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Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage: Wie sieht es aus wenn man das Ziel einer Maßnahme nicht erreicht.....z.B. wenn man während dieser Zeit sehr oft krank war oder es einfach nicht schafft. Droht mir dann eine Sperrzeit?
Lieben Dank für eure Antworten
StephanK
10.03.2007, 17:29
Kurze klare Antwort: nein.
Allerdings ist leider nicht gesagt, ob es eine zweite Chance geben wird, denn die würde bei der Arbeitsagentur die Kosten für eine komplette zweite Maßnahme kosten.
Hallo Beate,
sollten die Fehlzeiten entschuldigt sein durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann Dir nichts gekürzt werden, -wer krank ist ist krank.
-und es ist auch logisch das wenn man lange Zeit wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen kann, nicht viel vom Stoff mitbekommt, und es deshalb auch passieren kann das man eine Prüfung nicht besteht.
-d. h. bei Nichtbestehen einer Prüfung droht Dir keine Sperrzeit/Sanktion, außer DU bliebest vorsätzlich vom Unterricht fern und dass Scheitern der Prüfung wurde von Dir damit sozusagen vorsätzlich verursacht.
-meines Wissens nach
Gruß
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