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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag wegen Vermögen abgelehnt


Lucky22
12.03.2007, 11:41
Hallo,

habe nun endlich, nach fast 4 Monaten das Ergebnis meiner Antragseinreichung bekommen.
Leider ist dieses nicht sehr positiv ausgefallen.
Mein Antrag auf ALG II wurde wegen übersteigendem Vermögen abgelehnt.
Nun meine Frage:

Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen?
Falls ja, hat irgendjemand ein Musterbrief für mich?
Sollte ich evtl. einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen?
Kann jedes Vermögen (Bausparer, Aktienfonds) angerechnet werden?

Ich bin echt verzweifelt.
Hoffentlich kann mir jemand einen Rat geben.

Danke.

Gruß
Lucky22

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12.03.2007, 11:54
Hallo Lucky,

falls es wirklich so sein sollte das übersteigendes Vermögen deinen Anspruch nicht möglich macht nützt auch kein Widerspruch etwas.

Und Bausparverträge und Aktien müssen meines Wissens nach wenn Sie denn hohe Ansparsummen haben aufgelöst werden um erstmal von diesen Erträgen seinen Lebensunterhalt zu decken. -der Freibetrag für Vermögen ist Lebensjahre mal 150 Euro.

-leider

sollte ich hier falsch liegen bitte korrigieren:) .

Gruß

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Lucky22
12.03.2007, 12:02
Hallo,

danke für die Antwort.
Also das mit den 150 Euro pro Lebensjahr ist schon korrekt so.
Dazu dann nochmals 750 Euro pro Person für einmalige Anschaffungen.
Ein Bekannter von mir, der selbst seit Einführung von Hartz IV auch dieses bekommt sagte zu mir das bei ihm ein Teil seiner Ersparnisse nicht verwertet werden konnte, da er mit der Auflösung der Verträge mehr als 10% Verlust gemacht hätte und dieses nicht annehmbar sei.
Er mußte lediglich eine Bescheinigung vorlegen aus denen dies hervorging.
Daher auch meine Anfrage, ob es sinnvoll sei sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Gruß

Lucky22

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12.03.2007, 13:22
Hallo Lucky,

da ist was dran mit den 10% Verlust:

Anrechnung von Vermögen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung)

würde dann wahrscheinlich in der Praxis heißen ab zur Bank/Versicherer und das mit den 10% abklären, und wenn mehr als 10% Verlust freuen und wenn nein ärgern, weil mans ausgeben muss.

Gruß

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Lucky22
12.03.2007, 13:43
Hallo,

danke für Deine Antwort.
Also das ist doch schonmal ein kleiner Lichtblick.
Auf jeden Fall sind einige Sachen dabei (Bausparer, Aktienfonds) bei denen
ich bei Auflösung auf mehr als 10% Verlust komme.
Hatte mich da schonmal erkundigt.
Ich habe gerade einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vereinbart und laut Versicherungsvertreter werden die Kosten von meiner Rechtsschutzversicherung (ohne SB:) ) übernommen.
Mal sehen wie es weitergeht.

Danke.

Gruß

Lucky

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12.03.2007, 14:25
Hallo Lucky,

kannst dann ja mal berichten was dabei herausgekommen ist, hoffe Du kannst einiges
oder alles behalten.

Gruß

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Lucky22
19.07.2007, 12:29
Hallo,

ich möchte meinen Thread nochmal hervorholen und weiter berichten.
Leider hat sich seitdem nicht viel getan.
Mein RA hatte damals Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und Akteneinsicht beantragt.
Die Kopie der Akte kam ca. 4 Wochen später.
Leider haben mein RA und ich beim durchgehen einen ganz anderen Betrag beim Vermögen rausbekommen als die ARGE.
Da man leider deren Rechenweg nicht nachvollziehen konnte, da ja der
Bescheid insgesamt nur aus 3 Sätzen bestand hat mein Anwalt der ARGE mitgeteilt, dass der Bescheid formell rechtswidrig.
Dieses Schreiben ging der ARGE am 19.04.2007 zu.
Da ich bis zum 13.07.2007 immer noch nichts gehört hatte, hat mein RA nochmal nachgehakt, da die Frist von 3 Monaten in welcher die ARGE
verpflichtet ist zu reagieren fast verstrichen ist.

Und dan gestern Nachmittag aufeinmal steht ein Außendienstmitarbeiter der ARGE vor meiner Tür.
(1.) Er habe den Auftrag zu überprüfen, ob ich mit meiner Freundin in einer
eheähnlichen Gemeinschaft lebe.
(2.) Des Weiteren braucht er ein unterschriebenes Zusatzblatt 5 von mir.

So nicht mein Freund, habe ihn dann gleich mal blöd angemacht und ihm erklärt,

zu 1. Glauben sie ich habe zum Spaß bei Antragseinreichnung alle Formulare doppelt (jeweils für meine Freundin und mich) ausgefüllt,
die Vermögensverhältnisse meiner Freundind offengelegt, ihre Lohnnachweise der letzten Monate und alle ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt?

Schweigen!!!!

zu. 2. Von mir bekommen Sie gar nichts, keine weiteren Angaben und auch keine Unterschrift auf ihrem Zusatzblatt 5. Sie können es mir hierlassen oder direkt an meinen RA weiterleiten. Der wohnt da un da.

Dann lasse ich es Ihnen hier.

Jetzt mal meine Frage:

Was soll das????
Für was brauchen die ein Zusatzblatt 5????

Meine Annahme und auch die meines RA ist, dass es sich um eine Masche handelt noch mehr Zeit rauszuschinden.

Schon eine Frechheit, bekomme jetzt seit Mitte November 2006 kein Geld mehr.

Gruß

Lucky22

StephanK
19.07.2007, 13:15
Hast Du bisher Alg II "als Single" bekommen oder als Häfte einer Bedarfsgemeinschaft?

Lucky22
19.07.2007, 13:27
Hallo,

Bis 24.11.2006 ALG1, dann ALG2 Antrag eingereicht.
Habe noch keine ALG2 Leistungen erhalten.
Unzählige Verzögerungen und dann Ende Februar 2007 abgelehnt wegen
zuviel Vermögen (alles das meiner Freundin, ich selbst habe nichts).
Meine Freundin ist berufstätg (30 Std./ Wo.).

Gruß

Lucky22

StephanK
19.07.2007, 13:56
Das ist wirklich recht unverständlich, denn das Zusatzblatt 5 hat allein den Zweck, festzustellen, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht oder nicht. Wenn ihr Vermögen bisher schon angerechnet wurde dann geht das Amt aber offenbar davon aus, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Es gibt dann eigentlich keinen Anlass, den ganzen Kram nochmal abzufragen. :confused:

Lucky22
19.07.2007, 14:07
Hallo,

wie gesagt, wir vermuten, dass diese Auktion der ARGE wieder etwas Luft verschaffen soll, da sie Ihrer Verpflichtung mein Anliegen innerh. der Frist von 3 Monaten zu bearbeiten nicht nachgekommen sind.
Schon komisch, mein Anwalt hakt nach und sofort am nächsten Tag steht ein Außendienstmitarbeiter vor meiner Tür.
Mein Anwalt wird sich nochmal mit der ARGE in Verbindung setzen und den
Hintergrund der Aktion erfragen.
Es wurde von meiner Seite aus nie bestritten, dass ich in einer eheähnlichen Beziehung lebe.
Im Gegenteil ich habe mehrmals darauf hingewiesen und der Antrag, die Antragstellung und die Antragsentscheidung beruhen auch auf dieser Situation.

Ich bekomme immerhin seit ca. 9 Monaten keinen Cent.

Gruß

Lucky22

Lucky22
22.11.2007, 16:55
Hallo,

nun will ich mal wieder berichten.
Leider hat sich seit dem letzten Posting nicht sehr viel getan.
Der zuständige Sachbearbeiter konnte sich auch nicht erklären, weshalb
der Außendienstmitarbeiter bei mir aufgelaufen ist.
Er (Sachbearbeiter) konnte auch nicht ausmachen von wem der Auftrag kam (sagte er zumindest).
Nun sind weitere 4 Monate vergangen und ich habe immer noch kein Geld und auch keine Entscheidung zu meinem Widerspruch aus März 2007.
Weitere Anrufe meines Anwaltes blieben ohne Erfolg.
Aus diesem Grund hat er Anfang letzter Woche beim zuständigen Sozialgericht Klage wegen Untätigkeit gegen meine ARGE eingereicht.
Mal sehen wie es weiter geht.
Leider ist mein Anwalt eine Woche weg, so daß ich ihn bisher nicht kontaktieren konnte.
Hat hier schon jemand Erfahrung mit so einer Klage?
Danke.

Gruß

Lucky

StephanK
22.11.2007, 18:29
Hat hier schon jemand Erfahrung mit so einer Klage?Ich kann jetzt schlecht sagen "leider nicht" weil der Anlass einer solchen Klage stets unerfreulich ist. Ich fürchte, dass das nicht besonders schnell gehen wird; auf mehrere Monate wirst Du Dich wohl leider einstellen müssen, denn die Sozialgerichte sind allesamt ziemlich überlastet.

Betroffener
22.11.2007, 19:50
Der zuständige Sachbearbeiter konnte sich auch nicht erklären, weshalb
der Außendienstmitarbeiter bei mir aufgelaufen ist.
Er (Sachbearbeiter) konnte auch nicht ausmachen von wem der Auftrag kam (sagte er zumindest).
Üblicherweise erfolgen Aufträge für den Aussendienst aufgrund eines "Verdachtes" nach Antrag durch den zuständigen SB, der dann auch noch vom Teamleiter "abgesegnet" werden muss.

Da wird Dir also mit Sicherheit irgendwelcher Schwachfug genau von dem erzählt, der das in Auftrag gegeben hat.

Ich denke eher, es läuft darauf hinaus, Dich am langen Arm hängen zu lassen, um zu schauen, wie "bedürftig" Du wirklich bist. Wenn Du "überbrücken" kannst, wird wohl vermutet, dass es mit der Bedürftigkeit nicht allzuweit her ist. Zumindest steckt oftmals eine solche Denke dahinter - und nun ging es ja schon 4 Monate ohne Zahlung ...

Lucky22
24.11.2007, 11:36
Ich kann jetzt schlecht sagen "leider nicht" weil der Anlass einer solchen Klage stets unerfreulich ist. Ich fürchte, dass das nicht besonders schnell gehen wird; auf mehrere Monate wirst Du Dich wohl leider einstellen müssen, denn die Sozialgerichte sind allesamt ziemlich überlastet.

Hallo,

danke für die Antwort.
Zumindest habe ich jetzt das getan (Klage) wo viele Leute Angst vor haben.
Lange Wartezeiten habe ich schon genung erlebt, da kommt auf auf ein paar Monate hin oder her auch nicht mehr an.

Gruß

L.

Lucky22
24.11.2007, 11:42
Üblicherweise erfolgen Aufträge für den Aussendienst aufgrund eines "Verdachtes" nach Antrag durch den zuständigen SB, der dann auch noch vom Teamleiter "abgesegnet" werden muss.

Da wird Dir also mit Sicherheit irgendwelcher Schwachfug genau von dem erzählt, der das in Auftrag gegeben hat.

Ich denke eher, es läuft darauf hinaus, Dich am langen Arm hängen zu lassen, um zu schauen, wie "bedürftig" Du wirklich bist. Wenn Du "überbrücken" kannst, wird wohl vermutet, dass es mit der Bedürftigkeit nicht allzuweit her ist. Zumindest steckt oftmals eine solche Denke dahinter - und nun ging es ja schon 4 Monate ohne Zahlung ...


Hallo,

naja der ADM wollte nur wissen, ob ich mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe.
Was aber von mir schon bei Antragsabgabe angegeben und bestätigt wurde.

Es geht jetzt schon 12 Monate ohne Zahlung.
Allerdings mehr schlecht als recht.
Mein Anwalt wird´s schon richten.

Gruß

L.

Betroffener
24.11.2007, 13:56
naja der ADM wollte nur wissen, ob ich mit meiner Freundin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe.
Was aber von mir schon bei Antragsabgabe angegeben und bestätigt wurde.

Es geht jetzt schon 12 Monate ohne Zahlung.
Allerdings mehr schlecht als recht.
Mein Anwalt wird´s schon richten.
Genau das glaube ich nicht.
Wenn es seit 12 Monaten ohne staatliche Hilfe ging, steht Deine "Bedürftigkeit" aus amtlicher Sicht auf sehr tönernen Füssen, da diese eben nicht nachgewiesen ist.

Von mehr schlecht als recht klagen auch diejenigen, die Hartz IV bekommen - eben weil es hinten und vorne nicht reicht.

Ich denke, Du solltest da mit Deinem Anwalt ein paar sehr offene Worte wechseln, wie das alles weiter gehen soll.