thoas
01.02.2006, 14:45
hallo,
jemand den ich kenne, der wohnt bei einer freundin als untermieter seit 2 jahren und bezieht auch solange alg2+bafäg (alles rechtens mit den nötigen unterlagen). die freundin selber ist nur vermieter.
jeder hat ein eigenes zimmer (jeweils tv, couch, schlafmöglichkeit - küche, bad, flur wird gemeinsam genutzt also auch waschmaschine, kühlschrank). der eheähnliche fragebogen wurde auch bereits wirkungsvoll abgelehnt.
heute nun stand eine dame der agentur vor der tür.
sie war abzuwimmeln mit dem (nichtmal geschwindelten) vorsatz:
man selber sei krank und habe fieber.
sie kommt aber wieder und drohte mit kürzung des alg2 bei "nichtreinlassen".
nun meine frage: was muss man beachten um weiterhin als "wg" durchzugehen.
was darf diese frau, was darf sie nicht in der wohnung wenn sie drin ist? das zimmer der freundin ist doch für sie dann tabu oder?
und stimmt das dass wenn man sie nicht reinlässt beim wiederholten male dass das alg2 gekürzt wird?
danke für eure hilfe.
jemand den ich kenne, der wohnt bei einer freundin als untermieter seit 2 jahren und bezieht auch solange alg2+bafäg (alles rechtens mit den nötigen unterlagen). die freundin selber ist nur vermieter.
jeder hat ein eigenes zimmer (jeweils tv, couch, schlafmöglichkeit - küche, bad, flur wird gemeinsam genutzt also auch waschmaschine, kühlschrank). der eheähnliche fragebogen wurde auch bereits wirkungsvoll abgelehnt.
heute nun stand eine dame der agentur vor der tür.
sie war abzuwimmeln mit dem (nichtmal geschwindelten) vorsatz:
man selber sei krank und habe fieber.
sie kommt aber wieder und drohte mit kürzung des alg2 bei "nichtreinlassen".
nun meine frage: was muss man beachten um weiterhin als "wg" durchzugehen.
was darf diese frau, was darf sie nicht in der wohnung wenn sie drin ist? das zimmer der freundin ist doch für sie dann tabu oder?
und stimmt das dass wenn man sie nicht reinlässt beim wiederholten male dass das alg2 gekürzt wird?
danke für eure hilfe.