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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tatsächlich "nicht vertrauenswürdig" ?!?


GoaFeeling
01.02.2006, 09:36
Hallo zusammen.

Da ich den foglenden Fall (meinen eigenen Fall) einfach für unglaublich frech halte möchte ich mich mit aller Kraft dagegen wehren und hoffe auch durch ein Forum wie dieses ein paar Informationen und Hilfmittel an die Hand zu bekommen, um mein Vorhaben durchzuziehen.

Vorab: Ich habe mittlerweile eine Arbeit gefunden und bin (zum Glück) nicht mehr auf dieses Amt angewiesen. Hierbei geht es mir nur noch um das Prinzip dass diese Leute in den Arbeitsagenturen nicht tun können was sie wollen und mit bedürftigen Menschen nicht umgehen dürfen wie sie wollen.

Nun die Geschichte:

Von August 2005 bis November 2005 erhielt ich 711 Euro Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für Unterhalt und Miete. Seit Mitte November 2005 habe ich einen festen Arbeitsvertrag und habe den unterschriebenen Vertrag gleich nach Erhalt (Anfang November) an die Arbeitsagentur übermittelt.

Von dort kam bis in den Dezember hinein keinerlei Rückmeldung, auch das ALGII für Dezember wurde noch gezahlt. Selbstverständlich habe ich das Geld auf einem separaten Konto "geparkt", weil mir klar war, dies später zurück zahlen zu müssen. Auch die Hälfte des Novermbergehaltes habe ich dort zurückgelegt.

Da ich im Laufe des Dezembers immernoch keine Rückmeldung erhalten habe, schrieb ich die Arbeitsagentur erneut an und forderte sie auf mir eine "Schlussrechnung" zu senden, worin die überzahlten Beträge den ausstehenden Zahlungen wie Bewerbungskosten usw. gegenübergestellt sein sollten. Sprich - ich wollte nachvollziehen können wir sich der Betrag der "Endabrechnung" zusammensetzt und erkennen können ob alle ausstehenden Zahlung wie Fahrtkosten und Bewerbungskosten nun endlich gezahlt werden (worauf ich seit August 2005 warte und ebenfalls keine Rückmeldung erhalten habe). In diesem Schreiben übermittelte ich auch die erste Abrechnung (November 2005).

Anfang Januar kam endlich ein Schreiben von der Arbeitsagentur: Ich solle NACH MEHRFACHER AUFFORDERUNG alle Kontoauszüge und Lohnabrechnugen INKLUSIVE Dezember 2005 zur Neuberechnung meiner Leistungen einreichen. Dies SEI DIE LETZTE AUFFORDERUNG sonst erlöschen meine Ansprüche.

Tja, da guckste...! :-x

Egal..., ich habe mich nur kurz darüber geärgert und prompt die Antwort vorbereitet. Allerdings hielt ich die Aufforderung alle Nachweise auch für Dezember 2005 zu liefern schlichtweg für einen Irrtum, denn im Dezember 2005 war ich wie bereits mehrfach gemeldet nicht mehr bedürftig - und das definitiv. Ich habe also alle Kontoauszüge bis einschließlich NOvermber 2005 und nochmals die November-Lohnabrechnug kopiert und an die Arbeitsagentur gesendet.

Gestern erhielt ich ein Antwort-Schreiben von der Arbeitsagentur welches mir schlichtweg die Sprache verschlagen hat: Ich verliere meinen Anspruch, da ich meinen Arbeitsbeginn nicht rechtzeitig bekannt gegeben habe und des weiteren werde ich als "nicht mehr vertrauenswürdig" eingestuft, da ich nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe. Direkt im Fließtext steht eine Zahl "1100 Euro", die ich bis zu einem definierten Datum zurückzahlen soll, ohne jegliche Erläuterung wie sich diese Zahl zusammensetzt. Außerdem sind mir sämtliche Ansprüche für Zukunft untersagt!!!

So...! Und nun ist für mich das Maß voll! Ich möchte kein Geld mehr von diesem Amt und habe auch Dank meiner vorsorglichen Rücklage keine Probleme dieses Geld zurückzuzahlen. Trotzdem werde ich alles mögliche tun um diese Frechheit anzufechten.

Ich finde das alles immernoch unglaublich! Was haltet ihr davon? Welche Gesetzte und Paragraphen gibt es, die zu dieser Thematik passen?

Vielen Dank
GoaFeeling

Ganz nebenbei bemerkt: Ich werde als "nicht mehr vertrauenswürdig" eingestuft obwohl ich freiwillig zu einem Job gewechselt habe, bei dem ich netto ca. 50 Euro weniger verdiene, als ich Unterstützung von diesem Amt erhalten habe! Das muss man sich mal vorstellen...

