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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung: Klagefrist von drei Wochen gilt für alle Kündigu


ALN - Robot
30.04.2005, 01:12
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Eine Klagefrist von drei Wochen gilt nun für alle Kündigungsschutzklagen. Auch alle anderen, außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes geregelten Unwirksamkeitsgründe müssen in Zukunft innerhalb der Dreiwochenfrist gerichtlich geltend gemacht werden. Die Klagefrist gilt zudem zukünftig auch für Klagen ...

Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.rechtstipps.net/tip.php?tid=26)