FloMuc
13.03.2007, 13:03
Hallo,
ich hab da mal eine wichtige Frage:
Ich beziehe Arbeitslosengeld I und habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich mich selbstständig mache, somit bin ich von der Bewerbungspflicht befreit.
Ich habe den Antrag auf Existenzgründerzuschuss noch nicht eingereitcht, weil ich die fachkundige Stellungnahme noch nicht vorweisen kann.
Nun bin ich mittlerweile sechs Wochen arbeitslos gemeldet und würde gerne wissen wie lange man brauchen darf vom ersten Bezug des ALG bis zum einreichen des Antrages auf Existenzgründerzuschuss.
Gibt es da irgendwelche Fristen, bzw. Nachweise der Bemühungen die schon im Vorfeld nachzuweisen sind?
Wie lange kann man die Abgabe des Antrages "hinausschieben" ohne Schwierigkeiten zu bekommen?
Ich Danke euch schonmal im voraus!
ich hab da mal eine wichtige Frage:
Ich beziehe Arbeitslosengeld I und habe dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich mich selbstständig mache, somit bin ich von der Bewerbungspflicht befreit.
Ich habe den Antrag auf Existenzgründerzuschuss noch nicht eingereitcht, weil ich die fachkundige Stellungnahme noch nicht vorweisen kann.
Nun bin ich mittlerweile sechs Wochen arbeitslos gemeldet und würde gerne wissen wie lange man brauchen darf vom ersten Bezug des ALG bis zum einreichen des Antrages auf Existenzgründerzuschuss.
Gibt es da irgendwelche Fristen, bzw. Nachweise der Bemühungen die schon im Vorfeld nachzuweisen sind?
Wie lange kann man die Abgabe des Antrages "hinausschieben" ohne Schwierigkeiten zu bekommen?
Ich Danke euch schonmal im voraus!