Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : psychisch beeinträchtigt-arbeitsunfähig auf Dauer?
Hallo,
ich habe psychisch große Probleme und war und bin viel in Behandlung.
Mir wurde sogar während eines Reha-Verfahren ein Gutachten erstellt das ich unter 3 Stunden arbeitsfähig bin. Auf Zuraten meiner Psychologen ging ich damals in Widerspruch.
Nun zu meiner Frage:
Da ich noch zu jung bin einen EU-Rentenantrag zu stellen, muß ich mich an das Arbeitsamt wenden. Sollte mir eine Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden bescheinigt werden wäre ja dann das Sozialamt zuständig.
Nun wurde mir ein 1 Euro-Job zugeteilt schon im Vorfeld bin ich leicht psychotisch.
Kann ich den 1 Euro-Job ablehnen?
Bei wem kann ich so ein Gutachtenantrag stellen, wie ist der Name und Ablauf des Verfahrens?
Muß ich erst den 1 Euro-Job probieren bis ich akut krank werde?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Arbeitsamt bei der Feststellung einer Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden auf Dauer?
StephanK
09.03.2007, 20:00
:welcome: Hans,
wenn Du nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten kannst, dann bist Du beim Alg II-Träger tatsächlich an der falschen Adresse und er darf Dir gar keine Leistungen (wozu auch ein 1-€-Job gehören kann) erbringen.
Ich weiss nicht, wie die aktuelle Situation ist, vor allem, ob Du Arbeitslosengeld II erhältst oder nicht. Es ist Aufgabe des Alg II-Trägers, die Erwerbsfähigkeit festzustellen. Wenn er der Ansicht ist, Du seiest erwerbsfähig und Du gegenteiliger Ansicht, wäre es wohl sinnvoll, anstelle des Alg II Sozialhilfe zu beantragen. Falls der Sozialhilfeträger seinerseits Dich für > 3 h arbeitsfähig und folglich für einen "Fall für's Alg II" hält, läuft ein Einigungsverfahren zwischen beiden Trägern an, aber es muss erst mal Sozialhilfe geleistet werden. Von der Höhe der Leistungen her macht das fast keinen Unterschied - mit einer für Dich vermutlich nicht unwichtigen Ausnahme, nämlich dass Du als Alg II-Bezieher "normal" krankenversichert bist, als Bezieher von Sozialhilfe aber nicht, weil dort die ärztliche Behandlung über ein anderes Verfahren gewährleistet wird.
Hallo StephanK,
danke für die schnelle Antwort.
Ich sollte also keine falsche Scheu vor so einem Gutachten haben, wenn ich der Meinung bin, das ich nicht arbeitsfähig bin?
Würde also formlos das Verfahren bei der Arge beantragen, denn im Moment erhalte ich ALGII? Ich sollte mich wohl drauf einstellen, dass die Verantwortlichen der Sozialhilfe dann ebenfalls noch 1 Gutachten machen?
StephanK
09.03.2007, 23:30
Nein, formlos läuft leider gar nichts.
Außerdem: Aus dem Alg II-Bezug heraus zu argumentieren, Du seist nicht erwerbsfähig würde ja bedeuten, dass Du sagst: ich erhalte Alg II zu Unrecht. Deswegen schrieb ich oben, Du müsstest Sozialhilfe anstelle des Alg II beantragen. Es gibt ja nur die eine oder die andere Leistung, und die Scheidelinie zwischen beiden ist die gesundheitliche Erwerbsfähigkeit.
Im übrigen kann man das in diesem Rahmen hier nicht wirklich beurteilen. Dein Hinweis auf eine zuvor stattgefunde Reha-Maßnahme deutet darauf hin, dass es eine längere Vorgeschichte gibt, ebenso, dass Du den Begriff psychotisch vermutlich nicht "einfach so" benutzt hast.
Ich kann eigentlich nicht mehr tun, als Dir für die aktuelle Situation im Hinblick auf den 1-€-Job zu empfehlen, mit der ARGE zu reden, und zwar offen. Dabei solltest Du deutlich sagen, was aus Deiner Sicht geht und was nicht geht. Dabei solltest Du den Eindruck vermeiden, dass Du ein "Drückeberger" wärest, und das geht eigentlich nur, wenn Du die ganze Vorgeschichte aufrollst. Die ARGE wird dann voraussichtlich die Frage der Erwerbsfähigkeit überprüfen und in diesem Rahmen eine ärztliche Prognose für die nächsten sechs Monate haben wollen.
Sechs Monate sind der Prognose-Zeitraum, anhand dessen die Frage "erwerbsfähig oder nicht?" entschieden wird. Wenn keine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit innerhalb sechs Monaten zu erwarten ist (auch nicht durch denkbare weitere Reha-Maßnahmen), wird die Frage im Raum stehen, ob man Dich auf die Sozialhilfe verweist.
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