Vaddah
12.03.2007, 10:54
Ich bin 44 Jahre, gelernter Kaufmann und seit 1. April 2006 arbeitslos.
Vor 6 Monaten hatte ich einen Bandscheibenvorfall, war wochenlang krank geschrieben und bekam für einige Zeit Krankengeld.
Nun wurde mir vom Arbeitsamt mitgeteilt, dass die Zeit, in der ich Krankengeld bezogen habe, nicht an meinen Anspruch auf ALG I drangehangen wird.
Konkret:
Mein Anspruch läuft eigentlich am 31. März dieses Jahres aus.
Da ich jedoch 18 Tage Krankengeld erhalten habe und in der Zeit kein Geld vom Arbeitsamt, müsste sich der Anspruch auf ALG I doch bis zum 18. April verlängern? Es ist mir klar, dass ich, sobald ich ALG II beziehe, keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe.
Doch in meiner Situation ist der Fall alles andere als klar...
Vor 6 Monaten hatte ich einen Bandscheibenvorfall, war wochenlang krank geschrieben und bekam für einige Zeit Krankengeld.
Nun wurde mir vom Arbeitsamt mitgeteilt, dass die Zeit, in der ich Krankengeld bezogen habe, nicht an meinen Anspruch auf ALG I drangehangen wird.
Konkret:
Mein Anspruch läuft eigentlich am 31. März dieses Jahres aus.
Da ich jedoch 18 Tage Krankengeld erhalten habe und in der Zeit kein Geld vom Arbeitsamt, müsste sich der Anspruch auf ALG I doch bis zum 18. April verlängern? Es ist mir klar, dass ich, sobald ich ALG II beziehe, keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe.
Doch in meiner Situation ist der Fall alles andere als klar...