FloMuc
13.03.2007, 14:31
Hallo,
meine Frage:
Ich wurde von meinem Arbeitgeber zum 18.02 fristlos entlassen und habe mich bei der Arbeitsagentur gemeldet.
Da die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt war habe ich einen RA eingeschaltet, die Gerichtsverhandlung steht an.
In der Klage wird geltend gemacht, dass die Kündigung nicht rechtens war, sondern willkürlich, somit besteht lt. Gestz das entlohnt Arbeitsverhältnis bis 18.04. fort, da die Kündigung haltlos ist.
Die fristlose Kündigung habe ich der AA vorgelegt, somit besteht ab 18.02 Anspruch auf ALG.
Wenn das gericht nun entscheidet, dass das entlohnte Arbeitsverhältnis bis 18.02 fortdauert, dann würde ich ja doppelt Geld beziehen.
Die Kündigung war, als ich sie der AA vorgelegt habe jedoch Rechtskräftig und wurde erst im Anschluss angefochten - Was soll man in dieser Situation tun um nicht in Schwierigkeiten zu kommen bzw. zu Unrecht Leistungen zu beziehen?
Danke im voraus
meine Frage:
Ich wurde von meinem Arbeitgeber zum 18.02 fristlos entlassen und habe mich bei der Arbeitsagentur gemeldet.
Da die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt war habe ich einen RA eingeschaltet, die Gerichtsverhandlung steht an.
In der Klage wird geltend gemacht, dass die Kündigung nicht rechtens war, sondern willkürlich, somit besteht lt. Gestz das entlohnt Arbeitsverhältnis bis 18.04. fort, da die Kündigung haltlos ist.
Die fristlose Kündigung habe ich der AA vorgelegt, somit besteht ab 18.02 Anspruch auf ALG.
Wenn das gericht nun entscheidet, dass das entlohnte Arbeitsverhältnis bis 18.02 fortdauert, dann würde ich ja doppelt Geld beziehen.
Die Kündigung war, als ich sie der AA vorgelegt habe jedoch Rechtskräftig und wurde erst im Anschluss angefochten - Was soll man in dieser Situation tun um nicht in Schwierigkeiten zu kommen bzw. zu Unrecht Leistungen zu beziehen?
Danke im voraus