüber dem Alg II-Träger pflichtgemäß offenbarst.

Wenn Du dagegen von Anfang an damit einverstanden warst, dass die Eltern dieses Geld nach Belieben für sich verwenden können, dann handelte es sich um eine echte Schenkung und die Frage nach der Rückforderbarkeit müsste wahrscheinlich bejaht werden.

ThomasFrank
09.03.2007, 17:38
Vielen Dank.Treuhänderschaft.., ergibt Sinn, werde ich wohl so angeben.