StephanK
01.02.2006, 10:11
:welcome: Goa,
Du bist nicht der erste und wirst nicht der letzte sein, der hier darüber berichtet, wie schwerfällig und oft fehlerhaft die Alg II-Träger agieren.

Ganz kurz zur Frage nach den Rechtsgrundlagen der Rückforderung: Das beruht auf § 45 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980BJNE006703308.html) (Zehntes Buch des Sozialgesetzbuches) und geht so weit in Ordnung. Du hast mit nichts anderem gerechnet und warst so vernünftig, den überzahlten Betrag beiseite zu legen. Insoweit gibt's dazu wenig zu sagen, außer dass Dein Ärger über die Schwerfälligkeit der ganzen Aktion sehr verständlich ist.

Ich weiss nicht so recht, ob Du den Alg II-Träger korrekt zitierst, wenn Du von "nicht mehr vertrauenswürdig"schreibst und das auf Dich als Person beziehst. Wenn Du den besagten § 45 SGB X angeschaut hast, wirst Du gesehen habe, dass dort von der Schutzwürdigkeit Deines Vertrauens die Rede ist, nämlich Deines Vertrauens darauf, dass die Verwaltung keinen Fehler machen werde. Das ist aber etwas ganz anderes und bezieht sich allein darauf, ob man grundsätzlich immer mit einem "Fehler vom Amt" rechnen muss oder nicht.

Allerdings ist das nur eine Annahme meinerseits. Damit will und kann ich einen gravierenden Fehler seitens der ARGE keineswegs ausschließen.

GoaFeeling
01.02.2006, 10:24
Hallo :)

Leider habe ich den Brief jetzt nicht vorliegen, sonst könnte ich direkt zitieren. Aber dort ist wirklich die Rede von "nicht vertrsuenswürdig" und dem Erlischen sämtlicher (auch zukünftiger) Ansprüche. Begründet ist das ganze mit der angeblich verspäteten Meldung der Arbeitsaufnahme und der fehlenden Lohnabrewchnug für Dezember 2005.

Ich hielt die Anforderung dieser Lohnabrechnug zwar für einen Irrtum und hätte sie ansonsten eingereicht, aber wenn ich nun genau darüber nachdenke, dürfte das sogar datenschutzrechtlich bedenklich sein, oder? Das sind persönliche Daten über Finanzen, die außerhalb des Bezugszeitraumes liegt!

Gruß,
GoaFeeling

StephanK
01.02.2006, 10:50

GoaFeeling
01.02.2006, 13:11
Hallo nochmal.

Das werde ich mit Sicherheit versuchen, denn du kannst dir gar nicht vorstellen wie sehr mich das ärgert.

Außerdem möchte ich eine höhere zuständige Stelle einbeziehen. Hast du eine Ahnung wer dafür der nächste Ansprechpartner ist?

Regierungspräsidium? oder einfach nur der Leiter der Agentur?

Vielen Dank
GoaFelling

StephanK
01.02.2006, 13:21
Der Leiter der Agentur; das RP hat damit überhaupt nix zu tun.
Effizienter ist es aber eigentlich, den direkten Vorgesetzten des Sachbearbeiters/Vermittlers anzusprechen.

jumbo96
01.02.2006, 14:14
Hallo zusammen.
Da ich den foglenden Fall (meinen eigenen Fall) einfach für unglaublich fre... vorstellen...


Also ich kenne ja die Regeln nicht so genau. Aber anstatt das Geld 'zu parken' und Papiere zu faxen, die m.E. nicht erforderlich sind, hätte ich umgehend versucht die Sache per Einschreiben oder Telefonat zu regeln, spätestens wenn nach mehr als 4 wochen immer noch Leistung erhält.
Meistens versuche ich dies auch per Email abzusichern, was eigentlich immer klappt.

Nur so meine Meinung von 'aussen'....

mfG

:Respekt:

GoaFeeling
03.02.2006, 12:38

graefin_zahl
12.02.2006, 20:15
Dass Aufforderungen an Dich rausgegangen sind, kann man anhand von A2LL nachvollziehen, wäre ja nun auch nicht das erste Mal dass Post verschwindet.

Wenn man merkt dass Geld überzahlt wird, dann meldet man sich doch einfach nochmal da, schlimmstenfalls hättest Du doch da mal vorbeischauen können. Dann hätte man Dir sicher auch gesagt, dass da noch Briefe sind die nicht beantwortet wurden.

Beschweren kannst Du Dich an vielen Stellen. Habt Ihr eine(n) Bürgerbeauftragten? Ansonsten werden in allen ARGEN Beschwerdestellen eingerichtet. Sonst kannst Du Deine Beschwerde an den Geschäftsführer der ARGE richten. Wenn Du direkt nach Nürnberg schreibst, wird das eh wieder an die untere Ebene geschickt.

Und natürlich hast Du ja einen Bescheid gegen den Du Widerspruch einlegen kannst.