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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristen ALG/Gründerzuschuss


FloMuc
13.03.2007, 13:03
Hallo,

ich hab da mal eine wichtige Frage:

Ich beziehe Arbeitslosengeld I und habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich mich selbstständig mache, somit bin ich von der Bewerbungspflicht befreit.

Ich habe den Antrag auf Existenzgründerzuschuss noch nicht eingereitcht, weil ich die fachkundige Stellungnahme noch nicht vorweisen kann.
Nun bin ich mittlerweile sechs Wochen arbeitslos gemeldet und würde gerne wissen wie lange man brauchen darf vom ersten Bezug des ALG bis zum einreichen des Antrages auf Existenzgründerzuschuss.

Gibt es da irgendwelche Fristen, bzw. Nachweise der Bemühungen die schon im Vorfeld nachzuweisen sind?

Wie lange kann man die Abgabe des Antrages "hinausschieben" ohne Schwierigkeiten zu bekommen?

Ich Danke euch schonmal im voraus!

StephanK
13.03.2007, 13:20
Grüß Gott, Flo,
ich glaube, Deine Frage beantwortet sich am besten mit einem Blick in's Gesetz, genauer gesagt in § 57 Abs. 2 SGB III (2) Ein Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer
1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
a) einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch hat oder (...)
2. bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügt,
3. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
4. seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen; fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Bestehen begründete Zweifel an den Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, kann die Agentur für Arbeit vom Arbeitnehmer die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen.

FloMuc
13.03.2007, 14:21
Dakne für deine Antwort!
Ich würde aber gerne wissen in welchem Zeitraum, d.h. ab der Arbeitslosenmeldung ich den Antrag auf Gründerzuschuss abgeben muss.
Da wird es doch sicherlich eine Frist geben, sonst würde ja jeder warten bis er nur noch 91 Tage Anspruch auf ALG hat und den Antrag dann erst abgeben.

StephanK
13.03.2007, 15:15
Nein, eine andere Frist als jene, die sich aus der 90-Tage-Regelung ergibt, existiert nicht.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Du meinst, anderenfalls würde jeder bis ultimo abwarten. Die Zeitpunkte und Gründe, wann und warum Menschen sich entschließen, eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen, sind ja sehr unterschiedlich, und dieser Unterschiedlichkeit trägt die "Frist nach hinten" Rechnung. Zudem ist man als "Möchtegern-Selbständiger" ja auch davon abhängig, wie schnell oder langsam die "sachkundige Stelle" arbeitet, was sich mit einer kurzen Frist ab Beginn der Arbeitslosigkeit nicht vereinbaren ließe.