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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lebensversicherung ändern ?


berti
11.03.2007, 13:02
Hallo


Ich habe eine fondgebundene Lebensversicherung die (gemeinsam in einer Police) gekoppelt ist mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung,
vor ca.3 Jahren als untrennbares Paket abgeschlossen.
Der monatliche Beitrag von 72,20 € besteht aus ca.1/3 Beitrag zur Lebensversicherung und ca. 2/3 zur Berufsunfähigkeitsvers.
Die Lebensversicherung hat jetzt einen Rückkaufwert von ca. 16% der bisher eingezahlten Beitragssumme.
Die vertragliche Laufzeit ist bis 2037 festgelegt.
Die Bearbeiterin der ARGE hat mir bei der Abgabe meines ALG 2- Antrages ans Herz gelegt, dass ich die Police so ändern lassen solle, das dort vertraglich festgelegt ist die Versicherungssumme nicht vor meinem vollendeten 65. Lebensjahr an mich auszahlen zu lassen.
Können die das verlangen ?
Spielt es eine Rolle das es eine fondgebundene und keine Kapitallebensversicherung ist ?
Könnte ich die Vers. nicht einfach beitragsfrei stellen lassen ?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch

StephanK
11.03.2007, 13:23
Das Ganze steht ja unter der Überschrift, wie die bereits eingezahlten Versicherungsbeträge davor bewahrt werden können, als zu verwertendes Vermögen angesehen zu werden.

Dazu gibt es zwei verschiedene Wege (siehe auch bei Info-Alg II zu diesem Thema (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung)) :

1) Die Versicherung könnte als Altersvorsorge geschützt sein. Für die Lebensversicherung gilt das jedoch nur dann, wenn ein vertraglicher Ausschluss der Verwertung vor dem 65. Geburtstag besteht (daher der Vorschlag Deiner ARGE-Sachbearbeiterin). Ob und wie das auch für die verbundene BU-Versicherung gilt weiss ich leider nicht. Was passiert denn mit den Versicherungsbeiträgen der BU-Versicherung, wenn Du gesund und munter den 65. Geburtstag erreichst?

Die Frage, ob es sich um eine fondsgebundene oder eine herkömmliche Kapitallebensversicherung handelt spielt meines Wissens keine Rolle.

2) Selbst wenn sie nicht geschützt sein sollte, könnte sie evtl. nach § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II nicht zu berücksichtigen sein, wenn die Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich wäre. Das wäre dann der Fall, wenn die Rückzahlung der Versicherungsbeiträge nur mit Verlusten zu erreichen wäre, die 10 % oder mehr von den bisher eingezahlten Beträgen ausmachen würden. Das kommt z.B. bei langfristigen Lebensversicherungsverträgen in Betracht. Bei diesen kann zwar verlangt werden, dass sie beliehen (d.h. als Kreditsicherung eingesetzt) werden, aber erst im letzten Fünftel ihrer Laufzeit.

VIERZEHNNOTHELFER
11.03.2007, 14:11
warum in mehr als einem Forum?

efge
11.03.2007, 14:32
Moin berti,

bitte auch mal beachten: Doppelpostings in unserem und in anderen Foren
Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?s=&do=search&q=doppelposting&match=all&titlesonly=0)