Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstantrag ALGII
lennyloser
09.03.2007, 07:23
hallo betroffene, ich habe zur zeit noch einige bewerbungen laufen aber am 1.4. brauche ich dringend geld für die miete, mein konto steht auf -0- ALGI ist vorbei, jetzt will ich in München Ost zum Amt.
Ich bin verheiratet und wir haben eine 40qm Whg. meine Frau hat absolut keine Ansprüche auf was auch immer. Was muss ich beim Antrag beachten??? danke vorab :confused:
StephanK
09.03.2007, 08:23
:welcome: lennywinner (positiv denken... :D ),
was meinst Du damit, dass Deine Frau keinerlei Ansprüche habe?
Ist sie "einfach nur Hausfrau" oder hat sie eigenes Einkommen?
Gar zu viel zu beachten gibt es eigentlich nicht:
- Ihr solltet mal Eure Sparkonten anschauen, weil es Alg II nur dann gibt, wenn das Vermögen bestimmte Grenzen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung) nicht überschreitet.
- Schaut an, ob Eure Miete in dem für München geltenden Rahmen (http://www.my-sozialberatung.de/files/Muenchen%20KDU%2022-09-2005.pdf) liegt; zumindest von der Größe her dürfte es aber keine Probleme geben.
Die Antragsformulare kannst Du auch aus dem Internet herunterladen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_227838/Navigation/zentral/Arbeitnehmer-info/Arbeitslosengeld-II/Antragsformular/Antragsformular-Nav.html__nnn=true.).
Beeilt Euch mit dem Antrag, denn bis zum 1.4. sind es nur noch drei Wochen, und so lange dauert die Bearbeitung mindestens.
lennyloser
09.03.2007, 12:52
hallo,
vielen dank für die antworten, termin habe ich heute früh beantragt!!!
meine frau ist aus der ukraine und hat noch nichts bekommen oder je beantragt seit dem jahr in dem sie hier wohnt!:danke: für eine antwort vorab.
lennyloser
StephanK
09.03.2007, 16:57
Was Deine Frau angeht, könnte in ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit ein Problem liegen. Ich nehme aber an, dass sie - vorausgesetzt, Du selbst bist deutscher Staatsbürger - eine Aufenthaltserlaubnis hat und somit auch zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist. Das ist nämlich Voraussetzung für den Alg II-Bezug.
lennyloser
09.03.2007, 20:03
hallo, vielen dank für die antwort bzw fragen, also wir sind verheiratet sie hat die arbeitserlaubnis und aufenthalt auch, ich bin deutscher!
morgen sehe ich mir das dokument zum runterladen an, danke vorerst. schönen abend
lennyloser
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