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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann mir jemand genaueres zum §33 SGB II sagen ?


eramona
13.03.2007, 21:11
Hallo zusammen,
nachdem ich schon eine Weile in diesem Forum rumschnüffle und gute Antworten auf einige meiner Fragen gefunden habe, hab ich jetzt auch mal eine Frage:

Kennt sich jemand mit dem §33 SGB II (Neufassung vom 8/2006) aus?

Grund meiner Frage ist ein Schreiben von der ArGe das mir heute in den Briefkasten flatterte, demnach soll ich die Unterhaltsansprüche meine Tochter an ihren Vater auf die ArGe übertragen; zumindest habe ich das so aus dem Brief verstanden.

Zur Erklärung, ich bin alleinerziehend und meine Kleine ist 10 J., ihr Erzeuger zahlt seit Jahren regelmäßig an das Jugendamt wo eine Beistandschaft für meine Tochter eingerichtet ist. Es gab anfänglich Schwierigkeiten mit ihm was auch der Grund für die Beistandschaft ist. Aber das war schnell erledigt nachdem er Post vom Jugendamt bekam.

Nun soll ich wie gesagt die Unterhaltsansprüche vom Jugendamt auf die ArGe übertragen. Ich sehe keinen Grund dazu muß ich gestehen, mit meiner SB vom Jugendamt habe ich inzwischen ein vertrauensvolles Verhältniss und sofortige Hilfe wenn irgendwas ist.

Kann mich die ArGe dazu zwingen die Unterhaltsrechte auf sie zu übertragen ?

Ich bin dankbar für jede Antwort da ich heute den Termin für Übermorgen bekommen habe.

Gruß

Era

Habe den Gesezestext gefunden ... aber noch nicht ganz verstanden

Hier ein Auszug aus dem besagten § 33



§ 33
Übergang von Ansprüchen
(1) Haben Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch
gegen einen anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis
zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen
nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des anderen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden
wären. Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch
nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann. Unterhaltsansprüche
nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen
Auskunftsanspruch auf die Träger der Leistungen nach
diesem Buch über.

StephanK
13.03.2007, 23:32
:welcome: eramona,
die Aufforderung der ARGE verstehe ich nicht. Durch die Beistandschaft wurde das Jugendamt ja nicht Inhaber des Unterhaltsanspruchs Deiner Tochter (das wäre nur dann so, wenn Unterhaltsvorschuss geleistet würde); er steht nach wie vor Deiner Tochter - vertreten durch Dich - zu.

Zweitens ist gar keine Übertragung des Unterhaltsanspruchs nötig, denn bis zur Höhe des Sozialgeldes, das Deiner Tochter geleistet wird, geht der Unterhaltsanspruch automatisch auf die ARGE über (§ 33 Abs. 1 SGB II) und kann von ihr gegen den Vater geltend gemacht werden - unter einer Voraussetzung: wenn bei rechtzeitiger (privater) Unterhaltsleistung (Sozial-)Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.
Das wäre vermutlich auch so (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vaters vorausgesetzt), denn der privatrechtliche Unterhaltsanspruch beträgt mindestens € 247 monatlich (bei Netto-Einkommen des Vaters über € 1300 auch mehr), während das Sozialgeld sich nur auf € 207 + Mietanteil beläuft.

Die einfachste Lösung läge aus meiner Sicht also darin, dass der Vater monatlich den tabellarisch festgelegten Unterhalt bezahlt und die Tochter damit nicht mehr auf Sozialgeld angewiesen ist. Dann regelst Du das selbständig mit dem Vater, die Tochter ist aus dem Sozialgeld-Bezug raus. Schönheitsfehler, der freilich unvermeidlich ist: Soweit die Unterhaltsleistung des Vaters € 207 + Mietanteil der Tochter übersteigt, wird sie Dir auf Dein Alg II angerechnet, d.h. der Vater finanziert Dich ein wenig mit - ob er will oder nicht.

eramona
14.03.2007, 12:52
Danke für die schnelle Antwort, aber ich hab mich heute mit meiner SB vom Jugendamt zusammen gesetzt und mir das ganze erklären lasse.

Sie hat den Brief den die Arge geschickt hat auch so verstanden wie ich, aber zum Glück konnte sie mir übersetzen was im §33 wirklich gemeint ist.

End vom Lied ist jedoch das dieser Brief sich bedrohlich anhört aber eigentlich nichts anderes ist als eine Entbindung der ArGe von der Pflicht sich selber um Zahlung und Einzug des Unterhaltes zu kümmern und weiterhin die Beistandschaft beim Jugendamt aufrecht zu erhalten.

Also mal wieder viel Rauch um nichts ... :wut:

Und was das mitfinanzieren angeht, Unterhalt + Kindergeld sind eh mehr als 207 ,- also finanziert mich meine 10 j. Tochter eh mit ..

Andereseits mußte ich mich wieder aufregen wegen zweier Anträge die seit dem 21.02.07 noch immer nicht ansatzweise bearbeitet wurden, den einen haben sie regelrecht unter den Tisch fallen lassen .... der Komentar heute ... oh da müssen sie ja dann einen Antrag stellen ....:patsch: Dann komme ich nach Haus und habe einen neuen Bewilligungsbescheid in der Post in dem das angeblich freigestellte "Motivationsgeld" für meine Große nun doch angerechnet wird. (Sie macht bis 01.08.07 ein EQJ aber hat ab 01.08. die Ausbildung in dem Betrieb sicher)
Was dann wird wenn meine Große in Ausbildung geht und ihr ganzes Geld angerechnet werden soll ... ich mag nicht dran denken ...

Aber egal ... ich bin es ja nicht anders gewohnt von dem Verein.

*grübel* ich sollte ein Buch schreiben ... Mein Leben mit der ArGe


Also vielen Dank nochmal


Gruß

Era

maleone
22.03.2007, 22:25
Hallo eramona,

wie alt ist deine Große und wie hoch ist dann Ihr Azubigehalt? Bist du auch alleinerziehend?
Habe auch Problem mit Arge wegen der Anrechnung des Azubigehaltes meines Sohnes.

gruss maleone