berti
11.03.2007, 13:02
Hallo
Ich habe eine fondgebundene Lebensversicherung die (gemeinsam in einer Police) gekoppelt ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
vor ca.3 Jahren als untrennbares Paket abgeschlossen.
Der monatliche Beitrag von 72,20 € besteht aus ca.1/3 Beitrag zur Lebensversicherung und ca. 2/3 zur Berufsunfähigkeitsvers.
Die Lebensversicherung hat jetzt einen Rückkaufwert von ca. 16% der bisher eingezahlten Beitragssumme.
Die vertragliche Laufzeit ist bis 2037 festgelegt.
Die Bearbeiterin der ARGE hat mir bei der Abgabe meines ALG 2- Antrages ans Herz gelegt, dass ich die Police so ändern lassen solle, das dort vertraglich festgelegt ist die Versicherungssumme nicht vor meinem vollendeten 65. Lebensjahr an mich auszahlen zu lassen.
Können die das verlangen ?
Spielt es eine Rolle das es eine fondgebundene und keine Kapitallebensversicherung ist ?
Könnte ich die Vers. nicht einfach beitragsfrei stellen lassen ?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch
Ich habe eine fondgebundene Lebensversicherung die (gemeinsam in einer Police) gekoppelt ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
vor ca.3 Jahren als untrennbares Paket abgeschlossen.
Der monatliche Beitrag von 72,20 € besteht aus ca.1/3 Beitrag zur Lebensversicherung und ca. 2/3 zur Berufsunfähigkeitsvers.
Die Lebensversicherung hat jetzt einen Rückkaufwert von ca. 16% der bisher eingezahlten Beitragssumme.
Die vertragliche Laufzeit ist bis 2037 festgelegt.
Die Bearbeiterin der ARGE hat mir bei der Abgabe meines ALG 2- Antrages ans Herz gelegt, dass ich die Police so ändern lassen solle, das dort vertraglich festgelegt ist die Versicherungssumme nicht vor meinem vollendeten 65. Lebensjahr an mich auszahlen zu lassen.
Können die das verlangen ?
Spielt es eine Rolle das es eine fondgebundene und keine Kapitallebensversicherung ist ?
Könnte ich die Vers. nicht einfach beitragsfrei stellen lassen ?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch