PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag Teilzeitarbeit


ALN - Robot
30.04.2005, 01:12
Bundesarbeitsgericht

Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

1. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG muss die Verringerung der Arbeitszeit "spätestens drei Monate vor deren Beginn" geltend gemacht werden.

Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber (§ 130 BGB) und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung müssen volle drei Monate liegen.

2. Ein Verzicht des Arbeitgebers auf die Einhaltung der Drei-Monats-Frist wirkt zugunsten des Arbeitnehmers.

Er ist daher nach § 22 Abs. 1 TzBfG zulässig.

3. Ein solcher Verzicht ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber trotz Fristversäumnis mit dem Arbeitnehmer ohne jeden Vorbehalt erörtert,
ob dem Teilzeitverlangen betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG entgegenstehen.

BAG, Urteil vom 14. 10. 2003 - 9 AZR 636/ 02
(Lexetius.com/2003,3579 [2004/4/315])