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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld und ALG I


Vaddah
12.03.2007, 10:54
Ich bin 44 Jahre, gelernter Kaufmann und seit 1. April 2006 arbeitslos.
Vor 6 Monaten hatte ich einen Bandscheibenvorfall, war wochenlang krank geschrieben und bekam für einige Zeit Krankengeld.
Nun wurde mir vom Arbeitsamt mitgeteilt, dass die Zeit, in der ich Krankengeld bezogen habe, nicht an meinen Anspruch auf ALG I drangehangen wird.

Konkret:
Mein Anspruch läuft eigentlich am 31. März dieses Jahres aus.
Da ich jedoch 18 Tage Krankengeld erhalten habe und in der Zeit kein Geld vom Arbeitsamt, müsste sich der Anspruch auf ALG I doch bis zum 18. April verlängern? Es ist mir klar, dass ich, sobald ich ALG II beziehe, keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe.
Doch in meiner Situation ist der Fall alles andere als klar...

Seebarsch
12.03.2007, 12:29
Hallo Vaddah
:welcome:
was man Dir da in der Agentur gesagt hat, ist der völlige Blödsinn. Die ursprüngliche Anspruchsdauer von 12 Monaten = 360 Kalendertagen ändert sich natürlich nicht. Insofern erhöht sich der Anspruch auch nicht.

Allerdings wird im "Normalfall" der Anspruch, d.h. das Anspruchskonto von 360 Kalendertagen gemäß § 128 Absatz 1 Nr1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__128.html) nur dann gemindert, wenn der Anspruch durch Zahlung erfüllt wurde.
In der Zeit in der Du Krankengeld bezogen hast, wird dann der Anspruch auch nicht gemindert. Das bedeutet, dass nach Ablauf der Leistungsfortzahlung von 6 Wochen bis zur nächsten Antragstellung und Zahlung von Alg der Anspruch nicht gemindert wird.
So müsste sich dann das Ende des Alg Bezuges um die Zeit des Krankengeldbezuges nach hinten verschieben.

Normalerweise müsstest Du ja nach dem Ende des Krankengeldbezuges einen neuen Antrag auf Alg gestellt haben und dazu einen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Schau doch bitte mal rein, welche Anspruchsdauer da benannt wurde.
Ansonsten nenne doch hier bitte mal die genauen Bezugszeiten, dann kann man das tagesgenau ausrechnen!
:razz: