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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug - doch am neuen Wohnort alte Miete?


Systemsklave
13.03.2007, 09:14
Hallo!

Meine Frau und ich (beide Harz4, ich erwerbsunfähig) möchten umziehen, da sie bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz als Saisonkraft hätte, wenn wir bereits vor Ort wohnen würden.

Unsere Sachbearbeiterin beim hiesigen Arbeitsamt erklärte uns jedoch folgendes:

Wenn wir "einfach so" umziehen möchten, bekämen wir am neuen Wohnort maximal die gleiche Miete, die uns derzeit bezahlt wird (325 Euro warm) - obwohl wir derzeit schon nicht die maximale Grundmiete ausschöpfen.

Auch haben wir uns über die Bezeichnung "Grundmiete" gewundert, woraufhin man uns sagte, dies sei die Miete inklusive aller Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten. Die Grundmiete dürfte eigentlich maximal 310 Euro betragen.

Soweit wir uns entsinnen können, hieß es doch aber mal, daß die reine Kaltmiete 310 Euro betragen dürfe. Seit wann werden denn da schon die Nebnekosten (außer Heizung) mit reingerechnet?

Viele Grüße
Alex

StephanK
13.03.2007, 09:48
:welcome: Alex,
Alexander ist ja eher ein Herrscher- als ein Sklavenname... :wink:

zunächst mal zum Umzug als solchem: Es trifft leider zu, dass Kosten der Unterkunft (so der der gesetzliche Begriff) nur in vorheriger Höhe bezahlt werden, wenn sie in der neuen Wohnung höher sind, aber der Umzug nicht vom Alg II-Träger am vorherigen Wohnort als erforderlich anerkannt wurde. Das ist im Gesetz ausdrücklich so geregelt. Im Begriff erforderlich steckt viel Einschätzungsspielraum für jeden Sachbearbeiter. Ein klarer Fall ist es, wenn man einen neuen Job am anderen Ort hat, bei lediglich besseren Chancen, die man sich dort ausrechnet, ist man darauf angewiesen, den Sachbearbeiter zu überzeugen.

Wenn der Umzug nicht als erforderlich anerkannt wird, gibt es die Kosten der Unterkunft nur in bisheriger Höhe, die Umzugskosten müssen selbst getragen werden und ggf. auch eine Kaution für die neue Wohnung.

Nun zu den Begriffen betr. Miete und Heizkosten: Das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II, im Volksmund das "Hartz IV-Gesetz") spricht von "Leistungen für Unterkunft und Heizung", trennt also Heizkosten von allem übrigen, das man für's Wohnen bezahlt. Dieses "alles übrige" wird im Mietrecht unterteilt in den eigentlichen Mietzins (üblicherweise auch Netto-Kaltmiete genannt) und Betriebskosten (im Alltagssprachgebrauch meist Nebenkosten genannt). Die Heizkosten sind nur ein Teil der Betriebskosten.

Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II sind deswegen Miete + Betriebskosten mit Ausnahme der (separat berechneten) Heizkosten, also die "Brutto-Kaltmiete".

Systemsklave
13.03.2007, 09:59
Hallo Stephan!

Vielen Dank für die prompte Antwort und die Informationen!

Wir haben bereits versucht, der Sachbearbeiterin zu erklären, daß meine Frau für potentielle Arbeitgeber nicht sofort verfügbar wäre, solange wir hier wohnen, da wir für unser derzeitiges Mietverhältnis eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben. Leider ohne Erfolg.

Viele Grüße
Alex