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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht auf ALG 2 ?


domistrator81
10.03.2007, 00:17
meine freundin hatte eine Schwere Herzkrankheit,musste ihre damalige Ausbildung abbrechen und ist bis heute noch laut Aktuellem A-Test arbeitsunfähig!!

Sie hat bisher noch nicht richtig arbeiten können! Sie ist 22 und ihne Ausbildung aufgrund ihrer Schweren Krankheit!

Kann sie beim Arbeitsamt ALG2 beantragen und steht ihr überhaupt was zu?

Sie wohnt mit mir zusammen in einer 58qm² großen 3 Zimmer Wohnung und bekommt bisher 0 € Einkommen! bisher war ich der Alleinverdiener! Bin aber vor kurzem wie hier im Board erwähnt auch bald nach meiner Beurlaubung Arbeitslos!

Was muss ich und meine Freundin tun damit wir die richtige Stütze vom A-Amt bekommen?! was steht uns beiden zu???

StephanK
10.03.2007, 09:25
Ob Alg II oder ein anderes Hilfesystem das richtige für sie ist, hängt im wesentlichen von der Prognose darüber ab, ob sie innerhalb der nächsten sechs Monate gesundheitlich so "auf die Beine kommt", dass ihr mindestens drei Arbeitsstunden täglich möglich sind.

Das hängt u.a. von der Art der Erkrankung ab: Wenn sie z.B. eine schwere Endokarditis durchmacht, kann sie wieder so weit gesunden. Wenn hingegen eine bleibende Schädigung zu der Prognose führt, dass der erwähnte Umfang an Erwerbsarbeit auf längere Zeit nicht möglich sein wird, bleiben wohl nur Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000600000).

Wie erwähnt hängt sehr viel von der medizinischen Prognose ab, einschließlich derjenigen über Rehabilitationsmöglichkeiten.